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Examensskript:
 Der Ablauf der Prüfungen: Die Hausarbeit

BEACHTE:  Geplante Verkürzung der Bearbeitungszeit für Hausarbeiten (News v. 27.11.02).

Die Examenshausarbeit stellt den zweiten großen Abschnitt des ersten Staatsexamens dar. Mit der Ladung zu den Klausuren erfolgt auch zugleich die Aufforderung, den Aufgabentext der Hausarbeit beim Landgericht Marburg abzuholen. Der Abholtermin liegt ca. eine Woche nach Anfertigung der letzten Klausur.

Ab diesem Zeitpunkt hat man vier Wochen Zeit die Aufgabenstellung zu bearbeiten. Zur Berechnung der Frist sei auf die §§ 187 Abs. 1, 188, 193 BGB verwiesen. In der Regel wird es sich dabei um die Erstellung eines Rechtsgutachtens handeln. Dieses unterscheidet sich prinzipiell nicht von den Gutachten, die man auch in den Übungshausarbeiten erstellt. Seltener sind sogenannte Themenhausarbeiten, in denen kein Gutachten sondern ein wissenschaftlicher Aufsatz zu schreiben ist. Ob man tatsächlich eine Aufgabenstellung aus seinem Wunschgebiet zugeteilt bekommt ist nicht garantiert. Dies hängt einfach davon ab, wie viele Kandidaten sich für das gleiche Thema entschieden haben.

Innerhalb der ersten zwei Wochen besteht gemäß § 6 Abs. 2 JAO die Möglichkeit, den Aufgabentext gegen einen Neuen umzutauschen. Dazu muss der Sachverhalt an das Justizprüfungsamt mit der Bitte zurückgeschickt werden, einen neuen Aufgabentext zugeteilt zu bekommen. Diesen kann man dann wiederum ca. eine Woche später beim Landgericht Marburg abholen. Wer es ganz eilig hat, kann den Aufgabentext auch direkt beim Justizprüfungsamt in Frankfurt a.M. abgeben und dort auch den neuen Aufgabentext nach ca. 2 bis 3 Tagen in Empfang nehmen. Ab dann beginnt die Vier-Wochen-Frist erneut zu laufen. Ein weiterer Umtausch des Aufgabentextes ist nicht möglich.

Bezüglich der Formalien der Hausarbeit gelten gegenüber den Anforderungen an eine Übungshausarbeit, wie man sie von den großen Scheinen gewohnt ist, kaum Besonderheiten. Hierzu sei auf die  Hinweise der Marburger Strafrechtsprofessoren und die  Hinweise von Prof. Dr. Voit zu den Übungshausarbeiten im Straf- bzw. Zivilrecht verwiesen.

Der Arbeit ist eine Abschrift des Sachverhalts, eine Gliederung sowie ein Literaturverzeichnis voranzustellen. Die Arbeit muss selbstverständlich in Maschinenschrift erstellt werden. Auf der linken Blattseite ist ein ca. 7 cm breiter Rand zu lassen. Nach Angaben des Justizprüfungsamts sollte die Bearbeitung einen Umfang von 50 bis 60 Seiten (1,5-zeilig, 1/3 Rand) nicht wesentlich überschreiten. Die Arbeit darf keine auf den Verfasser deutenden besonderen Kennzeichen aufweisen und ist in gebundener Form abzuliefern. Mit der Arbeit ist auch der Originaltext des Sachverhalts zurückzugeben.

Bevor man nicht selbst eine Examenshausarbeit geschrieben hat, kann man sich kaum vorstellen, wie es überhaupt zu schaffen sein soll, eine Arbeit von solchem Umfang in scheinbar so kurzer Zeit zu schreiben. Dazu besteht jedoch, sofern ein wenig Disziplin und Ehrgeiz vorhanden sind, kein Grund. Ich empfehle ungefähr eine Woche für eine detaillierte Gliederung der Lösung zu verwenden um dann sofort mit der Reinschrift zu beginnen. Das juristische Seminar bietet eigentlich ganz angenehme Arbeits- und Recherchebedingungen. Eine Recherche in der  Online-Datenbank der JURIS-GmbH ist für Studierende der Philipps-Universität Marburg ebenfalls möglich. Von besonderem Interesse für Examenskandidaten dürfte die Möglichkeit sein, sich bei der Forschungsstelle für Rechtsinformatik einen  Laptop auszuleihen. Dieser kann die Arbeit an der Hausarbeit deutlich erleichtern. Es ist zwar grundsätzlich nicht möglich, sich einen Laptop vormerken zu lassen, wer sich allerdings als Examenskandidat outet, darf sich eines Entgegenkommens der freundlichen Mitarbeiter der Forschungsstelle sicher sein.

Erfahrungsgemäß wird es gegen Ende der Bearbeitungszeit sehr stressig. Diesem misslichen Umstand kann man aber entgegenwirken. Hierzu ein paar allgemeine Tipps:

  • Das bevorzugte Arbeitsgerät (inklusive Drucker, Softwareinstallation, usw.) schon vor Beginn der Bearbeitungszeit auf seine Funktionsfähigkeit überprüfen.
  • Stets mehrere Sicherheitskopien des Gutachtens anfertigen!!!
  • Die Fußnoten unbedingt schon während des Erstellens des Gutachtens mit allen Fundstellen versehen.
  • Sachverhalt, Gliederung und Literaturverzeichnis nicht erst am vorletzten Tag abtippen.
  • Häufiges Korrekturlesen. Rechtschreib- und Grammatikfehler sind willkommene Notendifferenzierungskriterien!
  • Das fertige Gutachten nicht erst am letzten Tag ausdrucken. Murphy's Law entwickelt sich hier zu einem Naturgesetz.

Ist die Hausarbeit schließlich ausgedruckt und gebunden, kann sie an folgende Adresse geschickt werden:

    An das
    Justizprüfungsamt
    Prüfungsabteilung I
    Zeil 42
    60313 Frankfurt am Main
	 

Ich empfehle die Hausarbeit per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken. Der Arbeit muss der Originalsachverhalt sowie ein Vordruck (den man mit der Aufgabenstellung erhält), auf dem versichert wird, dass keine anderen als die angegeben Hilfsmittel verwendet wurden und keine unzulässige Hilfe Dritter in Anspruch genommen wurde, beigefügt werden.

 

 
 

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