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Auf das
Bibliothekswesen
wurde bereits eingegangen. Hier sollen nun die Themen (Studien-)Literatur
und sonstige Arbeitsmittel, wie etwa
Karteikarten,
aufgegriffen werden.
Die jeweils aktuelle Auflage, die ISBN und der Preis eines Druckwerkes
können über die
KNO-Datenbank
oder über das
Verzeichnis lieferbarer Bücher, kurz: VlB
abgefragt werden.
Die Bestellung erfolgt am einfachsten online bei Ihrem
Versandbuchhändler
oder bei der von Ihnen bevorzugten Buchhandlung vor Ort.
Der
Börsenverein des Deutschen Buchhandles e.V.
informiert über Anbieter aus dem verlagsrelevanten Umfeld,
über Verlage, Buchhandlungen, den Zwischenbuchhandel
elektronische Medien und vieles mehr.
Auch das Institut für Chemie der FU Berlin pflegt eine umfangreiche
Liste der Buchhandlungen und Verlage.
I. Einstiegsliteratur
Manche Studenten arbeiten gerne mit mehreren Büchern gleichzeitig, andere
hingegen mit nur einem guten Buch ihrer Wahl. Bei der Frage der richtigen
Studienliteratur gehen die Meinungen jedenfalls weit auseinander. Deshalb gebe ich
hier nur einen sehr kurzen, beispielhaften Überblick. Der lesewillige
Student wird während des Studiums von allen Seiten mit Literaturempfehlungen
überhäuft werden. Die meisten Dozenten verteilen zu ihren Vorlesungen und
Übungen passende Literaturlisten.
Da bei wissenschaftlichen Arbeiten - mithin bei allen juristischen
Gutachten - ein sauberes und aktuelles
Literaturverzeichnis
zu erstellen ist, ist es anzuraten, sich
Arbeiten erfahrener Kollegen
anzusehen, die gut benotet wurden. Dies gibt wahrscheinlich den besten Aufschluss
darüber, wie solche Arbeiten zu gestalten sind, welche Literatur wie zu zitieren
ist und wo sich die Anforderungen der einzelnen Dozenten unterscheiden.
Für den Einstieg empfiehlt sich ein kompaktes Lehrbuch für jedes der
drei gelehrten Rechtsgebiete:
Zivilrecht:
Brox, Hans
Allgemeiner Teil des BGB
Carl Heymanns
Strafrecht:
Wessels, Johannes
Strafrecht, Allgemeiner Teil
C. F. Müller
Öffentliches Recht:
Degenhart, Christoph
Staatsrecht, Bd. 1: Staatsorganisationsrecht
C. F. Müller
Derzeit von besonderem Interesse ist sicherlich die zahlreiche
Literatur zur Schuldrechtsreform.
Wer Bücher von Dozenten der eigenen Universität (also etwa der
Philipps-Universität) kaufen will, der sollte sich vorher erkundigen, ob es
hierfür einen Hörerschein gibt, mit dem er im Buchhandel einen
Preisnachlass in der Größenordnung von 20 % erhält.
Für den Einstieg in das Studium der Rechtswissenschaften sei weiterhin
auf die folgende Literatur hingewiesen.
Schimmel, Roland
Juristische Klausuren und Hausarbeiten richtig formulieren
Luchterhand
Kramer, Ernst
Juristische Methodenlehre
C. H. Beck
Baumann, Jürgen
Einführung in die Rechtswissenschaft
Rechtssystem und Rechtstechnik
C. H. Beck
Viehweg, Theodor
Topik und Jurisprudenz
Ein Beitrag zur rechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung
C. H. Beck
Schneider, Egon
Logik für Juristen
Vahlen
Köbler, Gerhard
Wie werde ich Jurist?
Vahlen
II. Übungsfallbücher
Am besten und nachhaltigsten erarbeitet man sich juristisches Wissen aber durch
die Lösung zahlreicher Übungsfälle (d.h. die Erstellung juristischer
Gutachten). Empfehlungen von einigen Professoren gehen dahin, bis zum
1. Staatsexamen 300 bis 500 Fälle zu lösen (d.h. Übungsfälle
aus Büchern und Zeitschriften, sowie alle Klausuren und Hausarbeiten der
Pflichtübungen, Examensklausurenkurse und Repetitorien eingerechnet).
Statistisch gesehen wird der größte Lernerfolg in Lerngruppen erzielt,
deren Mitglieder in etwa auf dem selben Wissensstand sein sollten.
Wer gute Übungsfallbücher sucht, sollte sich in die Fachbereichsbibliothek
oder die Fachbuchhandlungen
(Elwert oder Zeckey)
begeben und dort die Angebote durchblättern.
Beispielhaft sollen hier die folgenden Fallbücher aufgezeigt werden:
Rudolphi, Hans-Joachim
Fälle zum Strafrecht. Allgemeiner Teil
C. H. Beck
Kisker, Gunter; Höfling, Wolfram
Fälle zum Staatsorganisationsrecht
C. H. Beck
Grote, Rainer; Kraus, Dieter
Fälle zu den Grundrechten
C. H. Beck
Zuleeg, Manfred
Fälle zum Allgemeinen Verwaltungsrecht
C. H. Beck
Kornblum, Udo
Fälle zum Allgemeinen Schuldrecht
mit neuem Schuldrecht
C. H. Beck
Honsell, Heinrich; Wieling, Hans Josef
Fälle zum Besonderen Schuldrecht
C. H. Beck
Zahlreiche Übungsfälle werden auch in den
Fachzeitschriften (JA, jura, JuS usw.)
veröffentlicht.
III. Skripten
Viele Studenten arbeiten gerne mit Skripten, die versuchen examensrelevantes
Wissen "hirngerecht" zu präsentieren und besonders für den Einstieg in ein
Rechtsgebiet hilfreich sein können. Die bekanntesten Anbieter solcher Skripten
sind die Verlage
Alpmann & Schmidt
und
Hemmer,
die damit sehr viel Geld verdienen.
Alleine anhand von Skripten sollte keinesfalls gelernt werden!
IV. Gesetzestexte
Gesetzestexte werden von Fachverlagen in Fülle angeboten. Zu lernen, wie man
Gesetze liest und mit Gesetzestexten arbeitet, ist sicherlich eine der wichtigesten
Herausforderungen für den Jura-Studenten.
Viele Verlage fassen verschiedene Gesetze, die einen bestimmten Themenbereich
berühren, in handlichen Paperbacks zusammen. Solche Themenbereiche sind etwa:
- Zivil- oder Strafprozessrecht
- Arbeitsrecht
- Wettbewerbs- und Kartellrecht
- Gesellschaftsrecht
- Mietgesetze
- Europa- und Völkerrecht
- Straßenverkehrsrecht
- Bankrecht
- Sozialrecht
- u.s.w.
Da Gesetze laufend geändert werden, empfiehlt sich der Kauf von Loseblattsammlungen,
sobald man auf die aktuelle Gesetzeslage angewiesen ist. Auch für Studenten im
ersten Semester kann sich die Anschaffung der beiden folgenden Loseblattsammlungen
lohnen.
Schönfelder, Heinrich
Deutsche Gesetze
Sammlung des Zivil-, Straf- und Verfahrensrechts
Loseblatt-Ausgabe
C. H. Beck
Sartorius, Carl
Verfassungs- und Verwaltungsgesetze I
Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland
Loseblatt-Textausgabe
C. H. Beck
Gerne verwendet werden auch die
Gesetzessammlungen des Nomos-Verlages
STUD-JUR Textausgabe
Nomos
Es ist vorerst allerdings nicht anzuraten, die unhandlichen Wälzer in die Vorlesung
mitzunehmen. Hierfür empfiehlt es sich handliche Paperback-Ausgaben der
benötigten Gesetze zu kaufen. Auch empfiehlt es sich nicht, bereits zu Beginn
des Studiums Loseblatt-Ergänzungslieferungen zu kaufen. So spart man nicht nur
Geld, sondern auch das nervenaufreibende Einsortieren der neuen Blätter. Ein
halbes bis ein Jahr vor den Prüfungen zum 1. Staatexamen sollte man sich dann
die neusten Ausgaben der Sammelwerke zulegen. Wer diese dann mit
Ergänzungslieferungen bestellt, wird schon auf diesem Wege
über laufende Gesetzesänderungen informiert. Vor dem Examen lohnt
sich eine solche Investition - Gesetzestexte können sich schnell ändern.
V. Gesetzeskommentare
Bei der genauen Interpretationen und Analyse von Gesetzestexten bedient man sich
neben dem gesunden Menschenverstand gerne der Werke von Kommentatoren.
Kommentierungen gibt es zu allen Gesetzestexten in der Fachbereichs- oder
Universitätsbibliothek und im Buchhandel.
Zu unterscheiden sind Großkommentare von Handkommentaren (auch
Taschenkommentare genannt). Für den Hausgebrauch gibt es etwa folgende
Gesetzes-Kommentierungen:
Zivilrecht:
Palandt, Otto
Bürgerliches Gesetzbuch
C. H. Beck
Strafrecht:
Tröndle, Herbert; Fischer, Thomas; Dreher, Eduard
Strafgesetzbuch und Nebengesetze
C. H. Beck
Öffentliches Recht:
Jarass, Hans Dieter; Pieroth, Bodo
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
C. H. Beck
Aus der Lehrbuchsammlung der UB können neben Lehrbüchern auch
Handkommentare für jeweils vier Wochen ausgeliehen werden.
VI. Gerichtsentscheidungen
Für die juristische Arbeit unerlässlich ist es auch,
sich mit Gerichtsentscheidungen auseinanderzusetzen. Zu den höchstrichterlichen
Entscheidungen, wie sie in hunderten von Bänden in der Fachbereichsbibliothek
nachzulesen sind, zählen
- die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (kurz: BVerfGE)
- die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (kurz: BGHZ)
- die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen (kurz: BGHSt).
Gerichtsentscheidungen werden auch in den
Fachzeitschriften (jura, JA, JuS, NJW)
abgedruckt, teils auch in Tageszeitungen, etwa in der
Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.).
Im Buchhandel erhältlich sind übersichtliche und kompakte
Entscheidungssammlungen aller Bundesgerichte:
Bundesverfassungsgericht:
Grimm, Dieter; Kirchhof, Paul
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
Studienauswahl, Teil 1
UTB/Mohr
Studienauswahl, Teil 2
UTB/Mohr
Bundesgerichtshof in Zivilsachen:
Schack, Haimo; Ackmann, Hans-Peter
Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Bürgerlichen Recht
100 Entscheidungen mit Anregungen zur Vertiefung für Studium und Examen
C. H. Beck
Bundesgerichtshof in Strafsachen:
Roxin, Claus
Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht und Strafverfahrensrecht
C. H. Beck
VII. Zeitungen und Zeitschriften
Fachzeitschriften
dürfen regelmäßig gelesen werden ja, mit ihnen kann sogar gearbeitet
werden. Vgl. auch
Fachzeitung.com
.
1. Zeitschriften im Rahmen der Hausarbeiten
Auch bei Hausarbeiten und anderen juristischen Gutachten (Klausuren ausgenommen)
wird mit Zeitschriften gearbeiten und aus ihnen zitiert. Zitierfähig sind neben
den Fachzeitschriften alle seriös recherchierenden Zeitungen und Zeitschriften
(z.B. der Spiegel), nicht zitierfähig sind Zeitschriften wie Bunte oder Bild.
Beispielhaft ist etwa die Zitierweise der Zeitschrift AcP
(Archiv für civilistische Praxis). Wem nicht klar ist, wie richtig zitiert wird,
sollte sich nicht scheuen, den Übungsleiter (Professor) zu fragen.
2. Abonnements
Alle Fachzeitschriften können für Studenten vergünstigt abonniert
werden. Ein Abonnement lohnt sich aber freilich nur, wenn der Abonnent zu Hause
regelmäßig mit den Zeitschriften arbeitet und sie liest!
Kostenlose Probeexemplare von NJW und JuS liegen am
Wochen- bzw. Monatsanfang bei den Buchhandlungen
Elwert
und Zeckey aus.
Auch andere regionale und überregionale Zeitungen und Zeitschriften bieten
vergünstigte Studenten-Abonnements an. In der Regel spart man
30 bis 40 % des regulären Kaufpreises. Faltzettel über ihre Angebote
legt die Studentenpresse in den Gebäuden der Universität aus.
"Studentenpresse" Int. Presseauslieferungs GmbH
Bergheimer Straße 139 - 151
69115 Heidelberg
Tel.: 06221/9040-0
Fax: 06221/9040-81.
VIII. Monographien, Promotions-, Habilitations- und Festschriften
Bei Festschriften handelt es sich um Sammlungen von Aufsätzen oder
Einzeldarstellungen zu Ehren einer Persönlichkeit oder eines Ereignisses.
Deshalb findet man in Festschriften oftmals vertiefte Darstellungen zu einem
bestimmten Themenbereich, um den sich die geehrte Persönlichkeit in besonderem
Maße verdient gemacht hat. In der Fachbereichsbibliothek sind viele
Festschriften einsehbar.
Sehr themenspezifische Darstellungen enthalten natürlich auch
Promotions- und Habilitationsschriften sowie - nomen est omen - Monographien.
IX. Lexika und Nachschlagewerke
Rechtswörterbücher und Rechtslexika verschaffen einen schnellen
Einstieg in neue Materie und einen gut strukturierten Überblick.
Creifelds, Carl; Weber, Klaus
Rechtswörterbuch
C. H. Beck
Das "Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache" von H. Kirchner hilft
beim Verständnis der in der Jurisprudenz gebrächlichen
Abkürzungen, und damit oft gerade bei der Literaturrecherche, wenn
beispielsweise Zeitschriftennamen abgekürzt werden oder sich im Laufe
der Zeit geändert haben. Es sollte in Ihrer Fachbereichsbibliothek
verfügbar sein.
Kirchner, Hildebert
Abkürzungen für Juristen.
Alphabetisches Verzeichnis der Abkürzungen.
De Gruyter
Kirchner, Hildebert
Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache.
De Gruyter
X. CD-Roms
Viele Verlage veröffentlichen juristische Datenbanken
aber auch sonstige Nachschlagewerke oder gar Lehrbücher auf CD-Rom.
Ob sich eine solche Anschaffung lohnt, ist sicherlich fraglich.
Leider muss gesagt werden, dass viele CD-Roms keinen wirklichen Mehrwert
bieten. Die eine oder andere Datenbank mag aber eine große Hilfe sein.
XI. eigene Interessengebiete
In der deutschen Juristenausbildung wird - obwohl vielfach kritisiert - nach wie
vor ganzheitlich gelehrt, d.h. Jurastudenten werden im Zivielrecht, Strafrecht
und öffentlichen Recht gleichermaßen ausgebildet und geprüft.
Wer aber bei der Ausbildung bereits merkt, dass er sich für ein
bestimmtes Gebiet in hohem Maße interessiert, sollte meines Erachtens
von Anfang an solche Leidenschaft gründlich pflegen. Die ständige
Spezifizierung macht auch vor den Juristen nicht halt und Markanlysen zeigen
deutlich, dass Fachanwälte äußerst gefragt sind.
Gebiete des persönlichen Interesses müssen
nicht im Lehrplan stehen!
XII. Blätter zur Berufskunde
Die vom
Arbeitsamt
im Rahmen der
Beratung zur Berufs- und Studienwahl
angebotenen
Blätter zur Berufkunde (BZB) und andere Medien
können kostenlos bestellt und teilweise online abgerufen werden.
Publikationen zu folgenden Fachrichtungen liegen vor:
- Jurist / Juristin
- Rechtsanwalt / Rechtsanwältin
- Staatsanwalt / Staatsanwältin
- Richter / Richterin
- Notar / Notarin
- Beamter / Beamtin bei Internationalen Organisationen
- Beamter / Beamtin bei der Steuerverwaltung (höherer Dienst)
- Beamter / Beamtin des höheren Auswärtigen Dienstes
- Beamter / Beamtin bei Behörden des Bundes (höherer Dienst).
XIII. Belletristik
Liest Du gerne?
Auch wenn es sich nicht um Fachliteratur handelt?
XIV. Karteikarten, Lernspiele und Lerngruppe
Wir empfehlen vor allem das Arbeiten mit selbst (!) erstellten
Karteikarten,
wenn möglich in einer motivierten
Lerngruppe.
... weiter ...
Inhaltsverzeichnis
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