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Grafikreferenz:
Ziff. II, S. 1 des Meldebogens.
Grafikreferenz:
Ziff. II, S. 1 des Sonderbogens.
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Formulare und Merkblätter im Download-Bereich.
Für den Meldebogen gibt es vier, für den Sonderbogen drei
mögliche Anträge:
Meldebogen
- Antrag auf Zulassung zur ersten juristischen Staatsprüfung insgesamt
Wer sich zum ersten Mal zum Examen anmeldet, muss diesen Antrag wählen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um den sogenannten
Freiversuch
handelt oder nicht. Auch wer nach einem gescheiterten Freischussversuch sein Glück nochmal versuchen will,
muss hier sein Kreuzchen setzen. Dies ergibt sich aus § 21a Abs. 1 JAG, wonach eine nichtbestandene Prüfung im
Freiversuch als nicht unternommen gilt.
- Antrag zur Ablegung der weiteren Prüfungsleistungen
Wer von der Möglichkeit der Anfertigung
vorgezogener Prüfungsleistungen Gebrauch
gemacht hat, muss diesen Antrag wählen, sobald er die weiteren Prüfungen ablegen will.
Zusätzlich ist die Angabe der bisherigen Prüflings-Nummer erforderlich. Diese wird
einem bei der Zulassung zugeteilt und findet sich auf jedem Schreiben des Justizprüfungsamts
wieder.
- Antrag zur Wiederholung der ersten juristischen Staatsprüfung
Wer bereits einmal zum ersten Staatsexamen zugelassen wurde und dieses nicht bestanden hat, hat
gemäß § 21 Abs. 1 JAG die Möglichkeit die Prüfungen einmal zu wiederholen.
Hierzu ist dieser Antrag zu wählen. Gemäß § 21 Abs. 2 JAG ist die Staatsprüfung
grundsätzlich vollständig zu wiederholen. Ausnahmsweise kann jedoch die
Hausarbeit auf
die Wiederholungsprüfung angerechnet werden. Hierüber entscheidet
ausschließlich der Prüfungsausschuss. Im konkreten Fall bitte dort nachfragen.
- Antrag zur Wiederholung der ersten juristischen Staatsprüfung zwecks Notenverbesserung
Wer die erste Staatsprüfung im sogennanten
Freiversuch
bestanden hat, seine Note allerdings noch verbessern will, der kann sich mit diesem Antrag erneut
anmelden. Der Antrag ist gemäß § 21a Abs. 5 S. 2 JAG allerdings so rechtzeitig zu stellen, dass die
Wiederholungsprüfung spätestens ein Jahr nach dem Freischuss begonnen werden kann.
In allen vier Fällen sind nunmehr noch das gewählte
Wahlpflichtfach
und
Wahlfach
anzugeben und vor allem das
gewünschte Thema der Hausarbeit
zu wählen.
Sonderbogen
Beim Sonderbogen ist unter Ziff. II nicht die Art der Prüfung anzukreuzen, sondern
vielmehr, welche beiden Aufsichtsarbeiten aus den Bereichen der Pflichtfächer
vorgezogen geprüft werden sollen.
Dem folgt eine Versicherung, dass Sie bisher bei keinem Prüfungsamt gemeldet sind
bzw. die Erklärung darüber, bei welchem Prüfungsamt
Sie gemeldet sind.
Weitere Angaben
Nachfolgend sind auf S. 2 sowohl beim regulären
Meldebogen
als auch beim
Sonderbogen
Angaben über den
Studienverlauf
(Ziff. III) und
die erworbenen Scheine (Ziff. IV) zu machen sowie die nötigen Anlagen
(
Lebenslauf,
Geburtsurkunde,
ggf.
Heiratsurkunde
nebst Bescheinigung über die Namensführung,
Reifezeugnis,
Studienbuch,
Belegbögen,
Scheine,
Praktikumsnachweise,
Erstkorrektorenwunsch
) beizufügen. Die beim Sonderbogen
schon unter Ziff. II erfolgte Versicherung, ist beim regulären Meldebogen
erst unter
Ziff. V
abzugeben,
Ziff. VI
betrifft sodann die BAFÖG-Empfänger
und Ziff. VII, welche wieder für beide Bögen gilt
( S. 3
des Melde- und
S. 2
des Sonderbogens), bietet Raum für besondere
Bemerkungen.
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