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Grafikreferenz:
Ziff. IV, S. 2 des Meldebogens.
Grafikreferenz:
Ziff. IV, S. 2 des Sonderbogens.
Zum Ausdrucken besser:
Formulare und Merkblätter im Download-Bereich.
Der Examenskandidat muss seine Namensführung belegen. Dazu kann er sich verschiedener
Dokumente bedienen. Er kann eine vom zuständigen Standesamt ausgestellte
Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Kopie aus dem Familienbuch verwenden.
Wer schon den heiligen Bund der Ehe eingegangen ist, muss gegebenenfalls auch eine Heiratsurkunde
beifügen. Die Namensführung muss sich jedenfalls eindeutig aus dem jeweiligen
Dokument ergeben.
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