|
Eine gezielte
Kategorie-Abfrage
erfolgt anhand reservierter Suchworte (s. unten),
die allerdings nicht kumulativ genutzt werden können.
|
Zeichenerklärung / Kategorien
|
| |
ist/wird EU-Mitglied (Suchwort: union)
nutzt das EURO-Bargeld; vgl. auch Anm. 9 u. 10 (Suchwort: euro)
hat Bologna-Communiqué vom 19. Sept. 2003 unterzeichnet (Suchwort: bologna)
ist an einem EU-Beitritt offiziell interessiert (Suchwort: verhandlungen)
|
Beachten Sie bitte auch die
Anmerkungen
am Seitenende.
| | | | Staatsname | | Name of State | | Beitrittsdatum u. Anmerkungen | |     | | Belgien | | Belgium | | 1952 |  |
|     | | Deutschland | | Germany | | 1952 |  |
|     | | Frankreich | | France | | 1952 |  |
|     | | Italien | | Italy | | 1952 |  |
|     | | Luxemburg | | Luxembourg | | 1952 |  |
|     | | Niederlande | | The Netherlands | | 1952 |  |
|     | | Dänemark | | Denmark | | 1973 |  |
|     | | Großbritannien u. Nordirland | | United Kingdom | | 1973 |  |
|     | | Irland | | Ireland | | 1973 |  |
|     | | Griechenland | | Greece | | 1981 |  |
|     | | Portugal | | Portugal | | 1986 |  |
|     | | Spanien | | Spain | | 1986 |  |
|     | | Finnland | | Finland | | 1995 |  |
|     | | Österreich | | Austria | | 1995 |  |
|     | | Schweden | | Sweden | | 1995 |  |
|     | | Estland | | Estonia | | 1. Mai 2004 |  |
|     | | Lettland | | Latvia | | 1. Mai 2004 |  |
|     | | Litauen | | Lithuania | | 1. Mai 2004 |  |
|     | | Malta | | Malta | | 1. Mai 2004 |  |
|     | | Polen | | Poland | | 1. Mai 2004 |  |
|     | | Slowakei | | Slovakia | | 1. Mai 2004 |  |
|     | | Slowenien | | Slovenia | | 1. Mai 2004 |  |
|     | | Tschechien | | Czech Republic | | 1. Mai 2004 |  |
|     | | Ungarn | | Hungary | | 1. Mai 2004 |  |
|     | | Zypern | | Cyprus | | 1. Mai 2004 |  |
|     | | Bulgarien | | Bulgaria | | 1.1.2007; Anm. 6 |  |
|     | | Rumänien | | Romania | | 1.1.2007; Anm. 6 |  |
|     | | Kroatien | | Croatia | | 2007-09; Anm. 1, 6 |  |
|     | | Türkei | | Turkey | | 2012+; Anm. 3, 5 |  |
|     | | Mazedonien | | Macedonia | | 2012+; Anm. 1, 2 |  |
|     | | Serbien | | Serbia | | Anm. 1, 2, 9, 11 |  |
|     | | Montenegro | | Montenegro | | Anm. 1, 2, 9, 11 |  |
|     | | Bosnien-Herzegowina | | Bosnia and Herzegovina | | Anm. 1, 2 |  |
|     | | Albanien | | Albania | | Anm. 1, 2 |  |
|     | | Island | | Iceland | | |  |
|     | | Liechtenstein | | Liechtenstein | | |  |
|     | | Norwegen | | Norway | | |  |
|     | | Schweiz | | Switzerland | | |  |
|     | | Andorra | | Andorra | | Anm. 9 |  |
|     | | Vatikanstadt | | Holy See | | Anm. 9 |  |
|     | | Georgien | | Georgia | | Anm. 1, 3, 11 |  |
|     | | Ukraine | | Ukraine | | Anm. 1 |  |
|     | | Weißrußland | | Belarus | | |  |
|     | | Rußland | | Russia | | Anm. 3, 4, 11 |  |
|     | | Armenien | | Armenia | | Anm. 3, 11 |  |
|     | | Aserbaidschan | | Azerbaijan | | Anm. 3, 11 |  |
|     | | Färöer Inseln | | Faroe Islands | | Anm. 11 |  |
|     | | Gibraltar | | Gibraltar | | Anm. 11 |  |
|     | | Moldawien | | Moldova | | Anm. 1, 11 |  |
|     | | Monaco | | Monaco | | Anm. 9 |  |
|     | | San Marino | | San Marino | | Anm. 9 |  |
| |
| Zu weiteren 22 autonomen und um Autonomie bemühten Regionen vgl. Anm. 11. |
| Zur weiteren Gültigkeit der Euro-Währung vgl. Anm. 9. |
Anmerkungen:
(1)
Die Begriffe
Moldawien
und
Republik Moldau
werden im Deutschen synonym gebraucht;
ähnliches gilt für die
Republik Mazedonien,
die teils noch mit dem Namen des historischen Gebiets
Makedonien
(vgl. Anm. 2) bezeichnet wird.
Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (kurz:
EJRM)
gilt neben Bulgarien, Kroatien, Rumänien
und der Türkei momentan als
fünftes Bewerberland,
für einen Beitritt zur EU.
Mazedonien hat am
22. März 2004
Antrag auf Mitgliedschaft in der EU gestellt. An einem Beitritt langfristig interessiert sind
daneben noch die
Ukraine
und
Georgien .
Danaben wurden
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen
mit verschiedenen Staaten geschlossen. Diese Vereinbarungen
dienen vor allem der Erweiterung der Freihandelszone, ein EU-Beitritt muss daraus nicht zwangsläufig
resultieren. So wurde nicht nur mit
Mazedonien und
Kroatien
ein entsprechendes Abkommen geschlossen, sondern am
12. Juni 2006
auch mit
Albanien
als drittem
Balkanstaat.
Ein EU-Beitritt Albaniens hingegen ist noch nicht im Gespräch.
Das Abkommen sieht einen engeren politischen Dialog vor, die Verpflichtung zur Reform von Verwaltung und Justiz
sowie zum Kampf gegen Organisiertes Verbrechen und Korruption. Damit einher geht die politische und finanzielle
Unterstützung von Seiten Brüssels.
Über Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit
Serbien und
Bosnien-Herzegowina
wird noch verhandelt.
(2)
Die am
29. Nov. 1943
gegründete Sozialistische Republik
Jugoslawien
bestand aus den (hier von Nord-West nach Süd-Ost sortierten) sechs Teilrepubliken
Slowenien,
Kroatien,
Bosnien-Herzegowina,
Serbien
(bis Juni 2006 im Staatenbund mit Montenegro),
Montenegro
(bis Juni 2006 im Staatenbund mit Serbien) und
Mazedonien.
Nach Titos Tod zerfiel zwischen 1991 und 1992 das nach dem 2. Weltkrieg künstlich
zusammengefügte Staatengebilde in seine Gliedstaaten.
Im Jahr 1992 bildeten die (Teil-)Republiken Serbien und Montenegro die
Bundesrepublik Jugoslawien, welche am
4. Februar 2003
durch den
Staatenbund Serbien und Montenegro
abgelöst wurde.
Seitdem bestand gem. Art. 25 der Verfassung von 2002 sowohl für Serbien als auch für Montenegro
die offizielle Möglichkeit, sich vom
Staatenbund abzuspalten, wovon die Region Montenegro, die etwa so viele Einwohner wie Stuttgart hat, am Sonntag,
21. Mai 2006,
Gebrauch machte.
Bei dem Referendum haben sich die
Wahlberechtigten zu 55,4 % dafür entschieden, sich von der Union mit Serbien zu lösen.
Die von der EU geforderte qualifizierte Mehrheit von 55 % wurde knapp erreicht; demgegenüber
fiel jedoch die ausgesprochen hohe Wahlbeteiligung von rund 86 % auf.
Am Abend des
3. Juni 2006
und also
innerhalb der dafür vorgesehenen Frist von 60 Tagen nach der amtlichen Bekanntgabe
des Ergebnisses, hat das Parlament in Podgorica im Rahmen einer feierlichen Sitzung die
Unabhängigkeit erklärt. Etwas später, nämlich rund drei Wochen nach dem Referendum,
haben auch die EU – daneben Kroatien, Mazedonien und die USA – die staatliche
Unabhängigkeit Montenegros offiziell anerkannt.
Das Kosovo
(Amselfeld) ist eine unter UN-Verwaltung stehende Provinz Serbiens, deren
Völkerrechtsstatus ungeklärt ist (UN-Protektorat seit 1999). Unterstützt wird
die Verwaltungsmission der Vereinten Nationen
(UNMIK)
von der ihr zugehörigen internationalen Friedenstruppe »Kosovo Force«
(KFOR). Am
Sa, 23. Oktober 2004
fanden im Kosovo die zweiten Parlamentswahlen statt. In der Legislaturperiode dieser
Volksvertretung könnte die Entscheidung über den endgültigen Status
der Provinz fallen. Besonders seit Anfang 2006 werden intensive Verhandlungen auf internationaler Ebene
über die weitere Stellung der serbischen Provinz
Kosovo und Metochien
geführt.
Auch Albanien hat
historische und ethnische Wurzeln in den Gebieten Montenegros, Serbiens,
Mazedoniens und Griechenlands.
(3)
Armenien,
Aserbaidschan,
Georgien
(vgl. Anm. 11)
und auch die
Türkei
(als Gebiete
Vorderasiens)
sowie der Großteil des heutigen
Rußlands
(vgl. Anm. 4)
werden gemeinhin als
Staaten Asiens
angesehen.
Da aber die Türkei der EU beitreten will (vgl. Anm. 5)
und Rußland das
Bologna-Communiqué
unterzeichnet hat, sind beide vorliegend als
Staaten Europas
aufgeführt.
Durch die Aufnahme der Türkei würde sich außerdem die
innereurasische Süd-Grenze
bis hin zu den drei west-asiatischen Staaten
Syrien,
Irak und
Iran verschieben.
In diesem Sinne ist also
Kaukasien
das sind die geographisch zwischen Rußland und der Türkei
liegenden Staaten
Georgien,
Armenien
und
Aserbaidschan
nicht mehr
Asien zuzuordnen. Diese Staaten sind daher hier ebenfalls als
Staaten (Ost-)Europas
ausgewiesen.
Sie bilden mit dem südlich von Wolga und Don liegenden Teil Rußlands die
Kaukasus-Region
(vgl. Anm. 4 und Anm. 11).
(4)
Die
Russische Föderation
(heutiges Rußland) besteht aus
7 Föderationskreisen
(auch Generalgouvernements genannt), die wiederum in
89 Föderationssubjekte
untergliedert sind. Der
europäische Teil Rußlands
reicht bis an das
Uralgebirge.
An den Osten von
Finnland,
Estland und
Lettland
grenzt das Gouvernement
Nordwest-Rußland,
zu dem auch eine zwischen Polen und Litauen gelegene russische Exklave die
Oblast Kaliningrad
(vgl. Anm. 11)
mit der Hauptstadt
Kaliningrad
(also dem preußischen Königsberg) gehört.
An der Ostgrenze von
Weißrußland
und der
Ukraine
liegt der Föderationskreis
Zentralrußland
mit Moskau. Zwischen Schwarzem und Kaspischem Meer befindet sich das
Generalgouvernement
Nord-Kaukasus
(vgl. Anm. 3). Nördlich von
Kasachstans
liegt der vierte »europäische« Föderationskreis
Wolga.
(5)
Ein erster Antrag der
Türkei
vom
Juli 1959
auf Vollmitgliedschaft in der EU wurde abgelehnt.
Das Europaparlament sprach sich sodann
beim
EU-Gipfeltreffen
in Brüssel am
17. Dezember 2004
zur umstrittenen Frage aus, ob Beitrittsverhandlungen mit der
Türkei
nunmehr geführt werden sollen (verbunden mit dem Versprechen einer Vollmitgliedschaft in der EU),
oder ob dem Land statt dessen eine privilegierte Partnerschaft angeboten wird. Am
3. Oktober 2005
einigten sich die EU-Staaten nach jahrzehntelangem Ringen beim Außenministertreffen in
Luxemburg auf ein gemeinsames Mandat zur Aufnahme der Beitrittsgespräche mit der Türkei.
Am 13. Juni 2006
sodann haben die Beitrittsgespräche zwischen der EU und der Türkei begonnen.
Zypern
hat im Hinblick auf die türkische Besetzung
Nordzyperns
im Jahr 1974 die Gespräche entgegen seiner Ankündigung nicht blockiert, muss aber auch
bei allen noch folgenden 34 Verhandlungsrunden deren Eröffnen und Abschluss zustimmen.
(6)
Im Juni 2004 ist
Kroatien
als offizieller Beitrittskandidat anerkannt worden.
Der Rat hat am
13. September 2004
eine Europäische Partnerschaft mit Kroatien beschlossen.
In Luxemburg bescheinigte am
3. Oktober 2005
die Chefanklägerin des UN-Kriegsverbrechertribunals in Den Haag, Carla del Ponte,
den kroatischen Behörden, sie würden mit dem Tribunal »vollständig kooperieren«.
Damit machte sie den Weg für die Aufnahme von Verhandlungen mit Kroatien über den Beitritt zur EU frei.
Noch am
3. Oktober 2005
haben die Mitgliedstaaten die Beitrittsverhandlungen aufgenommen.
Besonders in Österreich bestehen große Sympathien für
einen EU-Beitritt Kroatiens. Bislang sollte
Kroatien
voraussichtlich gemeinsam mit Bulgarien und Rumänien im Jahr 2007 oder 2008 in die EU aufgenommen werden.
Seit Oktober 2006 verbindlich ist aber nur der Beitritt von
Bulgarien
und
Rumänien.
Dokumente über
deren Beitritt zur Europäischen Union können online
eingesehen werden. Der Beitrittsvertrag tritt am
1. Januar 2007
in Kraft; der Termin wird also nicht gemäß Art. 4 Abs. 2 des Beitrittsvertrags auf den
1. Januar 2008
verschoben.
(7)
Wenn Sie detaillierte
Informationen zu den einzelnen Staaten
wünschen, so klicken Sie bitte einfach auf den jeweiligen Landesnamen in der
obigen Liste.
(8)
Kostenloses
Kartenmaterial
finden Sie im Internet, zum Beispiel bei
LetTheNetWork,
beim
Landkarten-Index, bei
Map24, bei
Hot-Maps und vor allem auch bei
United Nations Environment Programme.
(9)
Die
Euro-Währung
gilt seit dem 1. Januar 1999 als
Buchgeld.
Am 1. Januar 2002 wurden zudem die
Euro-Banknoten und -Münzen
in zunächst zwölf Mitgliedstaaten der EU eingeführt. Aufgrund früherer Abkommen
ist der Euro seitdem auch in
Monaco,
San Marino
und
Vatikanstadt
gesetzliche Währung, ohne dass diese Staaten deshalb zur EWWU zählten.
Ferner gilt der Euro inoffiziell im
Kosovo,
in
Montenegro
sowie in
Andorra
als Standardwährung.
Andorra beabsichtigt schon seit längerem, eigene Euro-Münzen zu prägen,
erhält bislang aber keine Erlaubnis der EU.
Die eigentliche Eurozone – das ist die sog.
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
(kurz EWWU bzw. WWU) – zählt heute
13 EWWU-Staaten.
Von Beginn an waren dies die elf Länder, welche durch die Entscheidung des
Europäischen Rats der Staats- und Regierungschefs
im Mai 1998 zur Währungsunion
zugelassen werden konnten und Griechenland, das am 1. Januar 2001 hinzu kam.
Als erster Staat der großen EU-Erweiterung des Jahres 2004 wurde
Slowenien
nach einer Erklärung der Teilnehmer des EU-Gipfels vom Juni 2006
am 1. Januar 2007 das 13. Mitglied des Euro-Clubs.
Zugleich hatte
Litauen
die Inflationskriterien um nur 0,1 Prozentpunkte verfehlt, weshalb es nicht
in die EWWU aufgenommen wurde.
Weitere Zahlungserleichterungen beim grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr bringt die
Single Euro Payments Area (Sepa).
Das Europäische Parlament hat der entsprechenden EU-Richtlinie Ende April 2007 zugestimmt und damit den
Weg für den einheitlichen europäsichen Zahlungsraum Sepa frei gemacht.
(10)
Der Wechselkursmechanismus II bindet den Wechselkurs an den Euro,
legt ihn aber nicht fest. Bezahlt wird in eigener Landeswährung (also mit
der dänischen, estnischen bzw. slowakischen Krone, dem lettischen Lats, der maltesischen Lira, dem litauischen Litas oder dem Zypern-Pfund).
Dänemark
nimmt bereits seit dem 1. Januar 1999 am
WKM II
teil, am 27. Juni 2004 traten ihm
Estland
und
Litauen
bei.
Sie können seit Mitte 2006 den Euro einführen.
Am 29. April 2005 kamen
Lettland,
Malta
und
Zypern
hinzu und
schließlich am 25. November 2005 die
Slowakei.
Mit Ausnahme von Dänemark und Großbritannien sind alle EU-Länder verpflichtet,
den Euro einzuführen. Dazu müssen sie zunächst die spezifischen Kriterien des WKM II erfüllen.
Ab wann freilich
Bulgarien, das
Vereinigte Königreich,
Polen,
Rumänien,
Schweden,
Tschechien
und
Ungarn
diesem
Währungsraum beitreten werden und wollen, steht noch nicht fest.
Die ehemaligen WKM-Mitglieder Griechenland (Beitritt 1. Januar 1999)
und Slowenien (Beitritt: 27. Juni 2004) sind bereits Teil der EWWU.
Zwischen WKM II und EWWU ist sorgfältig zu differenzieren.
(11)
Von den (teil-)autonomen europäischen Regionen
werden hier nur die
Färöer Inseln
und
Gibraltar
als
separate Gebiete Europas
aufgeführt.
Grönland
zählt als autonomer Bestandteil des Königreichs
Dänemark.
Ebenfalls nicht eigens erwähnt werden die
Isle of Man
und die
Kanalinseln,
das
Kosovo,
welches ein Teil Serbiens ist (vgl. Anm. 1), ferner
Åland,
Kaliningrad
(vgl. Anm. 4) und
Athos
sowie
Transnistrien,
das sich von
Moldawien
trennen möchte.
Die folgende Karte zeigt schließlich
den westlich des Flusses
Ural
gelegenen Teil
Kasachstans
(als äußerstes Ost-Europa) und
Bergkarabach,
das sich die Unabhängigkeit von
Aserbaidschan
wünscht, welches sich mit
Armenien
um diese Bergregion streitet.
Nachitschewan
hingegen ist eine Exklave
Aserbaidschans,
die keine Autonomie anstrebt.
Unter den 21
autonomen Republiken Rußlands
liegen neun an den Grenzen Europas:
die Republik
Karelien
im Generalgouvernement Nordwest-Rußland (vgl. Anm. 4) grenzt an Finnland,
im Nord-Kaukasus (vgl. Anm. 4 und die folgende Karte) liegen
(von Nord-West nach Süd-Ost sortiert)
Adygien,
Karatschai-Tscherkessien,
Kabardino-Balkarien,
Nordossetien
(auch Alanien genannt),
Inguschetien,
Tschetschenien und
Dagestan
sowie nördlich davon
Kalmykien.
Gerade im
Kaukasus
sind also zahlreiche
Autonomie-, Separations- und Sezessionsbestrebungen
zu beobachten. So streben auch im Süd-Kaukasus
die abtrünnige Abchasische Autonome Republik
(Abchasien),
ferner
Südossetien
und
Adscharien
die Unabhängigkeit von
Georgien an.
Abchasien
hat sich im Sommer 1992 für unabhängig erklärt
und unterhält seitdem enge Beziehungen zu Rußland. Nach der, vom
Europarat
als illegal bezeichneten, Präsidentenwahl
vom 3. Okt. 2004 hatte die Zentrale Wahlkommission den Kandidaten der Opposition, Sergej
Bagapsch, als Wahlsieger erklärt. Der amtierende Präsident Wladislaw
Ardsinba wies die Wahl als falsch zurück, und
Ministerpräsident Raul Chadschimba reichte beim Obersten Gericht
Beschwerde gegen den Beschluß ein. Das Gericht wies die Beschwerde am 28. Okt.
zunächst zurück. Unter dem Druck der Anhänger Chadschimbas widerrief
es seine erste Entscheidung dann um 3:20 Uhr nachts, bestätigte am Freitag morgen
jedoch das Urteil erneut als rechtsgültig.
In
Georgien
hingegen erlangte Michail Saakaschwili am 4. Jan. 2004 in einer von der
OSZE
beobachteten und gebilligten Wahl mit über 90 % der Stimmen bei einer
Wahlbeteiligung von 83 % das Amt des Präsidenten.
Weitere Informationsangebote zu den Themen EU und EU-Erweiterung:
|