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Bei der Anmeldung zum Examen besteht die Möglichkeit, einen Wunsch(erst)korrektor anzugeben.
Dazu kann der Anmeldung ein Zettel nach folgendem Muster beigelegt werden:
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Erstkorrektorwunsch:
Als Erstkorrektor meiner Hausarbeit wünsche ich mir Prof. Dr. Weißichnicht.
Unterschrift
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Inwiefern dieser Wunsch Berücksichtigung findet, kann ich allerdings nicht beantworten. Schaden
kann es jedenfalls nicht.
Hinweis:
Während die Examenshausarbeit nach § 4 JAG aF i.V.m. § 12 Abs. 3 S.3 JAG aF von insgesamt vier
Prüfern korrigiert wurde, sind es nach der Änderung des § 4 Abs. 3 S.1 JAG und § 12 Abs. 3 S.1
durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes vom 19. Dezember 2000
(GVBl. I S. 552) nur noch zwei Prüfer. Diese beiden Prüfer sollen gemäß
§ 12 Abs. 3 S.1 JAG nF nach Möglichkeit auch dem Prüfungsausschuss der mündlichen Prüfung
angehören.
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