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Examensskript:
Der Anmeldungsbogen: Antrag

Grafikreferenz:  Ziff. II, S. 1 des Meldebogens.
Grafikreferenz:  Ziff. II, S. 1 des Sonderbogens.
Zum Ausdrucken besser: Formulare und Merkblätter im Download-Bereich. 

Für den Meldebogen gibt es vier, für den Sonderbogen drei mögliche Anträge:

Meldebogen

  1. Antrag auf Zulassung zur ersten juristischen Staatsprüfung insgesamt

    Wer sich zum ersten Mal zum Examen anmeldet, muss diesen Antrag wählen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um den sogenannten  Freiversuch handelt oder nicht. Auch wer nach einem gescheiterten Freischussversuch sein Glück nochmal versuchen will, muss hier sein Kreuzchen setzen. Dies ergibt sich aus § 21a Abs. 1 JAG, wonach eine nichtbestandene Prüfung im Freiversuch als nicht unternommen gilt.

  2. Antrag zur Ablegung der weiteren Prüfungsleistungen

    Wer von der Möglichkeit der Anfertigung  vorgezogener Prüfungsleistungen Gebrauch gemacht hat, muss diesen Antrag wählen, sobald er die weiteren Prüfungen ablegen will. Zusätzlich ist die Angabe der bisherigen Prüflings-Nummer erforderlich. Diese wird einem bei der Zulassung zugeteilt und findet sich auf jedem Schreiben des Justizprüfungsamts wieder.

  3. Antrag zur Wiederholung der ersten juristischen Staatsprüfung

    Wer bereits einmal zum ersten Staatsexamen zugelassen wurde und dieses nicht bestanden hat, hat gemäß § 21 Abs. 1 JAG die Möglichkeit die Prüfungen einmal zu wiederholen. Hierzu ist dieser Antrag zu wählen. Gemäß § 21 Abs. 2 JAG ist die Staatsprüfung grundsätzlich vollständig zu wiederholen. Ausnahmsweise kann jedoch die  Hausarbeit auf die Wiederholungsprüfung angerechnet werden. Hierüber entscheidet ausschließlich der Prüfungsausschuss. Im konkreten Fall bitte dort nachfragen.

  4. Antrag zur Wiederholung der ersten juristischen Staatsprüfung zwecks Notenverbesserung

    Wer die erste Staatsprüfung im sogennanten  Freiversuch bestanden hat, seine Note allerdings noch verbessern will, der kann sich mit diesem Antrag erneut anmelden. Der Antrag ist gemäß § 21a Abs. 5 S. 2 JAG allerdings so rechtzeitig zu stellen, dass die Wiederholungsprüfung spätestens ein Jahr nach dem Freischuss begonnen werden kann.


  5.  
    In allen vier Fällen sind nunmehr noch das gewählte  Wahlpflichtfach und  Wahlfach anzugeben und vor allem das  gewünschte Thema der Hausarbeit zu wählen.


Sonderbogen

Beim Sonderbogen ist unter Ziff. II nicht die Art der Prüfung anzukreuzen, sondern vielmehr, welche beiden Aufsichtsarbeiten aus den Bereichen der Pflichtfächer vorgezogen geprüft werden sollen.

Dem folgt eine Versicherung, dass Sie bisher bei keinem Prüfungsamt gemeldet sind bzw. die Erklärung darüber, bei welchem Prüfungsamt Sie gemeldet sind.



Weitere Angaben

Nachfolgend sind auf S. 2 sowohl beim regulären  Meldebogen als auch beim  Sonderbogen Angaben über den  Studienverlauf (Ziff. III) und die erworbenen Scheine (Ziff. IV) zu machen sowie die nötigen Anlagen (  Lebenslauf,  Geburtsurkunde, ggf.  Heiratsurkunde nebst Bescheinigung über die Namensführung,  Reifezeugnis,  Studienbuch,  Belegbögen,  Scheine,  Praktikumsnachweise,  Erstkorrektorenwunsch ) beizufügen. Die beim Sonderbogen schon unter Ziff. II erfolgte Versicherung, ist beim regulären Meldebogen erst unter  Ziff. V abzugeben,  Ziff. VI betrifft sodann die BAFÖG-Empfänger und Ziff. VII, welche wieder für beide Bögen gilt (  S. 3 des Melde- und  S. 2 des Sonderbogens), bietet Raum für besondere Bemerkungen.

 

 
 

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