Home  Inhalt  Impressum  E-Mail-Formular  
 
Examensskript:
Anlagen: Leistungsnachweise (Scheine)

Grafikreferenz:  Ziff. IV, S. 2 des Meldebogens.
Grafikreferenz:  Ziff. IV, S. 3 des Meldebogens.
Grafikreferenz:  Ziff. IV, S. 2 des Sonderbogens.
Zum Ausdrucken besser: Formulare und Merkblätter im Download-Bereich. 

Der Anmeldung zum ersten Staatsexamen sind gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 JAG einige Leistungsnachweise (Scheine) beizulegen. Folgende Scheine sind zwingend erforderlich:

  • Grundlagenschein
    Ein Schein in einer Lehrveranstaltung über die Grundlagen des Rechts (Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte, Rechtsphilosophie oder Rechtssoziologie), in der eine schriftliche Arbeit oder ein Referat mit mindestens 4 Punkten bewertet wurde.


  • Übungsscheine für Fortgeschrittene
    Die drei "großen Scheine" im Zivilrecht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht mit jeweils einer bestandenen Hausarbeit und einer Klausur.


  • Wahlschein
    Ein Schein in einem  Wahlpflicht- oder Wahlfach, in der eine schriftliche Arbeit oder ein Referat mit mindestens 4 Punkten bewertet wurde. Es muss keine Übereinstimmung mit dem tatsächlich gewählten Wahlpflicht- oder Wahlfach vorliegen! Es muss sich auch nicht um einen Seminarschein handeln!

Darüber hinaus können der Anmeldung noch weitere Scheine hinzugefügt werden. Auf die Anmeldung an sich haben diese Scheine keinen Einfluss. Es ist aber so, dass die Prüfer der mündlichen Prüfung in sämtliche Anmeldungsunterlagen Einsicht haben. Je mehr Scheine daher ein Kandidat gesammelt hat, desto positiver ist der Eindruck, den er bei den Prüfern hinterlassen kann. Gemäß § 20 Abs. 3 JAG kann der Prüfungsausschuss die rechnerisch ermittelte Endpunktzahl um bis zu 1 Punkt anheben, wenn dies den Leistungsstand des Kandidaten besser kennzeichnet und die Anhebung der Punktzahl auf das Bestehen der Prüfung keinen Einfluss hat. Hierbei können insbesondere die Noten der Pflichtscheine und weiterer Übungs- und Seminarscheine berücksichtigt werden. Es lohnt sich daher durchaus so viele Scheine wie möglich zu machen. Dafür kommen in Betracht:

  • weitere Übungsscheine
    Hier kommen praktisch alle Scheine in Betracht. Auch Vorlesungen mit integrierter Übung und WuV-Kurse können verwendet werden.


  • Seminarscheine
    Seminare mit einer schriftlichen Arbeit und/oder einem Referat zeigen, dass sich der Kandidat vertieft mit einem Thema befasst hat.

     

 
 

Fehler gefunden? Inhalte vermisst? Anregungen?

Bitte beachten Sie: Ihr Text kann ohne weiteres länger als das Eingabefeld sein.
Falls Sie Antwort wünschen, so geben Sie bitte auch Ihre E-Mail-Adresse an.


Oder E-Mail-Formular nutzen.
 
 
   Home  Inhalt  Impressum  E-Mail-Formular