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Für die Anmeldung zur ersten juristischen Staatsprüfung ist ein Vordruck des hessischen
Justizprüfungsamts zu verwenden. Dieser Vordruck ist
der einzig wahre Weg, sich zur ersten juristischen Staatsprüfung anzumelden. Informelle
oder formlose Meldegesuche, und seien sie noch so ausgefeilt, werden mit Sicherheit abgewiesen.
Zu unterscheiden ist dabei zwischen der
Anmeldung zu den vorgezogenen Prüfungsleistungen
und der "regulären" Anmeldung zum ersten Staatsexamen. Letzte umfasst erstens die
Meldung zur Ablegung aller Prüfungsleistungen, zweitens die Meldung zur Ablegung der
weiteren Prüfungsleistungen und drittens die Meldung zu Wiederholungsprüfungen.
Der für die Anmeldung zu den vorgezogenen Prüfungsleistungen benötigte
Bogen wird im folgenden als
"Sonderbogen"
bezeichnet, der für die reguläre Anmeldung
benötige Bogen hingegen schlicht
"Meldebogen".
Alle Meldeformulare und zugehörigen Merkblätter können bei
der Aufsicht des juristischen Seminars (= Präsenzbibliothek) oder direkt
beim
Justizprüfungsamt
in Frankfurt a.M. sowie i.d.R. auch beim
(meist instantiell höchsten)
Gericht
vor Ort
abgeholt werden. Auch können alle Formulare selbstverständlich
mehrfach angefordert werden; also keine Angst vor Schreibfehlern!
Auf den folgenden Seiten werden nun sämtliche von Ihnen verlangten Angaben und beizufügende
Anlagen erläutert. Es beginnt ganz harmlos mit den
Angaben zur Person.
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