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Zum Aufbau des Skripts:
Der Aufbau des Skripts orientiert sich an dem Anmeldungsbogen
des hessischen Justizprüfungsamts. Wer also einen solchen vorliegen hat, kann sich so von
Punkt zu Punkt vorarbeiten. Doch auch wer noch keinen Anmeldungsbogen
besitzt, weil er z.B. noch nicht die Seite
Wo erhältlich gelesen hat, kann beruhigt sein.
Zu diesem Zweck kann an den entsprechenden Stellen ein eingescanntes Bild der jeweiligen Seite des
Anmeldungsbogens aufgerufen werden und so auch online begutachtet werden. Ich würde allerdings
davor abraten, dieses Bild auszudrucken und zwecks Anmeldung ausgefüllt an das Justizprüfungsamt
zu schicken. Danach ist nämlich mit aller Wahrscheinlichkeit ein Blick auf die Seite
Keine Panik angebracht!
Die maßgebenden Vorschriften:
Maßgebend für das Examen in Hessen sind das
Juristenausbildungsgesetz (JAG) in der Fassung vom
19.01.1994 und die
Juristische Ausbildungsordnung (JAO) in der Fassung vom
08.08.1994. Die obigen Links führen stets zu der aktuellen Fassung dieser Gesetze.
Der Anmeldungsprozeß:
Zunächst einmal gilt es den richtigen Zeitpunkt der Anmeldung zu wählen. Dazu muß
erstmal die erforderliche Studiendauer erreicht sein.
Grundsätzlich beträgt die Mindeststudiendauer gemäß § 8 Abs. 1 JAG dreieinhalb
Jahre, also sieben Semester. Sie kann jedoch, sofern alle zur Zulassung erforderlichen
Leistungsnachweise
erbracht wurden, auch unterschritten werden. Davon sind gemäß § 9 Abs. 1 Nr.1 in Verbindung
mit § 11 Abs. 2 JAG mindestens vier Semester an einer deutschen Universität und davon mindestens zwei Semester an einer
hessischen Universität zu absolvieren. Hinsichtlich des Zeitpunkts der Anmeldung ist auch die
Freischußregelung
zu beachten. Wer das Examen gerne in zwei Etappen absolvieren möchte, kann dies im Wege der
vorgezogenen Prüfungsleistungen
realisieren. Selbstverständlich sollte auch eine optimale
Vorbereitung
stattgefunden haben.
Hat man sich entschieden das Examen anzutreten, so kann dies beim nächsten
Meldetermin
in Angriff genommen werden. Dazu müssen einfach der entsprechende Vordruck des Justizprüfungsamts
ausgefüllt werden und die erforderlichen Unterlagen herbeigeschafft werden. Sind die erforderlichen
Unterlagen dann verschickt, bleibt nur noch ein Abwarten auf die Antwort. Das weitere Vorgehen wird dann jeweils
durch ein Schreiben des Justizprüfungsamts erklärt.
Die Prüfungen:
Das erste juristische Staatsexamen in Hessen gliedert sich in drei Prüfungsbereiche, den
Klausuren,
der Hausarbeit und der
mündlichen Prüfung.
Zunächst werden die vier Klausuren geschrieben. Etwa eine Woche später folgt dann die
vierwöchige Hausarbeit. Bis es dann zur mündlichen Prüfung kommt, können bis
zu fünf Monate vergehen. Circa zwei Wochen vor der mündlichen Prüfung werden die in
den Klausuren und der Hausarbeit erlangten Vornoten bekannt gegeben. Die Endnote wird unmittelbar
nach Abschluß der mündlichen Prüfung bekannt gegeben. Bei Bestehen wird dann kurze
Zeit später ein Zeugnis über das bestandene erste Staatsexamen ausgestellt. Danach ist man
befugt die Bezeichnung "Referendarin jur." bzw. "Referendar jur." zu führen.
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