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Examensskript:
Anlagen: Belegbögen

Achtung: Diese Informationen sind wohl zum größten Teil veraltet. Wir wurden von einem Leser darüber informiert, dass keine Belegbögen mehr abgestempelt werden, vielmehr gebe es jetzt ein PDF-Formular, das von den Prüfungskandidaten selbst ausgefüllt und ausgedruckt werden muss!


Grafikreferenz:  Belegbogen

Der Meldung zum ersten Staatsexamen sind sogenannte Belegbögen beizulegen. Diese sind im Studentensekretariat in der Biegenstraße 10 erhältlich. Die Belegbögen dienen dazu ein ordnungsgemäßes Studium der Rechtswissenschaft nachzuweisen.

Um ein ordnungsgemäßes Studium der Rechtswissenschaft nachzuweisen muss jeder Studierende semesterweise die von ihm besuchten Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Übungen, Seminare, Studio-Gruppen, AGs, etc.) in den jeweiligen Belegbogen eintragen. Einzutragen sind die Veranstaltungsnummer, der Titel der Veranstaltung und der Name des Veranstalters. Sämtliche Informationen sind dem jeweiligen  Vorlesungsverzeichnis zu entnehmen. Am Ende des Semesters sollte der Belegschein sodann mit Datum versehen und unterschrieben im Studentensekretariat abgestempelt werden. Dieser Stempel mit der Aufschrift "Letzte Eintragung" soll belegen, dass nicht zu einem späteren Datum noch Eintragungen auf dem Belegschein erfolgt sind.

Ich kann nur jedem dringend empfehlen, die Belegbögen auch tatsächlich jedes Semester auszufüllen. Die Alternative würde darin bestehen, vor der Anmeldung zum Examen in mühevoller Arbeit nachträglich ein "ordnungsgemäßes" Studium zu (re)konstruieren. Dies würde natürlich ein enormes Errinnerungsvermögen voraussetzen. Wer ein solches nicht besitzt, freut sich alternativ auch darüber, dass er sich in weiser Voraussicht für jedes Semester ein  kommentiertes Vorlesungsverzeichnis aufbewahrt hat (im Internet erst ab Sommersemester 1998 abrufbar). Aber dies sind selbstverständlich rein hypothetische Erwägungen.

Wie das Studium konkret zu strukturieren ist und wie es sich dementsprechend auf den Belegbögen dann auch wiederspiegeln sollte, muss letztlich jedem selbst überlassen bleiben. Es gibt allerdings einige Pflichtveranstaltungen, welche in jedem Fall auf den Belegbögen auftauchen sollten.

Gemäß § 9 Abs. 1 und 2 JAG ist die Teilnahme an folgenden Veranstaltungen zwingende Zulassungsveraussetzung und anhand der Belegbögen nachzuweisen:
  • Teilnahme an einer rechtswissenschaftlichen und einer fachübergreifenden sozialwissenschaftlich-rechtswissenschaftlichen Einführungsveranstaltung im ersten Jahr des Studiums (z.B. Propädeutische Übungen, Einführung in die Kriminalwissenschaften)


  • Teilnahme an einer Lehrveranstaltung über die Grundlagen des Rechts (Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte, Rechtsphilosophie oder Rechtssoziologie)


  • Teilnahme an den Übungen für Anfänger im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht (da wiederum Voraussetzung für die Fortgeschrittenenübungen)


  • Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht


  • Teilnahme an einer Lehrveranstaltung in einem  Wahlpflicht- oder Wahlfach

Eine exemplarische Aufstellung eines sinnvollen Studienverlaufs findet sich in der aktuellen Auflage des  Studienführers des Fachbereichs Rechtswissenschaften (leider nur im PDF-Format).

Während die Belegbögen in erster Linie ein ordnungsgemäßes Studium durch die bloße Teilnahme an Lehrveranstaltungen belegen sollen, erfordern einige Pflichtveranstaltungen zusätzlich das Erbringen eines  Leistungsnachweises, welche dann ebenfalls der Anmeldung beizulegen sind.

 

 
 

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