Impressum  Startseite  Inhalt  E-Mail-Formular  
 
Erstsemsterskript:
Literatur und Arbeitsmittel

Auf das Bibliothekswesen wurde bereits eingegangen. Hier sollen nun die Themen (Studien-)Literatur und sonstige Arbeitsmittel, wie etwa Karteikarten, aufgegriffen werden.

Die jeweils aktuelle Auflage, die ISBN und der Preis eines Druckwerkes können über die KNO-Datenbank oder über das Verzeichnis lieferbarer Bücher, kurz: VlB abgefragt werden.

Die Bestellung erfolgt am einfachsten online bei Ihrem Versandbuchhändler oder bei der von Ihnen bevorzugten Buchhandlung vor Ort.

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandles e.V. informiert über Anbieter aus dem verlagsrelevanten Umfeld, über Verlage, Buchhandlungen, den Zwischenbuchhandel elektronische Medien und vieles mehr. Auch das Institut für Chemie der FU Berlin pflegt eine umfangreiche Liste der Buchhandlungen und Verlage.

 

I. Einstiegsliteratur

Manche Studenten arbeiten gerne mit mehreren Büchern gleichzeitig, andere hingegen mit nur einem guten Buch ihrer Wahl. Bei der Frage der richtigen Studienliteratur gehen die Meinungen jedenfalls weit auseinander. Deshalb gebe ich hier nur einen sehr kurzen, beispielhaften Überblick. Der lesewillige Student wird während des Studiums von allen Seiten mit Literaturempfehlungen überhäuft werden. Die meisten Dozenten verteilen zu ihren Vorlesungen und Übungen passende Literaturlisten.

Da bei wissenschaftlichen Arbeiten - mithin bei allen juristischen Gutachten - ein sauberes und aktuelles Literaturverzeichnis zu erstellen ist, ist es anzuraten, sich Arbeiten erfahrener Kollegen anzusehen, die gut benotet wurden. Dies gibt wahrscheinlich den besten Aufschluss darüber, wie solche Arbeiten zu gestalten sind, welche Literatur wie zu zitieren ist und wo sich die Anforderungen der einzelnen Dozenten unterscheiden.

Für den Einstieg empfiehlt sich ein kompaktes Lehrbuch für jedes der drei gelehrten Rechtsgebiete:

Zivilrecht:
Brox, Hans
Allgemeiner Teil des BGB
Carl Heymanns

Strafrecht:
Wessels, Johannes
Strafrecht, Allgemeiner Teil
C. F. Müller

Öffentliches Recht:
Degenhart, Christoph
Staatsrecht, Bd. 1: Staatsorganisationsrecht
C. F. Müller

Derzeit von besonderem Interesse ist sicherlich die zahlreiche Literatur zur Schuldrechtsreform.

Wer Bücher von Dozenten der eigenen Universität (also etwa der Philipps-Universität) kaufen will, der sollte sich vorher erkundigen, ob es hierfür einen Hörerschein gibt, mit dem er im Buchhandel einen Preisnachlass in der Größenordnung von 20 % erhält.

Für den Einstieg in das Studium der Rechtswissenschaften sei weiterhin auf die folgende Literatur hingewiesen.

Schimmel, Roland
Juristische Klausuren und Hausarbeiten richtig formulieren
Luchterhand

Kramer, Ernst
Juristische Methodenlehre
C. H. Beck

Baumann, Jürgen
Einführung in die Rechtswissenschaft
Rechtssystem und Rechtstechnik
C. H. Beck

Viehweg, Theodor
Topik und Jurisprudenz
Ein Beitrag zur rechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung
C. H. Beck

Schneider, Egon
Logik für Juristen 
Vahlen

Köbler, Gerhard
Wie werde ich Jurist?
Vahlen

 

II. Übungsfallbücher

Am besten und nachhaltigsten erarbeitet man sich juristisches Wissen aber durch die Lösung zahlreicher Übungsfälle (d.h. die Erstellung juristischer Gutachten). Empfehlungen von einigen Professoren gehen dahin, bis zum 1. Staatsexamen 300 bis 500 Fälle zu lösen (d.h. Übungsfälle aus Büchern und Zeitschriften, sowie alle Klausuren und Hausarbeiten der Pflichtübungen, Examensklausurenkurse und Repetitorien eingerechnet).

Statistisch gesehen wird der größte Lernerfolg in Lerngruppen erzielt, deren Mitglieder in etwa auf dem selben Wissensstand sein sollten.

Wer gute Übungsfallbücher sucht, sollte sich in die Fachbereichsbibliothek oder die Fachbuchhandlungen (Elwert oder Zeckey) begeben und dort die Angebote durchblättern.

Beispielhaft sollen hier die folgenden Fallbücher aufgezeigt werden:

Rudolphi, Hans-Joachim
Fälle zum Strafrecht. Allgemeiner Teil
C. H. Beck

Kisker, Gunter; Höfling, Wolfram
Fälle zum Staatsorganisationsrecht
C. H. Beck

Grote, Rainer; Kraus, Dieter
Fälle zu den Grundrechten
C. H. Beck

Zuleeg, Manfred
Fälle zum Allgemeinen Verwaltungsrecht
C. H. Beck

Kornblum, Udo
Fälle zum Allgemeinen Schuldrecht
mit neuem Schuldrecht
C. H. Beck

Honsell, Heinrich; Wieling, Hans Josef
Fälle zum Besonderen Schuldrecht
C. H. Beck

Zahlreiche Übungsfälle werden auch in den Fachzeitschriften (JA, jura, JuS usw.) veröffentlicht.

 

III. Skripten

Viele Studenten arbeiten gerne mit Skripten, die versuchen examensrelevantes Wissen "hirngerecht" zu präsentieren und besonders für den Einstieg in ein Rechtsgebiet hilfreich sein können. Die bekanntesten Anbieter solcher Skripten sind die Verlage Alpmann & Schmidt und Hemmer, die damit sehr viel Geld verdienen. Alleine anhand von Skripten sollte keinesfalls gelernt werden!

 

IV. Gesetzestexte

Gesetzestexte werden von Fachverlagen in Fülle angeboten. Zu lernen, wie man Gesetze liest und mit Gesetzestexten arbeitet, ist sicherlich eine der wichtigesten Herausforderungen für den Jura-Studenten.

Viele Verlage fassen verschiedene Gesetze, die einen bestimmten Themenbereich berühren, in handlichen Paperbacks zusammen. Solche Themenbereiche sind etwa:

  • Zivil- oder Strafprozessrecht
  • Arbeitsrecht
  • Wettbewerbs- und Kartellrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Mietgesetze
  • Europa- und Völkerrecht
  • Straßenverkehrsrecht
  • Bankrecht
  • Sozialrecht
  • u.s.w.

Da Gesetze laufend geändert werden, empfiehlt sich der Kauf von Loseblattsammlungen, sobald man auf die aktuelle Gesetzeslage angewiesen ist. Auch für Studenten im ersten Semester kann sich die Anschaffung der beiden folgenden Loseblattsammlungen lohnen.

Schönfelder, Heinrich
Deutsche Gesetze
Sammlung des Zivil-, Straf- und Verfahrensrechts
Loseblatt-Ausgabe
C. H. Beck

Sartorius, Carl
Verfassungs- und Verwaltungsgesetze I
Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland
Loseblatt-Textausgabe
C. H. Beck

Gerne verwendet werden auch die

Gesetzessammlungen des Nomos-Verlages
STUD-JUR Textausgabe
Nomos

Es ist vorerst allerdings nicht anzuraten, die unhandlichen Wälzer in die Vorlesung mitzunehmen. Hierfür empfiehlt es sich handliche Paperback-Ausgaben der benötigten Gesetze zu kaufen. Auch empfiehlt es sich nicht, bereits zu Beginn des Studiums Loseblatt-Ergänzungslieferungen zu kaufen. So spart man nicht nur Geld, sondern auch das nervenaufreibende Einsortieren der neuen Blätter. Ein halbes bis ein Jahr vor den Prüfungen zum 1. Staatexamen sollte man sich dann die neusten Ausgaben der Sammelwerke zulegen. Wer diese dann mit Ergänzungslieferungen bestellt, wird schon auf diesem Wege über laufende Gesetzesänderungen informiert. Vor dem Examen lohnt sich eine solche Investition - Gesetzestexte können sich schnell ändern.

 

V. Gesetzeskommentare

Bei der genauen Interpretationen und Analyse von Gesetzestexten bedient man sich neben dem gesunden Menschenverstand gerne der Werke von Kommentatoren. Kommentierungen gibt es zu allen Gesetzestexten in der Fachbereichs- oder Universitätsbibliothek und im Buchhandel.

Zu unterscheiden sind Großkommentare von Handkommentaren (auch Taschenkommentare genannt). Für den Hausgebrauch gibt es etwa folgende Gesetzes-Kommentierungen:

Zivilrecht:
Palandt, Otto
Bürgerliches Gesetzbuch
C. H. Beck

Strafrecht:
Tröndle, Herbert; Fischer, Thomas; Dreher, Eduard
Strafgesetzbuch und Nebengesetze
C. H. Beck

Öffentliches Recht:
Jarass, Hans Dieter; Pieroth, Bodo
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
C. H. Beck

Aus der Lehrbuchsammlung der UB können neben Lehrbüchern auch Handkommentare für jeweils vier Wochen ausgeliehen werden.

 

VI. Gerichtsentscheidungen

Für die juristische Arbeit unerlässlich ist es auch, sich mit Gerichtsentscheidungen auseinanderzusetzen. Zu den höchstrichterlichen Entscheidungen, wie sie in hunderten von Bänden in der Fachbereichsbibliothek nachzulesen sind, zählen

  • die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (kurz: BVerfGE)
  • die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (kurz: BGHZ)
  • die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen (kurz: BGHSt).

Gerichtsentscheidungen werden auch in den Fachzeitschriften (jura, JA, JuS, NJW) abgedruckt, teils auch in Tageszeitungen, etwa in der Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.).

Im Buchhandel erhältlich sind übersichtliche und kompakte Entscheidungssammlungen aller Bundesgerichte:

Bundesverfassungsgericht:

Grimm, Dieter; Kirchhof, Paul
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

Studienauswahl, Teil 1
UTB/Mohr

Studienauswahl, Teil 2
UTB/Mohr

Bundesgerichtshof in Zivilsachen:

Schack, Haimo; Ackmann, Hans-Peter
Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Bürgerlichen Recht
100 Entscheidungen mit Anregungen zur Vertiefung für Studium und Examen
C. H. Beck

Bundesgerichtshof in Strafsachen:

Roxin, Claus
Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht und Strafverfahrensrecht
C. H. Beck

 

VII. Zeitungen und Zeitschriften

Fachzeitschriften dürfen regelmäßig gelesen werden – ja, mit ihnen kann sogar gearbeitet werden. Vgl. auch Fachzeitung.com .

1. Zeitschriften im Rahmen der Hausarbeiten

Auch bei Hausarbeiten und anderen juristischen Gutachten (Klausuren ausgenommen) wird mit Zeitschriften gearbeiten und aus ihnen zitiert. Zitierfähig sind neben den Fachzeitschriften alle seriös recherchierenden Zeitungen und Zeitschriften (z.B. der Spiegel), nicht zitierfähig sind Zeitschriften wie Bunte oder Bild.

Beispielhaft ist etwa die Zitierweise der Zeitschrift AcP (Archiv für civilistische Praxis). Wem nicht klar ist, wie richtig zitiert wird, sollte sich nicht scheuen, den Übungsleiter (Professor) zu fragen.

2. Abonnements

Alle Fachzeitschriften können für Studenten vergünstigt abonniert werden. Ein Abonnement lohnt sich aber freilich nur, wenn der Abonnent zu Hause regelmäßig mit den Zeitschriften arbeitet und sie liest! Kostenlose Probeexemplare von NJW und JuS liegen am Wochen- bzw. Monatsanfang bei den Buchhandlungen Elwert und Zeckey aus.

Auch andere regionale und überregionale Zeitungen und Zeitschriften bieten vergünstigte Studenten-Abonnements an. In der Regel spart man 30 bis 40 % des regulären Kaufpreises. Faltzettel über ihre Angebote legt die Studentenpresse in den Gebäuden der Universität aus. Du hast das Würmchen gefunden!

"Studentenpresse" Int. Presseauslieferungs GmbH
Bergheimer Straße 139 - 151
69115 Heidelberg
Tel.: 06221/9040-0
Fax: 06221/9040-81.

 

VIII. Monographien, Promotions-, Habilitations- und Festschriften

Bei Festschriften handelt es sich um Sammlungen von Aufsätzen oder Einzeldarstellungen zu Ehren einer Persönlichkeit oder eines Ereignisses. Deshalb findet man in Festschriften oftmals vertiefte Darstellungen zu einem bestimmten Themenbereich, um den sich die geehrte Persönlichkeit in besonderem Maße verdient gemacht hat. In der Fachbereichsbibliothek sind viele Festschriften einsehbar.

Sehr themenspezifische Darstellungen enthalten natürlich auch Promotions- und Habilitationsschriften sowie - nomen est omen - Monographien.

 

IX. Lexika und Nachschlagewerke

Rechtswörterbücher und Rechtslexika verschaffen einen schnellen Einstieg in neue Materie und einen gut strukturierten Überblick.

Creifelds, Carl; Weber, Klaus
Rechtswörterbuch
C. H. Beck

Das "Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache" von H. Kirchner hilft beim Verständnis der in der Jurisprudenz gebrächlichen Abkürzungen, und damit oft gerade bei der Literaturrecherche, wenn beispielsweise Zeitschriftennamen abgekürzt werden oder sich im Laufe der Zeit geändert haben. Es sollte in Ihrer Fachbereichsbibliothek verfügbar sein.

Kirchner, Hildebert
Abkürzungen für Juristen.
Alphabetisches Verzeichnis der Abkürzungen.
De Gruyter

Kirchner, Hildebert
Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache.
De Gruyter

 

X. CD-Roms

Viele Verlage veröffentlichen juristische Datenbanken aber auch sonstige Nachschlagewerke oder gar Lehrbücher auf CD-Rom. Ob sich eine solche Anschaffung lohnt, ist sicherlich fraglich. Leider muss gesagt werden, dass viele CD-Roms keinen wirklichen Mehrwert bieten. Die eine oder andere Datenbank mag aber eine große Hilfe sein.

 

XI. eigene Interessengebiete

In der deutschen Juristenausbildung wird - obwohl vielfach kritisiert - nach wie vor ganzheitlich gelehrt, d.h. Jurastudenten werden im Zivielrecht, Strafrecht und öffentlichen Recht gleichermaßen ausgebildet und geprüft. Wer aber bei der Ausbildung bereits merkt, dass er sich für ein bestimmtes Gebiet in hohem Maße interessiert, sollte meines Erachtens von Anfang an solche Leidenschaft gründlich pflegen. Die ständige Spezifizierung macht auch vor den Juristen nicht halt und Markanlysen zeigen deutlich, dass Fachanwälte äußerst gefragt sind. Gebiete des persönlichen Interesses müssen nicht im Lehrplan stehen!

 

XII. Blätter zur Berufskunde

Die vom Arbeitsamt im Rahmen der Beratung zur Berufs- und Studienwahl angebotenen Blätter zur Berufkunde (BZB) und andere Medien können kostenlos bestellt und teilweise online abgerufen werden.

Publikationen zu folgenden Fachrichtungen liegen vor:

  • Jurist / Juristin
  • Rechtsanwalt / Rechtsanwältin
  • Staatsanwalt / Staatsanwältin
  • Richter / Richterin
  • Notar / Notarin
  • Beamter / Beamtin bei Internationalen Organisationen
  • Beamter / Beamtin bei der Steuerverwaltung (höherer Dienst)
  • Beamter / Beamtin des höheren Auswärtigen Dienstes
  • Beamter / Beamtin bei Behörden des Bundes (höherer Dienst).
 

XIII. Belletristik

Liest Du gerne? Auch wenn es sich nicht um Fachliteratur handelt?

 

XIV. Karteikarten, Lernspiele und Lerngruppe

Wir empfehlen vor allem das Arbeiten mit selbst (!) erstellten Karteikarten, wenn möglich in einer motivierten Lerngruppe.

 

... weiter ...


–– Inhaltsverzeichnis ––

 

 
 

Fehler gefunden? Inhalte vermisst? Anregungen?

Bitte beachten Sie: Ihr Text kann ohne weiteres länger als das Eingabefeld sein.
Falls Sie Antwort wünschen, so geben Sie bitte auch Ihre E-Mail-Adresse an.


Oder E-Mail-Formular nutzen.
 
 
   Impressum  Startseite  Inhalt  E-Mail-Formular