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Examensskript:
Anlagen: Erstkorrektorwunsch (optional)

Bei der Anmeldung zum Examen besteht die Möglichkeit, einen Wunsch(erst)korrektor anzugeben. Dazu kann der Anmeldung ein Zettel nach folgendem Muster beigelegt werden:

Erstkorrektorwunsch:
 
Als Erstkorrektor meiner Hausarbeit wünsche ich mir Prof. Dr. Weißichnicht.

Unterschrift

Inwiefern dieser Wunsch Berücksichtigung findet, kann ich allerdings nicht beantworten. Schaden kann es jedenfalls nicht.

Hinweis:

Während die Examenshausarbeit nach § 4 JAG aF i.V.m. § 12 Abs. 3 S.3 JAG aF von insgesamt vier Prüfern korrigiert wurde, sind es nach der Änderung des § 4 Abs. 3 S.1 JAG und § 12 Abs. 3 S.1 durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes vom 19. Dezember 2000 (GVBl. I S. 552) nur noch zwei Prüfer. Diese beiden Prüfer sollen gemäß § 12 Abs. 3 S.1 JAG nF nach Möglichkeit auch dem Prüfungsausschuss der mündlichen Prüfung angehören.

 

 
 

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