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Grafikreferenz:
Ziff. IV, S. 2 des Meldebogens.
Grafikreferenz:
Ziff. IV, S. 3 des Meldebogens.
Grafikreferenz:
Ziff. IV, S. 2 des Sonderbogens.
Zum Ausdrucken besser:
Formulare und Merkblätter im Download-Bereich.
Der Anmeldung zum ersten Staatsexamen sind gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 JAG
einige Leistungsnachweise (Scheine) beizulegen. Folgende Scheine sind zwingend erforderlich:
- Grundlagenschein
Ein Schein in einer Lehrveranstaltung über die Grundlagen des Rechts (Rechtsgeschichte,
Verfassungsgeschichte, Rechtsphilosophie oder Rechtssoziologie), in der eine schriftliche Arbeit oder ein Referat
mit mindestens 4 Punkten bewertet wurde.
- Übungsscheine für Fortgeschrittene
Die drei "großen Scheine" im Zivilrecht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht
mit jeweils einer bestandenen Hausarbeit und einer Klausur.
- Wahlschein
Ein Schein in einem
Wahlpflicht- oder Wahlfach, in der eine schriftliche Arbeit oder ein Referat
mit mindestens 4 Punkten bewertet wurde. Es muss keine Übereinstimmung mit dem tatsächlich
gewählten Wahlpflicht- oder Wahlfach vorliegen! Es muss sich auch nicht um einen
Seminarschein handeln!
Darüber hinaus können der Anmeldung noch weitere Scheine hinzugefügt
werden. Auf die Anmeldung an sich haben diese Scheine keinen Einfluss. Es ist aber so,
dass die Prüfer der mündlichen Prüfung in sämtliche Anmeldungsunterlagen
Einsicht haben. Je mehr Scheine daher ein Kandidat gesammelt hat, desto positiver ist der
Eindruck, den er bei den Prüfern hinterlassen kann. Gemäß § 20 Abs. 3 JAG kann der
Prüfungsausschuss die rechnerisch ermittelte Endpunktzahl um bis zu 1 Punkt anheben, wenn
dies den Leistungsstand des Kandidaten besser kennzeichnet und die Anhebung der Punktzahl auf
das Bestehen der Prüfung keinen Einfluss hat. Hierbei können insbesondere die
Noten der Pflichtscheine und weiterer Übungs- und Seminarscheine berücksichtigt werden.
Es lohnt sich daher durchaus so viele Scheine wie möglich zu machen.
Dafür kommen in Betracht:
- weitere Übungsscheine
Hier kommen praktisch alle Scheine in Betracht. Auch Vorlesungen mit integrierter Übung
und WuV-Kurse können verwendet werden.
- Seminarscheine
Seminare mit einer schriftlichen Arbeit und/oder einem Referat zeigen, dass sich der
Kandidat vertieft mit einem Thema befasst hat.
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