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Gemäß § 13 JAG besteht die Möglichkeit schon während des Studiums
zwei der drei
Pflichtstoffklausuren
im Zivilrecht, Strafrecht oder Öffentlichen Recht als sogenannte
vorgezogene Prüfungsleistungen zu schreiben. Die vorgezogenen Klausuren müssen
innerhalb eines Klausurtermins geschrieben werden, jedoch nicht vor Ablauf der Vorlesungszeit
des 5. Fachsemesters.
Meldet sich der Kandidat nicht spätestens innerhalb von drei Jahren nach Anfertigung der
vorgezogenen Prüfungsleistungen zur Ablegung der weiteren Prüfungsleistungen, so gilt
die Prüfung als nicht bestanden. Man hat dann nur noch einen Versuch das erste Staatsexamen
zu bestehen.
Die Anmeldung zu den vorgezogenen Prüfungsleistungen erfolgt mittels eines eigenen
Meldebogens.
Auch dieser ist bei der Aufsicht des juristischen Seminars, beim Justizprüfungsamt in
Frankfurt a.M. oder beim Landgericht erhältlich.
Für die Anmeldung zu den vorgezogenen Prüfungsleistungen gibt es besondere Meldetermine:
- Meldetermin im Juni
Anfertigung der beiden Klausuren im September
- Meldetermin im Dezember
Anfertigung der beiden Klausuren im darauffolgenden März
Die genauen Daten der Meldetermine werden durch Aushang im Vorraum des juristischen Seminars
(neben dem Süßigkeitenautomat) bekanntgegeben.
Hinsichtlich der beizufügenden Unterlagen ist auf die Ausführungen dieses Skripts zu
verweisen.
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