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News - Neuigkeiten - Aktuelles

 

Alle folgenden Angaben wurden mit großer Sorgfalt recherchiert; für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit können wir im Rahmen dieses kostenlosen Angebotes dennoch keine Gewähr übernehmen. Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei allen Zitaten und weiterführenden Links wird möglichst auf die Primärquellen verwiesen.

 

 

===== Meldung Nr. 1  =====

16. Januar 2004
betrifft: Studienguthabengesetz

Am 18.12.2003 wurde das sog. »Hessische Studienguthabengesetz« (StuGuG) verabschiedet, für das ein recht euphemistischer Titel gewählt wurde, da es im Kern um die Einführung von Studiengebühren für Langzeitstudierende geht.

Heißt man dies noch gut, so ist doch vehement zu kritisieren, daß nach § 4 des StuGuG die Einnahmen aus den Gebühren dem Landeshaushalt und nicht etwa den Hochschulen zufließen. Diese Kritik hat unabhängig von der Aussage des Ministeriums Bestand, daß die hessischen Hochschulen noch nie so hohe Zuschüsse von der Landesregierung bekommen hätten, wie im Jahr 2003. Da verwundert der auch von CDU-Wählern und CDU-Mitgliedern geäußerte Vorwurf nicht, dies sei eine Sanierung des Landeshaushalts auf Kosten der Bildung. Die Wähler wie die Betroffenen fordern zu Recht eine Mittelveranlagung am Ort der Mittelerhebung: nur dies trüge dem Umstand Rechnung, daß den Hochschulen faktisch Mittel fehlen, welche in Form der bei Langzeitstudenten eingenommenen Gebühren teilweise wieder zugeführt werden könnten, würde nicht das Land die Einnahmen derzeit an sich ziehen.

Von den Änderungen betroffen ist ferner das Hessische Hochschulgesetz (HHG) sowie die »Hessische Immatrikulationsverordnung« (HImmaVO). Informationen zum StuGuG findet man auch auf den Homepages der hessischen Hochschulen sowie auf den Seiten des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst.
 

Beachten Sie auch unseren Überblick über die entspr. parlamentarischen Initiativen.

 

===== Meldung Nr. 2  =====

11. September 2003
betrifft: Leitung des JPA Hessen

Neuer Präsident des JPA Hessen ist Ministerialrat Rüdiger Derwort.
 

 

===== Meldung Nr. 3  =====

28. Juli 2003
betrifft: Hausarbeiten-Examen vs. Klausur-Examen

Die Frage, ob in Hessen eine Abschaffung des Hausarbeiten-Examens bevorstehe, erreicht uns in letzter Zeit häufiger.
 

dazu die

E-Mail eines Lesers vom 27. Juli, 22:37 Uhr

Lieber Herr Jochen Weller,

vielen Dank erst einmal für die wirklich äußerst informative und ansprechende Webseite!
Soetwas ist im Bundesgebiet wohl einmalig.

Ich habe noch eine kurze Frage und hoffe, Sie wissen eine kurze Antwort darauf: Wird das erste Staatsexamen bis 2006 noch so ablaufen wie bisher, oder sind möglicherweise schon vor diesem Zeitpunkt Änderungen geplant wie beispielsweise die Einführung eines reinen Klausurexamens? Kann man also sicher sein, dass, sofern man sich vor dem 1.7.2006 zum Examen meldet, noch die bisherigen Regeln gelten (abgesehen von der verkürzten Bearbeitungszeit für die Hausarbeit)?

Vielen Dank schon im Voraus!

Mit besten Grüßen
J. L.   [Name von der Redaktion anonymisiert]
 

unsere Antwort, an alle mit derselben Frage lautet:

Liebe Leute!

Ob weitere Änderungen der Prüfungsordnung anstehen, können wir natürlich nicht definitiv bestätigen oder verneinen. Bis zum Jahr 2006 ist es noch lang, da kann sich vieles ändern. Polemisch gesagt: sicher ist nur, daß nichts im Leben sicher ist.

Die jeweils aktuellen Prüfungsanforderungen enthalten die einschlägigen Landesgesetze – in Hessen sind dies das hess. JAG und die hess. JAO. Unter der Rubrik "Gesetzestexte / parlamentarische Arbeit" (am Seitenende) verweist das Portal Jurisdiktion.de auf die Homepages der Landtage, wo über Gesetzesvorhaben meist frühzeitig berichtet wird.

Die Frage, inwiefern bereits konkrete Planungen bestehen, das Hausarbeiten-Examen abzuschaffen, beantworten auf höfliche Anfrage das zuständige Landesprüfungsamt oder Ihr Parlamentarier vor Ort, der sein gutes Geld ja auch erst verdienen will.

Sollte sich tatsächlich etwas ändern, so sorgt der Gesetzgeber zumeist für akzeptable Übergangsregelungen.

Ein Hausarbeiten-Examen gibt es ohnehin nur noch in wenigen Bundesländern. Für die Wahl des Studienortes sollte das Hausarbeiten-Examen nicht den Ausschlag geben. Informiert Euch lieber über die Qualität der Wissenschaft und Lehre, das Engagement der Dozenten, den persönlichen Kontakt zwischen Professoren- und Studentenschaft, die Überfüllung der Hörsäle, die Charakteristik des Studienortes und dergleichen mehr.

Im Übrigen ist die Examensvorbereitung – egal ob nun ein reines Klausur-Examen oder ein Hausarbeiten-Examen wartet – immer dieselbe. Schreibt so viele KLAUSUREN wie irgend möglich!!! Geht also immer von einem Klausur-Examen aus. So oder so, unser Rat kann nur lauten: lernen, lernen, lernen...

Das gilt auch und gerade für die Studienanfänger. Parties können große Klasse sein. Aber wenn die Basics nicht gelernt wurden, bedeutet das später für rund 50 % den Ausstieg, für weitere 10 % eine Examensnote, die weit unter ihren Möglichkeiten und Fähigkeiten liegt. Tja – Easy Going im Studium ist völlig o.k.; aber wenn man deswegen sein restliches Leben vermiest, ist irgendwas schiefgelaufen. Gesegnet sei, wer ein geborenes Genie ist.

Der Rest wird sich wieder auf seinen Hintern setzen müssen – und weiter geht's.

 

===== Meldung Nr. 4  =====

29. April 2003
betrifft: Semesterticket

Im Sommersemester 2003 ist zusätzlich zum Studienausweis ein IC/EC-Aufpreis zu lösen:

Mit der Umstellung auf das neue Preissystem der Bundesbahn am 15. Dezember 2002 fiel der InterRegio weg. Damit ging für Studierende im RMV-Gebiet eine attraktive und schnelle Nahverkehrs-Verbindung verloren, die sie mit ihrem Semesterticket ohne weiteren Aufpreis nutzen konnten.

Für einen Aufpreis von zehn Euro bezieht der RMV dafür nun den InterCity (IC) in das Semesterticket ein. Auch in diesem Semester genügt im RMV-Gebiet damit nicht mehr allein der Studienausweis als Bahn-Ticket. Vielmehr muss (zumindest von MRer Studenten) für das gesamte Semester ein einmaliger Zuschlag i.H.v. 10 EUR bei der Bahn erworben und in der Bahn mitgeführt werden.

Bedankt Euch bei Eurer Studentenvertretung, dass es nicht noch teurer geworden ist.

 

===== Meldung Nr. 5  =====

19. Januar 2003
betrifft: INFORMATIONSVERANSTALTUNG FÜR ERSTSEMESTER

Für alle Studentinnen und Studenten des ersten Semesters findet am Dienstag, 4. Februar, eine einführende Informationsveranstaltung in LH 101 von 14 bis 16 Uhr statt, deren Besuch dringend angeraten wird.
 

ORT:  LH = Landgrafen-Haus, Hörsaal 101
ZEIT:  Di, 04.02.2003, 14 – 16 Uhr

Wegbeschreibung: Das Landgrafenhaus findet Ihr in der Universitätsstr. 7. Bei Anfahrt mit dem Bus steigt Ihr am Besten am Rudolphsplatz aus.

Zum Thema "Unistadt Marburg" vgl. ferner die PDF-Info (Achtung: 2.8 MB) des Dekanats.

weitere Links zum Thema:
– Informationen über den Studienverlauf
– wichtige Informationen der Fachschaft
– allgemeine Tipps zum Studienstart
– die neue Zwischenprüfung (siehe unten)

 

===== Meldung Nr. 6  =====

27. November 2002
betrifft: Nachtrag -- Bearbeitungszeit für Hausarbeiten im 1. StEx

Die für die Hausarbeit im 1. StEx demnächst zu erwartende Verkürzung der Bearbeitungszeit trifft erstmals Studentinnen und Studenten, die sich im Januar 2003 zur ersten Staatsprüfung melden.

dazu:

E-Mail-Nachricht von
Rüdiger Derwort
Hessisches Ministerium der Justiz

Subject: Änderungen in JAG und JAO
(betrifft: Anfrage vom 14.11.02, 9:48 Uhr)
Date sent: Wed, 27 Nov 2002 07:43:13 +0100

Sehr geehrter Herr Weller,

Die fünfte Verordnung zur Änderung der juristischen Ausbildungsordnung wird in diesen Tagen verkündet werden. Sie bringt u. a. eine Verkürzung der Bearbeitungszeit für die Hausarbeit von 6 auf 4 Wochen, dies wird erstmals für die Kandidatinnen und Kandidaten gelten, die sich im Januar 2003 zur ersten Staatsprüfung melden werden.

Mit freundlichen Grüssen
i.A. R. Derwort

 

===== Meldung Nr. 7  =====

12. November 2002
betrifft: verkürzte Bearbeitungszeit für Hausarbeiten im 1. StEx

Frage einer unserer Leserinnen: Für wann ist die Verkürzung der Hausarbeiten-Bearbeitungszeit zu erwarten?

Antwort: Zunächst einmal gelten gem. Art. 3 I, 4 des Gesetzes zur Reform der Juristenausbildung vom 11. Juli 2002 die aufgrund der Reform vorgenommenen Änderungen des Dt. Richtergesetzes nicht für Studierende, die Ihr Studium vor dem 1. Juli 2003 aufgenommen und sich bis zum 1. Juli 2006 zur ersten Staatsprüfung gemeldet haben (siehe dazu schon weiter unten). Ob sich diese Ausnahme allerdings auch auf die Bearbeitungszeit für die Anfertigung der Hausarbeit niederschlägt, darf bezweifelt werden.

Für Hessen ist die Bearbeitungszeit in § 6 I 1 JAO (i.d.F. vom 8. Aug. 1994, zuletzt geändert durch GVBl. I, S. 402 v. 18. Juli 2002) geregelt und beträgt danach sechs Wochen. Es ist nicht ersichtlich, weshalb der Verordnungsgeber je nach Aufnahme des Studiums und Anmeldung zum Staatsexamen hinsichtlich der zu gewährenden Bearbeitungszeit differenzieren sollte. Mit einer Änderung des § 6 I JAO ist aber vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Juristenausbildung am 1. Juli 2003 wohl eher nicht zu rechnen. Achtung: Beachten Sie bitte unseren Nachtrag vom 27.11.2002.

Für die anderen Bundesländer verweisen wir auf das einschlägige Landesrecht. Meist ist ein reines Klausurexamen bereits vorgesehen.

Nähere Auskünfte geben im Zweifel die Landesprüfungsämter sowie Ihre Fachschaft oder Universität. Vergleichen Sie dazu bitte auch die Auskunft des hessischen Justizprüfungsamtes vom 12. Juni 2002. Sobald wir von einer entsprechenden Änderung der JAO erfahren, werden wir dies selbstverständlich hier publik machen. Für weiterführende Hinweise sind wir immer sehr dankbar.

 

===== Meldung Nr. 8  =====

1. November 2002
betrifft: Examensskript

Zu Anfang November 2002 übernimmt Jochen Weller das von Martin Schulze begründete Examensskript.

 

===== Meldung Nr. 9  =====

8. Oktober 2002
betrifft: Gesetz zur Reform der Juristenausbildung (JurAusbReformG)

Das Gesetz zur Reform der Juristenausbildung (BGBl. I 2002, S. 2592 ff.) tritt am 1. Juli 2003 in Kraft.

Durch das Artikelgesetz ändern sich das Deutsche Richtergesetz sowie die Bundesrechtsanwaltsordnung.

Für Studierende, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes das Studium aufgenommen haben und sich bis zum 1. Juli 2006 zur ersten Staatsprüfung gemeldet haben, finden die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Vorschriften des Deutschen Richtergesetzes zum Studium und zur ersten Staatsprüfung Anwendung. Das Landesrecht kann den Studierenden freistellen, sich nach neuem Recht prüfen zu lassen (Art. 3 JurAusbReformG).

Das JurAusbReformG:
Gesetz vom 11.07.2002  ---  BGBl. I 2002, Nr. 48 v. 17.07.02, S. 2592 ff.


weitere Links zum Thema:
– Pressemitteilung Nr. 71/2002 des Bundesrates
– BR-Plenarprotokoll 775, Punkt 8, S. 208 (D)
– BR-Drs. 259/02: Beschluss des BT v. 05.04.02 u. des BR v. 26.04.02

sowie die weiter unten aufgeführten Links...

 

===== Meldung Nr. 10  =====

23. Sept. 2002, 13:19 Uhr
betrifft: Bundesjustizministerium

Die Bundesjustizministerin, Frau Herta Däubler-Gmelin zieht sich nach der Affäre um den angeblichen Bush-Hitler-Vergleich aus dem Kabinett zurück. Die 59-Jährige teilte dies Bundeskanzler Schröder heute in einem Brief mit.

 

===== Meldung Nr. 11  =====

23. Sept. 2002
betrifft: amtliches Wahlergebnis der Bundestagswahl 2002

Wahlberechtigte: 61.432.868 Bürger
Wahlbeteiligung: 48.582.761 Wähler (79,08 %)

absolute Mehrheit: 302 Sitze

 
Partei
 
SPD
B. 90 / Grüne
 
CDU / CSU
FDP
 
PDS
Sonstige
 
Summe
 
relativer Stimmenanteil
und Vorjahresvergleich
 
38,5 % – 2,4 % 47,1 %
8,6 % + 1,9 %
 
38,5 % + 3,4 % 45,9 %
7,4 % + 1,2 %
 
4,0 % – 1,1 % 7,0 %
3,0 % – 3,0 %
 
100 % ––– 100 %
 
Sitze im Parlament
und Vorjahresvergleich
 
251 – 47 306
55 + 8
 
248 + 3 295
47 + 4
 
2 – 34 2
––– –––
 
603 ––– 603
Quelle: Bundeswahlleiter

Link:
Abgeordnete der 15. Wahlperiode:  Mitglieder des Bundestages

 

===== Meldung Nr. 12  =====

1. September 2002
betrifft: Hessisches Gesetz zur Neuordnung des juristischen Vorbereitungsdienstes und zur weiteren Einführung hochschulrechtlicher Zwischenprüfungen

Durch das im Betreff genannte Gesetz vom 14. Juni 2002 (GVBl. I S. 255) wurde nunmehr auch für die juristische Ausbildung in Hessen mit § 8 Abs. 2 Satz 2 JAG eine Zwischenprüfung vorgesehen. Diese ist während des Studiums abzulegen. Sie ist gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 JAG für die Zulassung zur ersten juristischen Staatsprüfung nachzuweisen.

Das Gesetz tritt heute, am 1. Sept. 2002, in Kraft. Die o.g. Regelungen über die Zwischenprüfung gelten gem. Art. 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 14.06.02 nicht für Studentinnen und Studenten, die das Studium der Rechtswissenschaft vor diesem Termin aufgenommen haben.

Links:
1.) Bekanntmachung zur Zwischenprüfung seitens des FB Jura, Uni Marburg
2.) Sammlung zum Hochschulrecht

 

===== Meldung Nr. 13  =====

22. Juli 2002
betrifft: Studienplatzvergabe und Bewerbung für Rechtswissenschaft

Studienplätze für Rechtswissenschaft werden zum Wintersemester 2002/03 von den Hochschulen vergeben und nicht wie bisher von der ZVS (Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen). Für NRW besteht eine Sonderregelung: wer sein Jurastudium in Nordrhein-Westfalen beginnen möchte, muss sich danach weiter bei der ZVS bewerben.

Außerhalb NRWs aber ist das genaue Bewerbungsverfahren und die Festlegung der Bewerbungsfristen nunmehr Sache der einzelnen Hochschule und folglich auch dort zu erfragen.

Auch gibt die jeweilige Hochschule Auskunft darüber, ob und ggf. unter welchen Bedingungen eine verspätete Bewerbung möglich ist. Informationen über eine Bewerbung nach Fristablauf werden oft nicht oder nicht detailliert genug im Internet veröffentlicht, wenden Sie sich also bitte direkt und bestimmt (aber höflich) an das Immatrikulationsbüro vor Ort. Vielfach ist eine verspätete Bewerbung etwa gegen Zahlung von Säumnisgebühren noch möglich. Insbesondere Bewerber, die sich über die ZVS für eine Hochschule in NRW (s.o.) beworben, dort aber eine Ablehnung erhalten haben, können Ihre Bewerbung bei Hochschulen außerhalb NRWs - sofern die Ablehung nachgewiesen wird - meist noch nach Fristablauf nachreichen.

Links:
1.) ZVS-Pressemitteilung  Nr. 4/2002 und  Nr. 6/2002
2.) Homepages deutscher Hochschulen (ggf. Suche mit Google.de!)
3.) Immatrikulation an der Uni Marburg

 

===== Meldung Nr. 14  =====

18. Juli 2002
betrifft: Gesetz zur Reform der Juristenausbildung

Das Bundesministerium der Justiz publiziert den Wortlaut des Gesetzes zur Reform der Juristenausbildung
 

 

===== Meldung Nr. 15  =====

2. Juli 2002
betrifft: Juristische Ausbildungsstatistik 2001

Link: Informationen des BMJ zur jur. Ausbildungsstatistik für das Jahr 2002

 

===== Meldung Nr. 16  =====

Ende Juni 2002
betrifft: Änderung der Juristenausbildung im Bund / in Hessen / an der Uni Marburg

E-Mail-Nachricht von
Rüdiger Derwort
Hessisches Justiz-Ministerium

Subject: Anfrage vom 4. Juni 2002
Date sent: Wed, 12 Jun 2002 16:07:30 +0200

Sehr geehrter Herr Weller,

wie ich Ihnen bereits telefonisch mitteilte, sind (mit Ausnahme der Verkürzung der Bearbeitungsfrist der Hausarbeit von 6 auf 4 Wochen) kurzfristig keine Änderungen in den die erste juristische Staatsprüfung betreffenden Vorschriften zu erwarten. Die Umsetzung des im März/April in Berlin verabschiedeten Gesetzes zur Reform der Juristenausbildung in Hessisches Landesrecht wird in der zweiten Jahreshälfte vorbereitet werden, in das erforderliche Gesetzgebungsverfahren werden selbstverständlich auch die Universitäten einbezogen.

Mit freundlichen Grüssen
R. Derwort

 

Dazu empfiehlt Rechtsgelehrter.de folgende

Links (Gesetz zur Reform der Juristenausbildung - Entwürfe):
1.) BT-Drs. 14/8629: Beschlussempfehlung vom 20.03.02
2.) BTag: Gesetzesentwurf findet breite Zustimmung
3.) BMJ: "Reform der Juristenausbildung" (Rede der Bundesjustizministerin)

und weiter:
4.) BT-Drs. 14/7176: Gesetzentwurf der Fraktionen SPD u. Bündnis 90/Die Grünen
5.) BT-Drs. 14/2666: Nicht akzeptiertes Gesetzesvorhaben der FDP-Fraktion
6.) BT-Drs. 14/7463: Nicht akzeptiertes Gesetzesvorhaben des Bundesrates

sowie die in einer jüngeren Meldung genannten Links...

 

Die E-Mail beantwortet die am 4.6. gestellte Anfrage von J. Weller...

...
An den
Präsidenten des Justizprüfungsamtes
Hess. Ministerium der Justiz
Luisenstraße 13
65185 Wiesenbaden

Marburg, 04.06.2002

geänderte Prüfungsbedingungen?

Sehr geehrter Herr Dr. Stephan,

als dem Betreiber eines im Internet angebotenen Erstsemester- und Examenskripts, auf welches insbesondere auch die Universität Marburg unmittelbar verweist, erreichen mich in letzter Zeit seitens der Marburger Studentenschaft Anfragen, ob eine Änderung des Prüfungsverfahrens für die erste juristische Staatsprüfung anstehe.

Die Studenten meinen gehört zu haben, dass seitens des JPA geplant sei, den bisherigen Wahlpflichtfach- und Wahlfachkanon in naher Zukunft zu reduzieren. Dies wirke sich - so das Gerücht zweitens weiter - vor allem dahingehend aus, dass in der sog. "vierten" Aufsichtsarbeit gem. § 13 II Nr. 2 JAG ausschließlich Arbeits-, Gesellschafts- und Handelsrecht geprüft werden solle, was ich bereits insofern für zweifelhaft halte als diese vierte Klausur gem. § 13 II Nr. 2 JAG und also aufgrund formellen Gesetzes dem vom Studenten gewählten Wahlpflichtfach zugehören muss. Drittens sei geplant in die zivilrechtliche Klausur grundsätzlich wieder erb- und familienrechtliche Fragen verstärkt einzubeziehen. Viertens schließlich wird behauptet, die erwähnten Änderungen seien mit kurzen Übergangsfristen geplant.

Im Namen der davon betroffenen Studentenschaft als auch als selbst Betroffener wende ich mich an Sie, mit der höflichen Bitte um Stellungnahme zu den vier genannten Punkten. Sicherlich lässt sich mit Ihrer Hilfe eine Klärung noch vor dem rasch nahenden Semesterende herbeiführen und die gerüchteweise Verbreitung entsprechender Mutmaßungen im Interesse Aller so am ehesten abwenden.

Haben Sie schon jetzt vielen Dank für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen
Weller

 

== HOME ==

 

===== Meldung Nr. 17  =====

25. September 2001
betrifft: 1. Staatsexamen: Hinweis zur Schuldrechtsreform / ZPO-Reform
[eingestellt von M. Schulze]

Das JPA hat sich durch Aushang im juristischen Seminar erneut zur geplanten Schuldrechts- und ZPO-Reform und deren Auswirkungen auf die kommenden Examenstermine geäußert. Sollten die Reformen tatsächlich am 01.01.2002 in Kraft treten, gilt hinsichtlich der Schuldrechtsreform folgendes:

  • Mündliche Prüfungen im Januar/Februar 2002 und im Mai/Juni/Juli 2002:
    Es ist noch die alte Rechtslage anzuwenden. Es sollen jedoch die Grundzüge der Schuldrechtsreform bekannt sein.
  • Klausuren und Hausarbeiten im März und Juli 2002:
    Es bleibt ebenfalls noch bei der alten Rechtslage. Es sollen jedoch die Grundzüge der Schuldrechtsreform bekannt sein.

Bezüglich der geplanten ZPO-Reform gilt folgendes:

  • Mündliche Prüfungen im Januar/Februar 2002:
    Es ist noch die alte Rechtslage anzuwenden. Die ZPO-Reform ist jedoch in Grundzügen zu beherrschen.
  • Klausuren im März 2002:
    Es ist noch die alte Rechtslage anzuwenden. Die ZPO-Reform ist jedoch in Grundzügen zu beherrschen.

Für die darauffolgenden Examenstermine gilt dann uneingeschräkt die neue Rechtslage!

 

===== Meldung Nr. 18  =====

17. Juli 2001
betrifft: 1. Staatsexamen: Schuldrechtsreform
[eingestellt von M. Schulze]

Im juristischen Seminar befindet sich neuerdings ein Aushang des Justizprüfungsamtes bezüglich der Schuldrechtsreform und deren Auswirkungen auf die folgenden Examenstermine. Laut diesem Aushang prüft das JPA zur Zeit inwiefern die Schuldrechtsreform, sofern sie tatsächlich zum 01.01.2002 in Kraft treten sollte, schon ab dem Märztermin 2002 in den Prüfungen Berücksichtigung finden wird. Genauere Informationen seitens des JPA sind laut Aushang jedoch nicht vor September 2001 zu erwarten.

 

===== Meldung Nr. 19  =====

15. Mai 2001
betrifft: 1. Staatsexamen: Änderung des JAG
[eingestellt von M. Schulze]

Das Neunte Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes (Hessen) vom 19. Dezember 2000 (GVBl. I S. 552) wurde im Examensskript berücksichtigt. Künftig wird die Examenshausarbeit nur noch von zwei Prüfern korrigiert.

 

===== Meldung Nr. 20  =====

Februar 2001
betrifft: Rechtsgelehrter.de – Examensskript

Das von Martin Schulze begründete Examensskript geht online! Ihm sei an dieser Stelle nochmals herzlich für seine wertvolle Arbeit und sei immer willkommenen Anregungen gedankt.

 

===== Meldung Nr. 21  =====

Dezember 2000
betrifft: Umstrukturierung von Rechtsgelehrter.de

Die Seiten von Rechtsgelehrter.de werden grundlegend überarbeitet und noch stärker auf eine Beratung von am Jurastudium interessierten Schülern und Studenten ausgerichtet.

 

===== Meldung Nr. 22  =====

1998
betrifft: Wann und wie alles begann

Jochen Weller begründet Rechtsgelehrter.de mit seinem ursprünglich in Printform erschienen Erstsemesterskript.

 

 

 
 

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