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Die Anmeldung: Allgemeines

Zum Aufbau des Skripts:

Der Aufbau des Skripts orientiert sich an dem Anmeldungsbogen des hessischen Justizprüfungsamts. Wer also einen solchen vorliegen hat, kann sich so von Punkt zu Punkt vorarbeiten. Doch auch wer noch keinen Anmeldungsbogen besitzt, weil er z.B. noch nicht die Seite  Wo erhältlich gelesen hat, kann beruhigt sein. Zu diesem Zweck kann an den entsprechenden Stellen ein eingescanntes Bild der jeweiligen Seite des Anmeldungsbogens aufgerufen werden und so auch online begutachtet werden. Ich würde allerdings davor abraten, dieses Bild auszudrucken und zwecks Anmeldung ausgefüllt an das Justizprüfungsamt zu schicken. Danach ist nämlich mit aller Wahrscheinlichkeit ein Blick auf die Seite  Keine Panik angebracht!

Die maßgebenden Vorschriften:

Maßgebend für das Examen in Hessen sind das  Juristenausbildungsgesetz (JAG) in der Fassung vom 19.01.1994 und die  Juristische Ausbildungsordnung (JAO) in der Fassung vom 08.08.1994. Die obigen Links führen stets zu der aktuellen Fassung dieser Gesetze.

Der Anmeldungsprozeß:

Zunächst einmal gilt es den richtigen Zeitpunkt der Anmeldung zu wählen. Dazu muß erstmal die erforderliche Studiendauer erreicht sein. Grundsätzlich beträgt die Mindeststudiendauer gemäß § 8 Abs. 1 JAG dreieinhalb Jahre, also sieben Semester. Sie kann jedoch, sofern alle zur Zulassung erforderlichen  Leistungsnachweise erbracht wurden, auch unterschritten werden. Davon sind gemäß § 9 Abs. 1 Nr.1 in Verbindung mit § 11 Abs. 2 JAG mindestens vier Semester an einer deutschen Universität und davon mindestens zwei Semester an einer hessischen Universität zu absolvieren. Hinsichtlich des Zeitpunkts der Anmeldung ist auch die  Freischußregelung zu beachten. Wer das Examen gerne in zwei Etappen absolvieren möchte, kann dies im Wege der  vorgezogenen Prüfungsleistungen realisieren. Selbstverständlich sollte auch eine optimale  Vorbereitung stattgefunden haben.

Hat man sich entschieden das Examen anzutreten, so kann dies beim nächsten  Meldetermin in Angriff genommen werden. Dazu müssen einfach der entsprechende Vordruck des Justizprüfungsamts ausgefüllt werden und die erforderlichen Unterlagen herbeigeschafft werden. Sind die erforderlichen Unterlagen dann verschickt, bleibt nur noch ein Abwarten auf die Antwort. Das weitere Vorgehen wird dann jeweils durch ein Schreiben des Justizprüfungsamts erklärt.

Die Prüfungen:

Das erste juristische Staatsexamen in Hessen gliedert sich in drei Prüfungsbereiche, den  Klausuren, der  Hausarbeit und der  mündlichen Prüfung. Zunächst werden die vier Klausuren geschrieben. Etwa eine Woche später folgt dann die vierwöchige Hausarbeit. Bis es dann zur mündlichen Prüfung kommt, können bis zu fünf Monate vergehen. Circa zwei Wochen vor der mündlichen Prüfung werden die in den Klausuren und der Hausarbeit erlangten Vornoten bekannt gegeben. Die Endnote wird unmittelbar nach Abschluß der mündlichen Prüfung bekannt gegeben. Bei Bestehen wird dann kurze Zeit später ein Zeugnis über das bestandene erste Staatsexamen ausgestellt. Danach ist man befugt die Bezeichnung "Referendarin jur." bzw. "Referendar jur." zu führen.

 

 
 

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