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Alle folgenden Angaben wurden mit großer Sorgfalt recherchiert; für ihre
Richtigkeit und Vollständigkeit können wir im Rahmen dieses kostenlosen Angebotes dennoch
keine Gewähr
übernehmen. Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei allen Zitaten und weiterführenden Links wird möglichst
auf die Primärquellen verwiesen.
===== Meldung Nr. 1 =====
16. Januar 2004
betrifft:
Studienguthabengesetz
Am 18.12.2003 wurde das sog.
»Hessische Studienguthabengesetz« (StuGuG)
verabschiedet, für das ein recht euphemistischer Titel gewählt wurde, da
es im Kern um die Einführung von Studiengebühren für Langzeitstudierende geht.
Heißt man dies noch gut, so ist doch vehement zu kritisieren, daß nach § 4
des StuGuG die Einnahmen aus den Gebühren dem Landeshaushalt und nicht
etwa den Hochschulen zufließen. Diese Kritik hat unabhängig von der
Aussage des Ministeriums
Bestand, daß die hessischen Hochschulen noch nie so hohe Zuschüsse von
der Landesregierung bekommen hätten, wie im Jahr 2003.
Da verwundert der auch von
CDU-Wählern und CDU-Mitgliedern geäußerte Vorwurf nicht, dies sei eine Sanierung
des Landeshaushalts auf Kosten der Bildung. Die Wähler wie die Betroffenen fordern zu Recht eine
Mittelveranlagung am Ort der Mittelerhebung:
nur dies trüge dem Umstand Rechnung, daß den Hochschulen faktisch
Mittel fehlen, welche in Form der bei Langzeitstudenten eingenommenen Gebühren
teilweise wieder zugeführt werden könnten, würde nicht das
Land die Einnahmen derzeit an sich ziehen.
Von den Änderungen betroffen ist ferner das Hessische Hochschulgesetz (HHG) sowie die
»Hessische Immatrikulationsverordnung« (HImmaVO).
Informationen zum StuGuG findet man auch auf den Homepages der hessischen Hochschulen
sowie auf den Seiten des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst.
Beachten Sie auch unseren
Überblick über die entspr. parlamentarischen Initiativen.
===== Meldung Nr. 2 =====
11. September 2003
betrifft:
Leitung des JPA Hessen
Neuer Präsident des JPA Hessen ist
Ministerialrat Rüdiger Derwort.
===== Meldung Nr. 3 =====
28. Juli 2003
betrifft:
Hausarbeiten-Examen vs. Klausur-Examen
Die Frage,
ob in Hessen eine Abschaffung des Hausarbeiten-Examens bevorstehe,
erreicht uns in letzter Zeit häufiger.
dazu die
E-Mail eines Lesers vom 27. Juli, 22:37 Uhr
Lieber Herr Jochen Weller,
vielen Dank erst einmal für die wirklich äußerst informative und ansprechende Webseite!
Soetwas ist im Bundesgebiet wohl einmalig.
Ich habe noch eine kurze Frage und hoffe, Sie wissen eine kurze Antwort darauf:
Wird das erste Staatsexamen bis 2006 noch so ablaufen wie bisher, oder sind
möglicherweise schon vor diesem Zeitpunkt Änderungen geplant wie beispielsweise
die Einführung eines reinen Klausurexamens? Kann man also sicher sein, dass,
sofern man sich vor dem 1.7.2006 zum Examen meldet, noch die bisherigen Regeln
gelten (abgesehen von der verkürzten Bearbeitungszeit für die Hausarbeit)?
Vielen Dank schon im Voraus!
Mit besten Grüßen
J. L. [Name von der Redaktion anonymisiert]
unsere Antwort, an alle mit derselben Frage lautet:
Liebe Leute!
Ob weitere Änderungen der Prüfungsordnung anstehen,
können wir natürlich nicht definitiv bestätigen oder verneinen.
Bis zum Jahr 2006 ist es noch lang, da kann sich vieles ändern. Polemisch
gesagt: sicher ist nur, daß nichts im Leben sicher ist.
Die jeweils aktuellen Prüfungsanforderungen enthalten die einschlägigen
Landesgesetze in Hessen sind dies das hess. JAG und
die hess. JAO. Unter der Rubrik "Gesetzestexte / parlamentarische Arbeit"
(am Seitenende) verweist das Portal
Jurisdiktion.de
auf die Homepages der Landtage, wo über Gesetzesvorhaben meist frühzeitig
berichtet wird.
Die Frage, inwiefern bereits konkrete Planungen bestehen,
das Hausarbeiten-Examen abzuschaffen, beantworten
auf höfliche Anfrage das zuständige Landesprüfungsamt
oder Ihr Parlamentarier vor Ort, der sein gutes Geld ja auch
erst verdienen will.
Sollte sich tatsächlich etwas ändern, so sorgt der Gesetzgeber
zumeist für akzeptable Übergangsregelungen.
Ein Hausarbeiten-Examen gibt es ohnehin nur noch in wenigen Bundesländern.
Für die Wahl des Studienortes sollte das Hausarbeiten-Examen
nicht den Ausschlag geben. Informiert Euch lieber über
die Qualität der Wissenschaft und Lehre, das Engagement
der Dozenten, den persönlichen Kontakt zwischen Professoren-
und Studentenschaft, die Überfüllung der Hörsäle, die
Charakteristik des Studienortes und dergleichen mehr.
Im Übrigen ist die Examensvorbereitung egal ob nun ein
reines Klausur-Examen oder ein Hausarbeiten-Examen
wartet immer dieselbe. Schreibt so viele KLAUSUREN
wie irgend möglich!!! Geht also immer von einem
Klausur-Examen aus. So oder so, unser Rat kann nur lauten:
lernen, lernen, lernen...
Das gilt auch und gerade für die Studienanfänger.
Parties können große Klasse sein. Aber wenn die Basics
nicht gelernt wurden, bedeutet das später für rund 50 %
den Ausstieg, für weitere 10 % eine Examensnote, die
weit unter ihren Möglichkeiten und Fähigkeiten liegt.
Tja Easy Going im Studium ist völlig o.k.; aber wenn man
deswegen sein restliches Leben vermiest, ist irgendwas
schiefgelaufen. Gesegnet sei, wer ein geborenes Genie ist.
Der Rest wird sich wieder auf seinen Hintern setzen müssen
und weiter geht's.
===== Meldung Nr. 4 =====
29. April 2003
betrifft:
Semesterticket
Im Sommersemester 2003 ist zusätzlich zum Studienausweis
ein IC/EC-Aufpreis zu lösen:
Mit der Umstellung auf das neue Preissystem der Bundesbahn
am 15. Dezember 2002 fiel der InterRegio weg. Damit ging
für Studierende im RMV-Gebiet eine attraktive und schnelle
Nahverkehrs-Verbindung verloren, die sie mit ihrem Semesterticket
ohne weiteren Aufpreis nutzen konnten.
Für einen Aufpreis von zehn Euro bezieht der RMV dafür
nun den InterCity (IC) in das Semesterticket ein.
Auch in diesem Semester genügt im RMV-Gebiet damit nicht
mehr allein der Studienausweis als Bahn-Ticket. Vielmehr
muss (zumindest von MRer Studenten) für das gesamte Semester
ein einmaliger Zuschlag i.H.v. 10 EUR bei der Bahn erworben und
in der Bahn mitgeführt werden.
Bedankt Euch bei Eurer Studentenvertretung, dass es nicht
noch teurer geworden ist.
===== Meldung Nr. 5 =====
19. Januar 2003
betrifft:
INFORMATIONSVERANSTALTUNG FÜR ERSTSEMESTER
Für alle Studentinnen und Studenten des ersten Semesters findet
am Dienstag, 4. Februar, eine einführende
Informationsveranstaltung in LH 101 von 14 bis 16 Uhr statt, deren Besuch dringend angeraten wird.
ORT: LH = Landgrafen-Haus, Hörsaal 101
ZEIT: Di, 04.02.2003, 14 16 Uhr
Wegbeschreibung: Das Landgrafenhaus findet Ihr in der
Universitätsstr. 7.
Bei Anfahrt mit
dem Bus steigt Ihr am Besten am Rudolphsplatz aus.
Zum Thema "Unistadt Marburg" vgl. ferner die
PDF-Info
(Achtung: 2.8 MB) des Dekanats.
weitere Links zum Thema:
Informationen über den Studienverlauf
wichtige Informationen der Fachschaft
allgemeine Tipps zum Studienstart
die neue Zwischenprüfung (siehe unten)
===== Meldung Nr. 6 =====
27. November 2002
betrifft:
Nachtrag -- Bearbeitungszeit für Hausarbeiten im 1. StEx
Die für die Hausarbeit im 1. StEx demnächst zu erwartende
Verkürzung der Bearbeitungszeit trifft erstmals Studentinnen und Studenten,
die sich im Januar 2003 zur ersten Staatsprüfung melden.
dazu:
E-Mail-Nachricht von
Rüdiger Derwort
Hessisches Ministerium der Justiz
Subject:
Änderungen in JAG und JAO
(betrifft: Anfrage vom 14.11.02, 9:48 Uhr)
Date sent:
Wed, 27 Nov 2002 07:43:13 +0100
Sehr geehrter Herr Weller,
Die fünfte Verordnung zur Änderung der juristischen Ausbildungsordnung wird
in diesen Tagen verkündet werden. Sie bringt u. a. eine Verkürzung der
Bearbeitungszeit für die Hausarbeit von 6 auf 4 Wochen, dies wird erstmals
für die Kandidatinnen und Kandidaten gelten, die sich im Januar 2003 zur
ersten Staatsprüfung melden werden.
Mit freundlichen Grüssen
i.A. R. Derwort
===== Meldung Nr. 7 =====
12. November 2002
betrifft:
verkürzte Bearbeitungszeit für Hausarbeiten im 1. StEx
Frage einer unserer Leserinnen:
Für wann ist die Verkürzung der Hausarbeiten-Bearbeitungszeit zu erwarten?
Antwort: Zunächst einmal gelten
gem. Art. 3 I, 4 des
Gesetzes zur Reform der Juristenausbildung
vom 11. Juli 2002 die aufgrund der Reform vorgenommenen
Änderungen des Dt. Richtergesetzes nicht
für Studierende, die Ihr Studium vor dem 1. Juli 2003
aufgenommen und sich bis zum 1. Juli 2006 zur ersten Staatsprüfung
gemeldet haben (siehe dazu schon weiter
unten). Ob sich diese Ausnahme allerdings
auch auf die Bearbeitungszeit für die Anfertigung der Hausarbeit niederschlägt,
darf bezweifelt werden.
Für Hessen ist die Bearbeitungszeit in
§ 6 I 1 JAO
(i.d.F. vom 8. Aug. 1994, zuletzt geändert durch GVBl. I, S. 402 v.
18. Juli 2002)
geregelt und beträgt danach sechs Wochen. Es ist nicht
ersichtlich, weshalb der Verordnungsgeber je nach Aufnahme des Studiums und Anmeldung
zum Staatsexamen hinsichtlich der zu gewährenden Bearbeitungszeit differenzieren
sollte. Mit einer
Änderung des § 6 I JAO ist aber
vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Juristenausbildung am
1. Juli 2003 wohl eher nicht
zu rechnen.
Achtung: Beachten Sie bitte unseren
Nachtrag vom 27.11.2002.
Für die anderen Bundesländer verweisen wir auf das
einschlägige
Landesrecht.
Meist ist ein reines Klausurexamen bereits vorgesehen.
Nähere Auskünfte geben im Zweifel die
Landesprüfungsämter
sowie Ihre
Fachschaft
oder Universität.
Vergleichen Sie
dazu bitte auch die
Auskunft des hessischen Justizprüfungsamtes
vom 12. Juni 2002. Sobald wir von einer entsprechenden Änderung der JAO
erfahren, werden wir dies selbstverständlich hier publik machen. Für weiterführende
Hinweise
sind wir immer sehr dankbar.
===== Meldung Nr. 8 =====
1. November 2002
betrifft:
Examensskript
Zu Anfang November 2002 übernimmt
Jochen Weller
das von Martin Schulze begründete
Examensskript.
===== Meldung Nr. 9 =====
8. Oktober 2002
betrifft:
Gesetz zur Reform der Juristenausbildung (JurAusbReformG)
Das
Gesetz zur Reform der Juristenausbildung
(BGBl. I 2002, S. 2592 ff.)
tritt am 1. Juli 2003 in Kraft.
Durch das Artikelgesetz ändern sich
das Deutsche Richtergesetz sowie
die Bundesrechtsanwaltsordnung.
Für Studierende, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes
das Studium aufgenommen haben und sich bis zum 1. Juli 2006
zur ersten Staatsprüfung gemeldet haben,
finden die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Vorschriften
des Deutschen Richtergesetzes zum Studium und zur ersten Staatsprüfung
Anwendung. Das Landesrecht kann den Studierenden freistellen, sich nach
neuem Recht prüfen zu lassen (Art. 3 JurAusbReformG).
Das JurAusbReformG:
Gesetz vom 11.07.2002 --- BGBl. I 2002, Nr. 48 v. 17.07.02, S. 2592 ff.
weitere Links zum Thema:
Pressemitteilung Nr. 71/2002 des Bundesrates
BR-Plenarprotokoll 775, Punkt 8, S. 208 (D)
BR-Drs. 259/02: Beschluss des BT v. 05.04.02 u. des BR v. 26.04.02
sowie die weiter unten aufgeführten Links...
===== Meldung Nr. 10 =====
23. Sept. 2002, 13:19 Uhr
betrifft:
Bundesjustizministerium
Die Bundesjustizministerin, Frau Herta Däubler-Gmelin
zieht sich nach der Affäre um den angeblichen
Bush-Hitler-Vergleich aus dem Kabinett zurück. Die 59-Jährige
teilte dies Bundeskanzler Schröder heute in einem Brief mit.
===== Meldung Nr. 11 =====
23. Sept. 2002
betrifft:
amtliches Wahlergebnis der Bundestagswahl 2002
Wahlberechtigte: 61.432.868 Bürger
Wahlbeteiligung: 48.582.761 Wähler (79,08 %)
absolute Mehrheit: 302 Sitze
Partei
|
| |
|
SPD
|
|
B. 90 / Grüne
|
| |
|
CDU / CSU
|
|
FDP
|
| |
|
PDS
|
|
Sonstige
|
| |
|
Summe
|
|
|
relativer Stimmenanteil und Vorjahresvergleich
|
| |
|
38,5 %
|
2,4 %
|
47,1 %
|
|
8,6 %
|
+ 1,9 %
|
| |
|
38,5 %
|
+ 3,4 %
|
45,9 %
|
|
7,4 %
|
+ 1,2 %
|
| |
|
4,0 %
|
1,1 %
|
7,0 %
|
|
3,0 %
|
3,0 %
|
| |
|
100 %
|
|
100 %
|
|
|
Sitze im Parlament und Vorjahresvergleich
|
| |
|
251
|
47
|
306
|
|
55
|
+ 8
|
| |
|
248
|
+ 3
|
295
|
|
47
|
+ 4
|
| |
|
2
|
34
|
2
|
|
|
|
| |
|
603
|
|
603
|
|
|
Quelle: Bundeswahlleiter
|
Link:
Abgeordnete der 15. Wahlperiode:
Mitglieder des Bundestages
===== Meldung Nr. 12 =====
1. September 2002
betrifft:
Hessisches Gesetz zur Neuordnung des juristischen Vorbereitungsdienstes
und zur weiteren Einführung hochschulrechtlicher Zwischenprüfungen
Durch das im Betreff genannte Gesetz vom 14. Juni 2002 (GVBl. I S. 255)
wurde nunmehr auch für die
juristische Ausbildung in Hessen mit § 8 Abs. 2 Satz 2 JAG
eine Zwischenprüfung vorgesehen. Diese ist während des
Studiums abzulegen. Sie ist gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 JAG
für die Zulassung zur ersten juristischen Staatsprüfung
nachzuweisen.
Das Gesetz tritt heute, am 1. Sept. 2002, in Kraft.
Die o.g. Regelungen über die Zwischenprüfung gelten
gem. Art. 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 14.06.02 nicht
für Studentinnen und Studenten, die das Studium der
Rechtswissenschaft vor diesem Termin aufgenommen haben.
Links:
1.) Bekanntmachung zur Zwischenprüfung
seitens des FB Jura, Uni Marburg
2.) Sammlung zum
Hochschulrecht
===== Meldung Nr. 13 =====
22. Juli 2002
betrifft:
Studienplatzvergabe und Bewerbung für Rechtswissenschaft
Studienplätze für Rechtswissenschaft
werden zum
Wintersemester 2002/03 von den Hochschulen vergeben und nicht
wie bisher von der ZVS (Zentralstelle für die Vergabe
von Studienplätzen).
Für NRW besteht eine Sonderregelung:
wer sein Jurastudium in Nordrhein-Westfalen beginnen
möchte, muss sich danach weiter bei der ZVS bewerben.
Außerhalb NRWs aber ist das genaue Bewerbungsverfahren und die
Festlegung der Bewerbungsfristen nunmehr Sache der
einzelnen Hochschule und folglich auch dort zu erfragen.
Auch gibt die jeweilige Hochschule Auskunft darüber,
ob und ggf. unter welchen Bedingungen eine
verspätete Bewerbung
möglich ist. Informationen über eine Bewerbung nach
Fristablauf werden oft nicht oder nicht detailliert genug im Internet
veröffentlicht, wenden Sie sich also bitte direkt und
bestimmt (aber höflich) an das Immatrikulationsbüro vor Ort.
Vielfach ist eine verspätete Bewerbung etwa gegen
Zahlung von Säumnisgebühren noch möglich.
Insbesondere Bewerber, die sich über die ZVS
für eine Hochschule in NRW (s.o.) beworben, dort aber eine Ablehnung erhalten haben,
können Ihre Bewerbung bei Hochschulen außerhalb NRWs
- sofern die Ablehung nachgewiesen wird - meist noch
nach Fristablauf nachreichen.
Links:
1.) ZVS-Pressemitteilung
Nr. 4/2002
und
Nr. 6/2002
2.) Homepages deutscher Hochschulen
(ggf. Suche mit
Google.de!)
3.) Immatrikulation an der Uni Marburg
===== Meldung Nr. 14 =====
18. Juli 2002
betrifft:
Gesetz zur Reform der Juristenausbildung
Das
Bundesministerium der Justiz
publiziert den
Wortlaut des Gesetzes
zur Reform der Juristenausbildung
===== Meldung Nr. 15 =====
2. Juli 2002
betrifft:
Juristische Ausbildungsstatistik 2001
Link:
Informationen des BMJ zur jur. Ausbildungsstatistik für das Jahr 2002
===== Meldung Nr. 16 =====
Ende Juni 2002
betrifft:
Änderung der Juristenausbildung im Bund / in Hessen / an der Uni Marburg
E-Mail-Nachricht von
Rüdiger Derwort
Hessisches Justiz-Ministerium
Subject:
Anfrage vom 4. Juni 2002
Date sent:
Wed, 12 Jun 2002 16:07:30 +0200
Sehr geehrter Herr Weller,
wie ich Ihnen bereits telefonisch mitteilte, sind (mit Ausnahme der
Verkürzung der Bearbeitungsfrist der Hausarbeit von 6 auf 4 Wochen)
kurzfristig keine Änderungen in den die erste juristische Staatsprüfung
betreffenden Vorschriften zu erwarten. Die Umsetzung des im März/April in
Berlin verabschiedeten Gesetzes zur Reform der Juristenausbildung in
Hessisches Landesrecht wird in der zweiten Jahreshälfte vorbereitet werden,
in das erforderliche Gesetzgebungsverfahren werden selbstverständlich
auch die Universitäten einbezogen.
Mit freundlichen Grüssen
R. Derwort
Dazu empfiehlt Rechtsgelehrter.de folgende
Links (Gesetz zur Reform der Juristenausbildung - Entwürfe):
1.) BT-Drs. 14/8629: Beschlussempfehlung vom 20.03.02
2.) BTag: Gesetzesentwurf findet breite Zustimmung
3.) BMJ: "Reform der Juristenausbildung" (Rede der Bundesjustizministerin)
und weiter:
4.) BT-Drs. 14/7176: Gesetzentwurf der Fraktionen SPD u. Bündnis 90/Die Grünen
5.) BT-Drs. 14/2666: Nicht akzeptiertes Gesetzesvorhaben der FDP-Fraktion
6.) BT-Drs. 14/7463: Nicht akzeptiertes Gesetzesvorhaben des Bundesrates
sowie die in einer jüngeren Meldung genannten Links...
Die E-Mail beantwortet die am 4.6. gestellte Anfrage von J. Weller...
...
An den
Präsidenten des Justizprüfungsamtes
Hess. Ministerium der Justiz
Luisenstraße 13
65185 Wiesenbaden
Marburg, 04.06.2002
geänderte Prüfungsbedingungen?
Sehr geehrter Herr Dr. Stephan,
als dem Betreiber eines im Internet angebotenen Erstsemester- und Examenskripts, auf welches insbesondere auch die Universität Marburg unmittelbar verweist, erreichen mich in letzter Zeit seitens der Marburger Studentenschaft Anfragen, ob eine Änderung des Prüfungsverfahrens für die erste juristische Staatsprüfung anstehe.
Die Studenten meinen gehört zu haben, dass seitens des JPA geplant sei, den bisherigen Wahlpflichtfach- und Wahlfachkanon in naher Zukunft zu reduzieren. Dies wirke sich - so das Gerücht zweitens weiter - vor allem dahingehend aus, dass in der sog. "vierten" Aufsichtsarbeit gem. § 13 II Nr. 2 JAG ausschließlich Arbeits-, Gesellschafts- und Handelsrecht geprüft werden solle, was ich bereits insofern für zweifelhaft halte als diese vierte Klausur gem. § 13 II Nr. 2 JAG und also aufgrund formellen Gesetzes dem vom Studenten gewählten Wahlpflichtfach zugehören muss. Drittens sei geplant in die zivilrechtliche Klausur grundsätzlich wieder erb- und familienrechtliche Fragen verstärkt einzubeziehen. Viertens schließlich wird behauptet, die erwähnten Änderungen seien mit kurzen Übergangsfristen geplant.
Im Namen der davon betroffenen Studentenschaft als auch als selbst Betroffener wende ich mich an Sie, mit der höflichen Bitte um Stellungnahme zu den vier genannten Punkten. Sicherlich lässt sich mit Ihrer Hilfe eine Klärung noch vor dem rasch nahenden Semesterende herbeiführen und die gerüchteweise Verbreitung entsprechender Mutmaßungen im Interesse Aller so am ehesten abwenden.
Haben Sie schon jetzt vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Weller
== HOME ==
===== Meldung Nr. 17 =====
25. September 2001
betrifft:
1. Staatsexamen: Hinweis zur Schuldrechtsreform / ZPO-Reform
[eingestellt von M. Schulze]
Das JPA hat sich durch Aushang im juristischen Seminar erneut zur
geplanten Schuldrechts- und ZPO-Reform und deren Auswirkungen auf die kommenden
Examenstermine geäußert. Sollten die Reformen tatsächlich
am 01.01.2002 in Kraft treten, gilt hinsichtlich der Schuldrechtsreform folgendes:
- Mündliche Prüfungen im Januar/Februar 2002 und
im Mai/Juni/Juli 2002:
Es ist noch die alte Rechtslage anzuwenden. Es sollen jedoch die Grundzüge der
Schuldrechtsreform bekannt sein.
- Klausuren und Hausarbeiten im März und Juli 2002:
Es bleibt ebenfalls noch bei der alten Rechtslage. Es sollen jedoch die Grundzüge der
Schuldrechtsreform bekannt sein.
Bezüglich der geplanten ZPO-Reform gilt folgendes:
- Mündliche Prüfungen im Januar/Februar 2002:
Es ist noch die alte Rechtslage anzuwenden. Die ZPO-Reform ist jedoch in Grundzügen zu
beherrschen.
- Klausuren im März 2002:
Es ist noch die alte Rechtslage anzuwenden. Die ZPO-Reform ist jedoch in Grundzügen zu
beherrschen.
Für die darauffolgenden Examenstermine gilt dann uneingeschräkt die neue Rechtslage!
===== Meldung Nr. 18 =====
17. Juli 2001
betrifft:
1. Staatsexamen: Schuldrechtsreform
[eingestellt von M. Schulze]
Im juristischen Seminar befindet sich neuerdings ein Aushang des
Justizprüfungsamtes bezüglich der
Schuldrechtsreform und deren Auswirkungen auf die folgenden
Examenstermine. Laut diesem Aushang
prüft das JPA zur Zeit inwiefern die Schuldrechtsreform,
sofern sie tatsächlich zum 01.01.2002 in Kraft
treten sollte, schon ab dem Märztermin 2002 in den
Prüfungen Berücksichtigung finden wird. Genauere Informationen seitens
des JPA sind laut Aushang jedoch nicht vor September 2001 zu erwarten.
===== Meldung Nr. 19 =====
15. Mai 2001
betrifft:
1. Staatsexamen: Änderung des JAG
[eingestellt von M. Schulze]
Das Neunte Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes (Hessen)
vom 19. Dezember 2000 (GVBl. I S. 552) wurde im
Examensskript
berücksichtigt. Künftig wird die Examenshausarbeit nur noch
von zwei Prüfern korrigiert.
===== Meldung Nr. 20 =====
Februar 2001
betrifft:
Rechtsgelehrter.de Examensskript
Das von
Martin Schulze
begründete Examensskript geht online! Ihm sei an dieser
Stelle nochmals herzlich für seine wertvolle Arbeit und
sei immer willkommenen Anregungen gedankt.
===== Meldung Nr. 21 =====
Dezember 2000
betrifft:
Umstrukturierung von Rechtsgelehrter.de
Die Seiten von Rechtsgelehrter.de werden grundlegend
überarbeitet und noch stärker auf eine
Beratung von am Jurastudium interessierten Schülern
und Studenten ausgerichtet.
===== Meldung Nr. 22 =====
1998
betrifft:
Wann und wie alles begann
Jochen Weller
begründet Rechtsgelehrter.de mit
seinem ursprünglich in Printform erschienen
Erstsemesterskript.
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