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Examensskript:
Der Ablauf der Prüfungen: Die Klausuren

Der Prüfungsstoff:

Es werden insgesamt vier Klausuren geschrieben. Dabei handelt es sich um drei Pflichtstoffklausuren im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht und eine Klausur in dem gewählten  Wahlpflichtfach. Die möglichen Themen der Klausuren sind in der  Anlage zu § 1 JAO abgedruckt. Hier wird der Prüfungsstoff des Pflichtfachbereichs detailliert aufgelistet und eingegrenzt. Ich kann nur jedem wärmstens empfehlen, möglichst frühzeitig einen Blick auf den Katalog des Pflichtstoffs zu werfen um böse Überaschungen zu vermeiden.

Bezogen auf die Schwerpunkte der Klausuren findet sich am Ende von Ziff. I der  Anlage zu § 1 JAO noch eine Eingrenzung. Danach können die Pflichtstoffklausuren ihren Schwerpunkt in folgenden Gebieten haben:

  • Mögliche Schwerpunkte der Klausur im Zivilrecht:
    1. BGB AT
    2. SchuldR AT
    3. SchuldR BT (Verbraucherschutzrecht, Kauf, Miete, Darlehen, Dienstvertrag, Werkvertrag, Auftrag, GoA, Gesellschaft, Gemeinschaft, Bürgschaft, Bereicherungsrecht und Deliktsrecht)
    4. Sachenrecht (Besitz, Eigentum, Hypothek und Grundschuld)


  • Mögliche Schwerpunkte der Klausur im Strafrecht:
    1. Strafrecht AT (Titel 4 bis 7 nur im Überblick)
    2. Strafrecht BT (Abschnitte 6, 7, 9, 10, 14 - 23 und 26 - 29)


  • Schwerpunkte der Klausur im Öffentlichen Recht:
    1. Staatsrecht ohne Finanzverfassungsrecht und Notstandsverfassungsrecht
    2. Grundzüge des Verfassungsprozessrechts
    3. Allgemeines Verwaltungsrecht und Allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht
    4. Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts
    5. Verwaltungsrecht BT (Grundzüge des Polizei- und Ordnungsrechts, Recht der Bauleitplanung und der Baugenehmigung einschließlich der Grundzüge der kommunalen Organisation und des kommunalen Satzungsrechts)

 

Obige Aufzählung betrifft wie gesagt nur die Schwerpunkte der Klausuren. Der Rest des Pflichtstoffs muss selbstverständlich ebenfalls beherrscht werden und kann in den Klausuren genauso – nur eben nicht schwerpunktmäßig – abgefragt werden.

Zu beachten ist auch die einleitende Formulierung der  Anlage zu § 1 JAO. Dort heißt es nämlich "einschließlich europarechtlicher Bezüge". Diese Formulierung lässt einen weiten Interpretationsspielraum zu und sollte nicht unterschätzt werden. Europarechtliche Bezüge können einem also in jeder Klausur begegnen.

Die Anfertigung der Klausuren:

Die Klausuren werden innerhalb von vier Tagen geschrieben. Dazwischen liegt in der Regel ein Wochenende. Donnerstag und Freitag wird die Zivilrechts- bzw. Strafrechtsklausur geschrieben. Nach dem Wochenende folgen dann am Montag und Dienstag die Klausur im Öffentlichen Recht und in dem gewählten Wahlpflichtfach. Für jede Klausur stehen gemäß § 7 Abs. 1 JAO fünf Zeitstunden zur Verfügung.

Man sollte sich übrigens nicht von den Räumlichkeiten, in denen man die Klausuren schreibt, irritieren lassen. Mangels ausreichender Kapazitäten der Uni selbst, werden die Examenskandidaten je nach Anzahl in mehrere Gruppen eingeteilt und dann auf teils obskure Örtlichkeiten verteilt. Bei meinem Termin wurden wir in zwei Gruppen aufgeteilt und durften entweder in einer Mehrzweckhalle in Elnhausen oder einem Altersheim in Ockershausen schreiben. Zur Beruhigung sei aber angemerkt, dass die Umgebung, in der man die Klausuren schreibt, sehr schnell überhaupt nicht mehr wahrgenommen wird. Und außerdem hat es ja auch seinen ganz besonderen Reiz unter einem Basketballkorb mit Sicht auf eine Kuhweide eine Klausur zu schreiben!

Die Stimmung vor und während den Klausuren ist situationsbedingt ziemlich angespannt. Mit der Zeit entwickelt sich aber auch eine gewisse Routine. Jedem Kandidaten wird ein Platz mit seiner Prüflingsnummer zugeteilt. Diesen Platz behält man dann auch bis zum Ende des Klausurentermins. Die Aufsicht führen Richter, Staatsanwälte oder sonstige Justizbedienstete. Es ist ratsam, sich etwas zu Essen und zu Trinken mitzubringen. Die Örtlichkeiten dürfen immer nur einzeln besucht werden. Man sollte es mit dem Kaffee am Morgen also nicht übertreiben. Wie ich feststellen musste, ergeben Stress und Koffein nämlich einen fatalen Cocktail. Mobiltelefone müssen übrigens in ausgeschaltetem Zustand und mit Namen versehen vor Beginn der Klausur bei der Aufsicht abgegeben werden.

Letztlich ist die Examensklausur auch nur eine Klausur. Wer sich auf das Examen  gut vorbereitet hat (insbesondere durch häufiges Klausurenschreiben), den sollten eigentlich keine allzu großen Überraschungen erwarten. Sicherlich sind die Klausuren nicht einfach, aber jeder sollte in der Lage sein, eine Lösung zu erstellen. Ich denke man muss sich einfach klarmachen, dass es nicht die eine richtige Lösung gibt, sondern viele juristisch vertretbare Lösungswege in Betracht kommen. Wichtig ist es vor allem, Ruhe zu bewahren und seine Zeit gut einzuteilen. Ich kann aus eigener Erfahrung nur jedem empfehlen, eine kurze Gliederung der Klausur zu erstellen, bevor man sich an die Lösung wagt. Die Klausuren im Examen sind in der Regel etwas umfangreicher als man es aus dem Studium gewohnt ist. Da verliert man schnell den Überblick.

Mir ist auch aufgefallen, dass sich die Examensklausuren doch erheblich von den klinischen Klausuren der diversen Repetitorien unterscheiden. Dies betrifft weniger den Schwierigkeitsgrad der Klausuren, als vielmehr die Sachverhaltskonstellationen. Meines Erachtens merkt man den Repetitoriumsklausuren doch an, dass es sich dabei um konstruierte Problemfälle handelt. Die Examensklausuren hingegen scheinen direkt aus dem Leben gegriffen zu sein (was sie auch häufig sind). Dies macht es irgendwie schwieriger die Probleme zu erkennen, weil sie einfach besser im Sachverhalt versteckt sind. Hat man sie aber erstmal gefunden, dann sind sie meistens nicht so schwer wie diejenigen einer Repetitoriumsklausur. Der Schwierigkeitsgrad ist also einfach etwas verlagert. Diese Ausführungen beruhen natürlich nur auf meinen subjektiven Erfahrungen und brauchen sich beim nächsten Klausurentermin nicht unbedingt zu wiederholen.

Was die erlaubten Hilfsmittel betrifft, so erhält jeder Examenskandidat einen Auszug aus der "Verfügung des Justizprüfungsamts betreffend die Hilfsmittel für die juristischen Staatsprüfungen". Dort werden für sämtliche Pflicht- und Wahlpflichtfächer alle zulässigen Hilfsmittel (=Gesetzestexte) aufgelistet. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um den Schönfelder, den Sartorius, den Fuhr-Pfeil, die Nomos-Textausgaben, sowie diverse Beck-Texte. Die Gesetzestexte dürfen keine zusätzlichen Kommentierungen, Einlagen, Eintragungen, Randbemerkungen oder sonstige Markierungen enthalten.

Jeder Kandidat muss sein eigenes Schreibpapier und Schreibmaterial mitbringen. Das Schreibpapier darf nicht kariert sein und muss links mindestens einen Rand von 6 cm aufweisen. Wer sich die Mühe sparen will, Dutzende von Seiten per Hand zu knicken oder den Rand einzuzeichnen, kann einfach mein  Muster-Examensklausurenpapier als Word-Dokument runterladen und zum Erstellen der Seiten verwenden. Darüber hinaus ist zu jeder Klausur noch ein zusammenhängender Doppelbogen Papier mitzubringen (z.B. aus einem Schulheft). Auf diesem Umschlag ist dann jeweils zu vermerken:

	 Aufsichtsarbeit im ......... Recht
	 am .........................
	 

Die Klausur wird bei der Abgabe in diesen Umschlag gelegt, welcher dann wiederum in einen vorgefertigten Umschlag des Justizprüfungsamts gelegt wird. Die einzelnen Seiten der Arbeit sind zu nummerieren. Am Ende der Arbeit ist diese NICHT zu unterschreiben, sondern lediglich der Vermerk:

	 - Ende der Bearbeitung -
	 

zu notieren. Trotz aller Hektik sollte auf eine gut leserliche Schrift geachtet werden.

Hinzuweisen ist schließlich noch auf § 18 Abs. 1 und 2 JAG. Wer bei einem Täuschungsversuch erwischt wird, oder sonst in erheblichen Maße gegen die Prüfungsordnung verstößt, kann schlimmstenfalls von der gesamten Prüfung ausgeschlossen werden, mit der Folge, dass das Examen nicht bestanden wurde.

 

 
 

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