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Grafikreferenz:
Zweite Seite des regulären Anmeldungsbogens (oben)
Nun gilt es sich ein Thema für die Examenshausarbeit zu wünschen. Zu diesem Zweck liegt
dem Anmeldungsbogen ein
weiterer Vordruck
bei, auf dem ein Hauptwunsch und gegebenfalls zwei Hilfswünsche angeben werden
können.
Gemäß § 14 Abs. 2 JAG kann die Aufgabe der Examenshausarbeit aus einem
Pflichtfach, dem eigenen
Wahlpflichtfach oder dem eigenen
Wahlfach gewählt werden. Dem Wunsch des Kandidaten soll gemäß § 14 Abs. 2 JAG
nach Möglichkeit Rechnung getragen werden. Dies hängt jedoch entscheidend von der Anzahl
der Kandidaten ab. Es stehen eben nur eine begrenzte Anzahl von Aufgabenstellungen zu einem bestimmten
Themengebiet zur Verfügung. Deshalb sollten auch die zwei Hilfswünsche mit Bedacht
gewählt werden.
Was die sinnvollste Wahl des Themengebiets der Hausarbeit betrifft, so gibt es dazu keine eindeutige
Antwort. Letztlich muss jeder selbst entscheiden, welches Thema ihm am besten liegt. Ich würde
versuchen, mich nicht von irgendwelchen Einschätzungen anderer Studenten einschüchtern lassen.
So wird zwar häufig behauptet, Strafrecht solle man nicht wählen, weil die Aufgabenstellungen
einfach zu umfangreich seien. Dies ist jedoch eine allenfalls durch obskure Statistiken
belegbare Aussage. Die Aufgabenstellungen sind so mannigfaltig, dass jede Mutmaßung in
diese Richtung eine pure Zeitverschwendung darstellt. Das Justizprüfungsamt verfügt über
einen Fundus an Aufgabenstellungen. Diese werden von Professoren und Richtern eingereicht und auch
zwischen den einzelnen Justizprüfungsämtern der Länder ausgetauscht. Es gibt
Aufgabenstellungen, denen man schon anhand ihres äußeren Erscheinungsbildes ansieht,
dass sie offensichtlich noch aus dem vortechnisierten Zeitalter stammen und solche,
die wie frisch aus dem Ei gepellt dastehen. Auch in Umfang und Schwierigkeitsgrad
unterscheiden sich die einzelnen Aufgabenstellungen sehr. Letztlich sollte man sich daher für
ein Gebiet entscheiden, das einem liegt und hoffen, dass man dann auch tatsächlich etwas
damit anfangen kann.
Ein Problem, mit dem ich mich auseinandersetzen musste war die Frage, ob ein unbestreitbar
einfacher Sachverhalt nachteilige Auswirkungen auf die spätere Note haben wird. Zwar
wünscht sich niemand eine extrem schwere Aufgabenstellung, aber eine Hausarbeit auf
Klausurenniveau gibt einem doch zu denken. Nach reifen Überlegungen habe ich mich dann entschieden,
die Aufgabe gegen ein andere umzutauschen. Ausschlaggebend war der Hinweis, dass bei einem
einfachen Sachverhalt kleinere Fehler einfach schwerer gewichtet werden. Es darf zwar eigentlich
nicht sein, dass nicht auch bei einem einfachen Sachverhalt eine gute Note möglich ist, doch
es ist mit Sicherheit nicht so leicht seine eigene Kompetenz unter Beweis zu stellen.
Beachten Sie auch unsere
weiteren Informationen zur Hausarbeit.
Es besteht schließlich noch die Möglichkeit, bei der Anmeldung zum Examen direkt einen
Wunschkorrektor
anzugeben.
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