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Vor der Prüfung:
Die mündliche Prüfung stellt die letzte Etappe auf dem Weg zum ersten Staatsexamen dar.
Zwischen der Hausarbeit und der mündlichen Prüfung kann jedoch eine geraume Zeit
vergehen. Diese Zeit sollte sinnvoll genutzt werden. Verständlicherweise tendiert die eigene Motivation
nach Abgabe der Hausarbeit erstmal gegen Null. Wer sich am Tag nach der Abgabe direkt wieder ins
Seminar setzt um weiterzulernen, dem kann wirklich nicht mehr geholfen werden. Jeder sollte sich
wenigstens eine kurze Entspannungspause gönnen, um seinen Kopf wieder freizukriegen und so wieder
zu Kräften zu kommen. Wie lange diese Phase dauern soll, bleibt jedem selbst überlassen. Danach kann man jedenfalls wieder frischen
Mutes in die letzte Lernphase eintreten. Man sollte mit dem Lernen aber auch nicht unbedingt bis
zu dem Zeitpunkt warten, an dem man die Ladung zur mündlichen Prüfung erhält. Dann
sind nämlich in der Regel nur noch knapp zwei Wochen Zeit.
Die Termine der Prüfungen werden an der Pinwand im juristischen Seminar (neben dem Süßigkeitenautomaten)
bekanntgegeben. Hier erfährt man dann auch gleich, wie sich die jeweilige Prüfungskommission
zusammensetzt. Diese besteht für gewöhnlich aus zwei Hochschullehrern und zwei Praktikern. Hängt die Liste
erstmal aus, so kann man anhand der Fächerkombinationen auch schnell seinen eigenen Termin
ausmachen. Eine schriftliche Mitteilung der Vornoten und gegebenenfalls eine Ladung zur mündlichen
Prüfung durch das Justizprüfungsamt erfolgt ca. zwei Wochen vor dem anberaumten Termin.
Mit der Ladung werden die Ergebnisse des schriftlichen Teils des Examens bekanntgegeben. Unter
Umständen sind jedoch noch nicht alle Noten bekannt. Die fehlenden Bewertungen können spätestens
drei Tage vor dem Prüfungstermin telefonisch beim JPA erfragt werden.
Notenberechnung:
Gemäß § 20 Abs. 2 JAG setzt sich die Abschlussnote zu je einem Drittel aus den
Durchschnittsnoten der einzelnen Prüfungsabschnitte zusammen.
Mit der Bekanntgabe der Vornoten beginnt selbstverständlich die große Rechnerei. Um herauszufinden
wieviele Punkte in der mündlichen Prüfung noch zu holen sind um eine bestimmte Abschlussnote zu
erreichen, bietet sich folgende Formel an:
(Ø-Klausuren + Ø-Hausarbeit + X)
3
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= Y |
Y = gewünschte Abschlussnote
X = die im Mündlichen erforderliche Ø-Punktzahl
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Auch wenn diese Formel gleich zwei Variabeln enthält, handelt es sich dennoch nicht um
höhere Mathematik. Es ist einfach die gewünschte Abschlussnote (Y) einzusetzen und dann nach
X aufzulösen. Das erste Staatsexamen ist grundsätzlich ab einer Abschlussnote von 4,00 Punkten bestanden.
Blockregelung:
Aufgrund der sogenannten Blockregelung ist jedoch unter Umständen eine Modifizierung obiger
Formel erforderlich. Nach § 20 Abs. 5 S.2 JAG gilt die Prüfung als nicht bestanden, wenn die
Durchschnittspunktzahl eines Prüfungsabschnitts (Klausuren, Hausarbeit oder Mündliches)
unter 3,5 Punkten liegt und die Abschlussnote unter 5 Punkten liegt. Sollte also ein Klausuren- oder
Hausarbeitsblock vorliegen, ist demnach eine Abschlussnote von mindestens 5,00 Punkten erforderlich.
Die Einteilung der Abschlussnoten im ersten Staatsexamen weicht etwas von der Einteilung
der Noten während des Studiums ab. Nach § 20 Abs. 4 JAG gilt folgende Einteilung:
sehr gut = 14,00 bis 18,00 Punkte
gut = 11,50 bis 13,99 Punkte
vollbefriedigend = 9,00 bis 11,49 Punkte <-- Prädikat
befriedigend = 6,50 bis 8,99 Punkte
ausreichend = 4,00 bis 6,49 Punkte
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Mit der Ladung zur mündlichen Prüfung erfährt man auch gleich, mit welchen weiteren
Kandidaten man in der Prüfung sitzt. Ein Vorbesprechungstermin mit dem Vorsitzenden des
Prüfungsausschusses wird mit der Ladung bekanntgegeben. Dieser ist nach § 10 Abs. 1 S.2 JAO
zwar nicht verbindlich, sollte aber auf jeden Fall wahrgenommen werden.
Es hat sich mittlerweile eingebürgert, dass auch mit den restlichen Prüfern ein
Vorgespräch stattfindet. Sinnvoll ist es daher, mit den übrigen Kandidaten diesbezüglich
in Kontakt zu treten. Die Vorgespräche dienen dazu, sich etwas kennenzulernen und ggf. auch eine
Eingrenzung des Prüfungsstoffs zu erfahren. Man sollte hier allerdings nicht zu viel erwarten.
Präzise Angaben zum Prüfungsstoff werden kaum erfolgen.
Abgesehen von diesem Gespräch hat jeder Prüfer
Einblick in sämtliche Prüfungsunterlagen. Hier zahlt es sich dann eventuell wieder aus,
während des Studiums möglichst viele zusätzliche Scheine gemacht zu haben.
Je mehr Scheine ein Kandidat gesammelt hat, desto positiver ist der Eindruck, den er bei den
Prüfern hinterlassen kann. Außerdem kann der Prüfungsausschuss gemäß
§ 20 Abs. 3 JAG die rechnerisch ermittelte Endpunktzahl um bis zu 1 Punkt anheben, wenn dies den Leistungsstand
des Kandidaten besser kennzeichnet und die Anhebung der Punktzahl auf das Bestehen der Prüfung
keinen Einfluss hat.
Gemäß § 12 JAO kann ein Prüfling nach Abschluss des Prüfungsverfahrens
einen Antrag auf Einsicht in seine Prüfungsarbeiten stellen. Dieser ist innerhalb eines
Monats nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses schriftlich beim JPA einzureichen.
Öffentliche Teilnahme an der mdl. Prüfung:
Bei den mündlichen Prüfungen können gem. § 10 IV 1 JAO
Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaft teilnehmen.
Es kann jedem nur ans Herz gelegt werden, von dieser Möglichkeit zwei oder drei
Mal Gebrauch zu machen. Bitte verhalten Sie sich als Zuhörer ruhig: lachen Sie
nicht, husten und räuspern Sie sich nach Möglichkeit nicht, schnauben Sie
nicht verächtlich über eine falsche Antwort, tauschen Sie sich nicht
auch nicht im Flüsterton über die vermeintlich richtige Lösung
und sonstige Gedanken aus, und vermeiden Sie übermäßiges Minenspiel, denn
weder die Prüfungskandidaten noch die Prüfer wollen und sollen in ihrer
Konzentration gestört werden.
Bekanntgabe der Prüfungstermine:
Die Prüfungstermine werden vom JPA durch Aushang im Seminar bekanntgegeben.
Beispiel (Auszug):
Bekanntgabe der vorgesehenen mündlichen Prüfungen in der
ersten juristischen Staatsprüfung in den Monaten Januar / Februar 2004
in Marburg / Lahn
[...]
Dienstag, 20. Januar 2004, 9.00 Uhr
Rechtsanwalt und Notar Lankau (Vorsitzender)
Professorin Dr. Langenbucher
Professor Dr. Freund
Richter am OLG Dr. Fritz
4 Kandidaten
( 2 x WF 7-94, 2 x WF 23-94 )
( 2 x WPF 3-94, 1 x WPF 4-94, 2 x WPF 5-94 )
[weitere Termine...]
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Geprüft werden im Beispiel also vier Examenskandidaten. Für Sie
alle gilt die Anlage zu § 1 der JAO in der Fassung vom 8. August 1994
(angedeutet durch den Zusatz "-94"). Die davor genannten Ziffern entsprechen den
Nummern der Wahlpflichtfächer (WPF) und Wahlfächer (WF) nach dieser Anlage.
Vorliegend haben also 2 Kandidaten das Wahlfach
»Vertiefung im FamilienR und ErbR« gewählt
(Anl. zu § 1 JAO, Ziff. III. Nr. 7)
und 2 Kandidaten die
»Vertiefung im StrafR«
(Anl. zu § 1 JAO, Ziff. III. Nr. 23).
Von diesen lassen sich zwei im Wahlpflichtfach
»FamilienR«
(Anl. zu § 1 JAO, Ziff. II. Nr. 3),
einer im Wahlpflichtfach
»Vertiefung des Arbeits-, Handels- und GesellschaftsR«
(Anl. zu § 1 JAO, Ziff. II. Nr. 4) und
zwei im Wahlpflichtfach
»StrafR AT+BT, StrafprozeßR, Kriminologie, JugendstrafR sowie StrafvollzugsR«
(Anl. zu § 1 JAO, Ziff. II. Nr. 5)
prüfen.
Die vier Prüfer (vgl. § 4 I JAG) sind namentlich bekannt gegeben.
Vorsitzender iSd § 4 I, III 2 JAG, 10 I 1 JAO
ist hier Rechtsanwalt und Notar Ingo-Endrick Lankau.
Der Tag der Entscheidung:
Die Prüfung beginnt morgens um 9:00 Uhr. Sie findet im Untergeschoss des Landgerichts
in Marburg statt. Kandidaten und Prüfer sitzen sich, getrennt durch eine Wand von Gesetzestexten und
Kommentaren, in einem relativ kleinen aber nicht unbedingt beengtem Raum gegenüber.
Unter Umständen sitzen im hinteren Teil des Raumes noch ein paar Studenten. Nach § 10 Abs. 4 JAO
können Studenten der Rechtswissenschaften nach Maßgabe der räumlichen Verhältnisse
den mündlichen Prüfungen als Zuhörer beiwohnen. Von diesen sollte man sich aber
nicht irritieren lassen. Sie sind mindestens genauso aufgeregt wie man selbst.
Gemäß § 10 Abs. 2 JAO sollen in der Regel fünf Prüflinge zusammen geprüft
werden. Die Prüfung besteht aus fünf Abschnitten. Es wird in den drei Pflichtfächern
(Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht) sowie in dem von dem jeweiligen Kandidaten
gewählten Wahlpflicht- und Wahlfach geprüft. Jeder Abschnitt dauert ungefähr eine
Stunde. Danach folgt jeweils eine 10- bis 20-minütige Beratungspause. Jeder Prüfungsabschnitt
ist einem Prüfer zugeordnet. Nachfragen der anderen Prüfer sind aber auch möglich. Die
Fragen werden auf die einzelnen Kandidaten verteilt, wobei je nach Qualität der Antworten manche
Kandidaten mehr oder weniger frequent angesprochen werden. Jeder Kandidat soll die Chance erhalten,
sein Wissen unter Beweis zu stellen. Da ist es nicht so schlimm, wenn mal eine falsche Antwort dabei
ist. Die Fragen sind generell allgemeiner gehalten. Ich habe schon bei einigen Prüfungen
zugehöhrt und bisher ging es nie um irgendwelche obskuren Spezialprobleme, sondern stets um
allgemeine Verständnisfragen. Auch bei meiner eigenen Prüfung wurden keine exotischen
Theorienstreits abgefragt, sondern viel mehr wert auf eine saubere juristische Arbeitsweise gelegt.
Welcher Ansicht man bei einem Problem folgt ist vollkommen egal. Entscheidend ist nur, dass man in
der Lage ist, seine Lösung mit vertretbaren Argumenten zu untermauern.
Häufig kommen auch Fragen mit aktuellem Bezug vor. Aus
diesem Grund sollte man spätestens einige Wochen vor der Prüfung die einschlägigen
juristischen Zeitschriften sowie eine Tageszeitung lesen.
Generell zur mündlichen Prüfung aus Sicht eines Professors sei auf den aufschlussreichen
Artikel von Prof. Dr. Ulrich Noack verwiesen.
Mitschriften von mündlichen Prüfungen im ersten juristischen Staatsexamen in Marburg
sind übrigens gegen Pfand erhältlich bei:
MLP
Geschäftsstelle Marburg 2
Tel.: 06421-98490
E-Mail: marburg2@mlp-ag.com
Nach Abschluss der Prüfung werden nach einer abschließenden Beratungspause die
Abschlussnoten bekanntgegeben. Einige Zeit später bekommt man dann noch ein Zeugnis vom
Jusitzprüfungsamt zugeschickt, und ist ab sofort befugt die Bezeichnung "Referendar/in jur." zu
führen (§ 22 Abs. 1 JAG). Und damit wäre es dann geschafft! Ein ziemlich unspektakuläres Ende wie
ich meine, aber schließlich sind wir ja auch Juristen, oder?
Applaus. Vorhang zu. Licht.
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