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Examensskript:
Die Anmeldung: Vorgezogene Prüfung

Gemäß § 13 JAG besteht die Möglichkeit schon während des Studiums zwei der drei  Pflichtstoffklausuren im Zivilrecht, Strafrecht oder Öffentlichen Recht als sogenannte vorgezogene Prüfungsleistungen zu schreiben. Die vorgezogenen Klausuren müssen innerhalb eines Klausurtermins geschrieben werden, jedoch nicht vor Ablauf der Vorlesungszeit des 5. Fachsemesters.

Meldet sich der Kandidat nicht spätestens innerhalb von drei Jahren nach Anfertigung der vorgezogenen Prüfungsleistungen zur Ablegung der weiteren Prüfungsleistungen, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. Man hat dann nur noch einen Versuch das erste Staatsexamen zu bestehen.

Die Anmeldung zu den vorgezogenen Prüfungsleistungen erfolgt mittels eines eigenen  Meldebogens. Auch dieser ist bei der Aufsicht des juristischen Seminars, beim Justizprüfungsamt in Frankfurt a.M. oder beim Landgericht erhältlich.

Für die Anmeldung zu den vorgezogenen Prüfungsleistungen gibt es besondere Meldetermine:

  • Meldetermin im Juni
    Anfertigung der beiden Klausuren im September

  • Meldetermin im Dezember
    Anfertigung der beiden Klausuren im darauffolgenden März

Die genauen Daten der Meldetermine werden durch Aushang im Vorraum des juristischen Seminars (neben dem Süßigkeitenautomat) bekanntgegeben.

Hinsichtlich der beizufügenden Unterlagen ist auf die Ausführungen dieses Skripts zu verweisen.

 

 
 

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