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Der Prüfungsstoff:
Es werden insgesamt vier Klausuren geschrieben. Dabei handelt es sich um drei Pflichtstoffklausuren
im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht und eine Klausur in dem gewählten
Wahlpflichtfach.
Die möglichen Themen der Klausuren sind in der
Anlage zu § 1 JAO
abgedruckt. Hier wird
der Prüfungsstoff des Pflichtfachbereichs detailliert aufgelistet und eingegrenzt. Ich kann nur
jedem wärmstens empfehlen, möglichst frühzeitig einen Blick auf den Katalog des
Pflichtstoffs zu werfen um böse Überaschungen zu vermeiden.
Bezogen auf die Schwerpunkte der Klausuren findet sich am Ende von Ziff. I der
Anlage zu § 1 JAO
noch eine Eingrenzung. Danach können die Pflichtstoffklausuren ihren Schwerpunkt in
folgenden Gebieten haben:
- Mögliche Schwerpunkte der Klausur im Zivilrecht:
- BGB AT
- SchuldR AT
- SchuldR BT (Verbraucherschutzrecht, Kauf, Miete, Darlehen,
Dienstvertrag, Werkvertrag, Auftrag, GoA, Gesellschaft, Gemeinschaft, Bürgschaft,
Bereicherungsrecht und Deliktsrecht)
- Sachenrecht (Besitz, Eigentum, Hypothek und Grundschuld)
- Mögliche Schwerpunkte der Klausur im Strafrecht:
- Strafrecht AT (Titel 4 bis 7 nur im Überblick)
- Strafrecht BT (Abschnitte 6, 7, 9, 10, 14 - 23 und 26 - 29)
- Schwerpunkte der Klausur im Öffentlichen Recht:
- Staatsrecht ohne Finanzverfassungsrecht und Notstandsverfassungsrecht
- Grundzüge des Verfassungsprozessrechts
- Allgemeines Verwaltungsrecht und Allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht
- Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts
- Verwaltungsrecht BT (Grundzüge des Polizei- und Ordnungsrechts, Recht der
Bauleitplanung und der Baugenehmigung einschließlich der Grundzüge der
kommunalen Organisation und des kommunalen Satzungsrechts)
Obige Aufzählung betrifft wie gesagt nur die Schwerpunkte der Klausuren. Der Rest des
Pflichtstoffs muss selbstverständlich ebenfalls beherrscht werden und kann in den
Klausuren genauso nur eben nicht schwerpunktmäßig abgefragt werden.
Zu beachten ist auch die einleitende Formulierung der
Anlage zu § 1 JAO.
Dort heißt es
nämlich
"einschließlich europarechtlicher Bezüge".
Diese Formulierung lässt
einen weiten Interpretationsspielraum zu und sollte nicht unterschätzt werden. Europarechtliche
Bezüge können einem also in jeder Klausur begegnen.
Die Anfertigung der Klausuren:
Die Klausuren werden innerhalb von vier Tagen geschrieben. Dazwischen liegt in der Regel ein Wochenende.
Donnerstag und Freitag wird die Zivilrechts- bzw. Strafrechtsklausur geschrieben. Nach dem
Wochenende folgen dann am Montag und Dienstag die Klausur im Öffentlichen Recht und in dem
gewählten Wahlpflichtfach. Für jede Klausur stehen gemäß § 7 Abs. 1 JAO
fünf Zeitstunden zur Verfügung.
Man sollte sich übrigens nicht von den Räumlichkeiten, in denen man die Klausuren
schreibt, irritieren lassen. Mangels ausreichender Kapazitäten der Uni selbst, werden die
Examenskandidaten je nach Anzahl in mehrere Gruppen eingeteilt und dann auf teils obskure
Örtlichkeiten verteilt. Bei meinem Termin wurden wir in zwei Gruppen aufgeteilt
und durften entweder in einer Mehrzweckhalle in Elnhausen oder einem Altersheim in Ockershausen
schreiben. Zur Beruhigung sei aber angemerkt, dass die Umgebung, in der man die Klausuren schreibt,
sehr schnell überhaupt nicht mehr wahrgenommen wird. Und außerdem hat es ja auch
seinen ganz besonderen Reiz unter einem Basketballkorb mit Sicht auf eine Kuhweide eine Klausur
zu schreiben!
Die Stimmung vor und während den Klausuren ist situationsbedingt ziemlich angespannt. Mit der
Zeit entwickelt sich aber auch eine gewisse Routine. Jedem Kandidaten wird ein Platz mit seiner
Prüflingsnummer zugeteilt. Diesen Platz behält man dann auch bis zum Ende des
Klausurentermins. Die Aufsicht führen Richter, Staatsanwälte oder sonstige Justizbedienstete.
Es ist ratsam, sich etwas zu Essen und zu Trinken mitzubringen. Die Örtlichkeiten dürfen immer
nur einzeln besucht werden. Man sollte es mit dem Kaffee am Morgen also nicht übertreiben. Wie
ich feststellen musste, ergeben Stress und Koffein nämlich einen fatalen Cocktail. Mobiltelefone
müssen übrigens in ausgeschaltetem Zustand und mit Namen versehen vor Beginn der Klausur
bei der Aufsicht abgegeben werden.
Letztlich ist die Examensklausur auch nur eine Klausur. Wer sich auf das Examen
gut vorbereitet hat
(insbesondere durch häufiges Klausurenschreiben), den sollten eigentlich keine allzu
großen Überraschungen erwarten.
Sicherlich sind die Klausuren nicht einfach, aber jeder sollte in der Lage sein, eine Lösung
zu erstellen. Ich denke man muss sich einfach klarmachen, dass es nicht die eine richtige Lösung
gibt, sondern viele juristisch vertretbare Lösungswege in Betracht kommen. Wichtig ist es vor
allem, Ruhe zu bewahren und seine Zeit gut einzuteilen. Ich kann aus eigener Erfahrung nur jedem
empfehlen, eine kurze Gliederung der Klausur zu erstellen, bevor man sich an die Lösung wagt.
Die Klausuren im Examen sind in der Regel etwas umfangreicher als man es aus dem Studium gewohnt ist.
Da verliert man schnell den Überblick.
Mir ist auch aufgefallen, dass sich die Examensklausuren
doch erheblich von den klinischen Klausuren der diversen Repetitorien unterscheiden. Dies betrifft
weniger den Schwierigkeitsgrad der Klausuren, als vielmehr die Sachverhaltskonstellationen. Meines
Erachtens merkt man den Repetitoriumsklausuren doch an, dass es sich dabei um konstruierte
Problemfälle handelt. Die Examensklausuren hingegen scheinen direkt aus dem Leben gegriffen
zu sein (was sie auch häufig sind). Dies macht es irgendwie schwieriger die Probleme zu erkennen,
weil sie einfach besser im Sachverhalt versteckt sind. Hat man sie aber erstmal gefunden, dann
sind sie meistens nicht so schwer wie diejenigen einer Repetitoriumsklausur. Der Schwierigkeitsgrad
ist also einfach etwas verlagert. Diese Ausführungen beruhen natürlich nur auf meinen
subjektiven Erfahrungen und brauchen sich beim nächsten Klausurentermin nicht unbedingt zu
wiederholen.
Was die erlaubten Hilfsmittel betrifft, so erhält jeder Examenskandidat einen Auszug aus der
"Verfügung des Justizprüfungsamts betreffend die Hilfsmittel für die juristischen
Staatsprüfungen". Dort werden für sämtliche Pflicht- und Wahlpflichtfächer
alle zulässigen Hilfsmittel (=Gesetzestexte) aufgelistet. Im Wesentlichen handelt es sich
dabei um den Schönfelder, den Sartorius, den Fuhr-Pfeil, die Nomos-Textausgaben, sowie
diverse Beck-Texte. Die Gesetzestexte dürfen keine zusätzlichen Kommentierungen,
Einlagen, Eintragungen, Randbemerkungen oder sonstige Markierungen enthalten.
Jeder Kandidat muss sein eigenes Schreibpapier und Schreibmaterial mitbringen.
Das Schreibpapier darf
nicht kariert
sein und muss links mindestens einen
Rand von 6 cm
aufweisen.
Wer sich die Mühe sparen will, Dutzende von Seiten per Hand zu knicken oder den Rand
einzuzeichnen, kann einfach mein
Muster-Examensklausurenpapier als Word-Dokument
runterladen und zum Erstellen der Seiten verwenden. Darüber hinaus ist zu jeder Klausur noch
ein zusammenhängender Doppelbogen Papier mitzubringen (z.B. aus einem Schulheft). Auf diesem
Umschlag ist dann jeweils zu vermerken:
Aufsichtsarbeit im ......... Recht
am .........................
Die Klausur wird bei der Abgabe in diesen Umschlag gelegt, welcher dann wiederum in einen vorgefertigten
Umschlag des Justizprüfungsamts gelegt wird. Die einzelnen Seiten der Arbeit sind zu nummerieren.
Am Ende der Arbeit ist diese NICHT zu unterschreiben, sondern lediglich der Vermerk:
- Ende der Bearbeitung -
zu notieren. Trotz aller Hektik sollte auf eine gut leserliche Schrift geachtet werden.
Hinzuweisen ist schließlich noch auf § 18 Abs. 1 und 2 JAG. Wer bei einem Täuschungsversuch
erwischt wird, oder sonst in erheblichen Maße gegen die Prüfungsordnung verstößt,
kann schlimmstenfalls von der gesamten Prüfung ausgeschlossen werden, mit der Folge, dass
das Examen nicht bestanden wurde.
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