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Achtung: Diese Informationen sind wohl zum größten Teil veraltet. Wir wurden von einem
Leser darüber informiert, dass keine Belegbögen mehr abgestempelt werden, vielmehr gebe es
jetzt ein PDF-Formular, das von den Prüfungskandidaten selbst ausgefüllt und ausgedruckt werden muss!
Grafikreferenz:
Belegbogen
Der Meldung zum ersten Staatsexamen sind sogenannte Belegbögen beizulegen. Diese sind
im Studentensekretariat in der Biegenstraße 10 erhältlich. Die
Belegbögen dienen dazu ein ordnungsgemäßes Studium der Rechtswissenschaft
nachzuweisen.
Um ein ordnungsgemäßes Studium der Rechtswissenschaft nachzuweisen muss jeder Studierende semesterweise die von ihm besuchten Lehrveranstaltungen
(Vorlesungen, Übungen, Seminare, Studio-Gruppen, AGs, etc.) in den jeweiligen Belegbogen
eintragen. Einzutragen sind die Veranstaltungsnummer, der Titel der Veranstaltung und der Name des
Veranstalters. Sämtliche Informationen sind dem jeweiligen
Vorlesungsverzeichnis zu entnehmen. Am Ende des Semesters sollte der Belegschein sodann mit Datum
versehen und unterschrieben im Studentensekretariat abgestempelt werden. Dieser Stempel mit der
Aufschrift "Letzte Eintragung" soll belegen, dass nicht zu einem späteren Datum noch
Eintragungen auf dem Belegschein erfolgt sind.
Ich kann nur jedem dringend empfehlen, die Belegbögen auch tatsächlich jedes Semester
auszufüllen. Die Alternative würde darin bestehen, vor der Anmeldung zum Examen in mühevoller Arbeit
nachträglich ein "ordnungsgemäßes" Studium zu (re)konstruieren. Dies würde
natürlich ein enormes Errinnerungsvermögen voraussetzen. Wer ein solches nicht besitzt, freut sich
alternativ auch darüber, dass er sich in weiser Voraussicht für jedes Semester
ein
kommentiertes Vorlesungsverzeichnis aufbewahrt hat (im Internet erst ab Sommersemester 1998 abrufbar).
Aber dies sind selbstverständlich rein hypothetische Erwägungen.
Wie das Studium konkret zu strukturieren ist und wie es sich dementsprechend auf den Belegbögen dann
auch wiederspiegeln sollte, muss letztlich jedem selbst überlassen bleiben. Es gibt allerdings einige
Pflichtveranstaltungen, welche in jedem Fall auf den Belegbögen auftauchen sollten.
Gemäß § 9 Abs. 1 und 2 JAG ist die Teilnahme an folgenden Veranstaltungen zwingende
Zulassungsveraussetzung und anhand der Belegbögen nachzuweisen:
- Teilnahme an einer rechtswissenschaftlichen und einer fachübergreifenden
sozialwissenschaftlich-rechtswissenschaftlichen Einführungsveranstaltung im ersten Jahr
des Studiums (z.B. Propädeutische Übungen, Einführung in die Kriminalwissenschaften)
- Teilnahme an einer Lehrveranstaltung über die Grundlagen des Rechts (Rechtsgeschichte,
Verfassungsgeschichte, Rechtsphilosophie oder Rechtssoziologie)
- Teilnahme an den Übungen für Anfänger im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen
Recht (da wiederum Voraussetzung für die Fortgeschrittenenübungen)
- Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen
Recht
- Teilnahme an einer Lehrveranstaltung in einem
Wahlpflicht- oder Wahlfach
Eine exemplarische Aufstellung eines sinnvollen Studienverlaufs findet sich in der aktuellen Auflage
des
Studienführers des Fachbereichs Rechtswissenschaften (leider nur im PDF-Format).
Während die Belegbögen in erster Linie ein ordnungsgemäßes Studium durch
die bloße Teilnahme an Lehrveranstaltungen belegen sollen, erfordern einige Pflichtveranstaltungen
zusätzlich das Erbringen eines
Leistungsnachweises, welche dann ebenfalls der Anmeldung beizulegen sind.
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