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Examensskript: Vorwort

Zielsetzung:

Für viele Jurastudenten stellt das erste Juristische Staatsexamen den krönenden Abschluss ihrer universitären Ausbildung dar. Erstaunlicherweise weiß jedoch kaum ein Student so richtig über den Anmeldungsprozess und den Ablauf der Prüfungen Bescheid. Dies führt, wie ich es aus eigener Erfahrung und den Äußerungen meiner Kommilitonen zufolge weiß, zu einer großen Unsicherheit im Hinblick auf die Examensanmeldung und den Prüfungsablauf. Aus heutiger Sicht kann ich zwar ruhigen Gewissens behaupten, dass sich der bürokratische Aufwand - bedenkt man, dass hier Juristen am Werke sind - und die zu bewältigende Materialbeschaffung doch in Grenzen halten, und auch das Examen selbst kein unüberwindliches Hindernis auf dem Weg in die Zukunft darstellt, aller Anfang war aber eben doch schwer.

Als ich mich 2001 für das erste Staatsexamen anmeldete, war ich noch als studentische Hilfskraft in der Forschungsstelle für Rechtsinformatik beschäftigt. Ich durfte mich also quasi an der sprudelnden Quelle unseres Informationszeitalters laben. Leider musste ich feststellen, dass zu den vielen Fragen betreffs des 1. StEx so gut wie keine Informationen vorhanden waren. Dies war die Geburt des vorliegenden Skripts.

Inwiefern mir das Skript alle dringenden Fragen der Examensanwärter beantwortet, müsst ihr selbst beurteilen. Die Angaben in diesem Skript sind sicher nicht der Weisheit letzter Schluss, stellen aber eine ehrliche und unmittelbare Schilderung der Impressionen und Erfahrungen dar, die ich auf dem Weg zum Examen sammeln durfte. Ich hoffe jedenfalls, dass diese Informationen dem einen oder anderen bei seiner Examensanmeldung behilflich sind und auch die Angst vor dem Examen ein wenig abbauen helfen.

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Das Skript ist aus Sicht eines Marburger (und also hessischen) Studenten der Rechtswissenschaft geschrieben. Für andere Universitäten und insbesondere andere Bundesländer gelten zum Teil auch andere Sitten. Dennoch lässt sich ein großer Teil der Information ganz allgemein verwerten.

Wer in Hessen studiert, hat über das Internet unmittelbaren und kostenlosen Zugriff auf die jeweils aktuelle Version des  Juristenausbildungsgesetzes (JAG), der  Juristischen Ausbildungsordnung (JAO) sowie der  Anlage zu § 1 JAO. Aber auch andere Bundesländer veröffentlichen ihr  Landesrecht z.T. im Internet.

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Hinweis:

Dieses Skript stellt kein Werk des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Philipps Universität Marburg oder gar des hessischen Justizprüfungsamts dar, noch stehen die Autoren dieses Skripts mit diesen Institutionen irgendwie in Verbindung. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen in diesem Skript übernehmen die Autoren keine Gewähr. Für den Inhalt der gelinkten Seiten sind sie nicht verantwortlich.

Dieses Werk einschließlich all seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt.

 

 
 

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