Speziell für Studenten werden im Internet umfangreiche Informationen von der
Universität
und dem
Fachbereich
angeboten. Auf einige dieser Informationsmöglichkeiten,
sowie Anlaufstationen und Druckschriften soll hier hingewiesen werden.
I. Bewerbung, Informationsbroschüren und Ausbildungsverlauf
1. Druckschriften, Beratung und Hilfe
Für den Schulabgänger, der ein Hochschulstudium anstrebt, sind zunächst
die Informationen wichtig, die von den Universitäten - insbesondere hinsichtlich
des Einschreibeverfahrens - verteilt werden. Für Studienplatzbewerber, die ihr
Studium an einer Universität in NRW beginnen wollen, gelten allerdings weiterhin die
Informationen und Einschreibemodalitäten der Dortmunder Zentrale
für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS). Die ZVS gibt
aber sicherlich auch Bewerbern Auskunft, die in einem der fünfzehn anderen
Bundesländer studieren wollen.
Studienplatzbewerber
für NRW beachten zum Einschreibeverfahren bitte die
Seiten der ZVS
Ansonsten wende Dich bitte
direkt an die Uni Deiner Wahl.
Beachten Sie bitte auch, dass viele Informationsangebote diese
seit 2002 neue Regelung noch nicht beachten. Vertrauen Sie immer nur
den aktuellsten Informationen der ZVS und/oder des Immatrikulationsbüros
der von Ihnen gewünschten Universität! Besuchen Sie die in Betracht
kommenden Universitäten am Besten vor Ort.
Eine
allgemeine Studienberatung
wird in Marburg von der Zentralen Arbeitsstelle für Studienorientierung und
Studienberatung
(ZAS)
angeboten, während das
Dekanat des FB 01
(Fachbereich Rechtswissenschaften) den Studenten eine
spezifische Studienfachberatung
anbietet. Dort erhält der interessierte Student auch informative
Druckschriften, wie etwa den Studienführer für Jurastudenten, das
kommentierte
Vorlesungsverzeichnis,
einen unverbindlichen
Studienverlaufsplan
oder
sonstige Studieninformationen.
Speziell für Studienanfänger werden vom Fachbereich jedes Semester
Einführungsveranstaltungen
angeboten. Weitere Informationen und Ankündigungen werden im Savignyhaus in den
Schaukästen, an den Pinnwänden, den Informationsregalen auf allen
Stockwerken und Fluren ausgelegt und online auf dem ständig aktualisierten
schwarzen Brett
notiert. Die aktuellen
Hausarbeitentermine
und das
Telefonverzeichnis des FB 01
können ebenfalls im Internet abgerufen werden.
Während das kommentierte Vorlesungsverzeichnis jedes Semester erscheint,
wird das im Buchhandel erhältliche Personal- und Vorlesungsverzeichnis nur im
Wintersemester verkauft. Es enthält genaue Informationen über alle
Fachbereiche, wichtige universitäre Einrichtungen, Telefonnummern,
ein Verzeichnis der Universitätsangestellten und andere Informationen.
Nochmals sei darauf hingewiesen, dass Sie bei der
ZAS,
der zentralen Arbeitsstelle
für Studienorientierung und Studienberatung, eine gute, individuelle Beratung
von geschultem Personal bekommen. Die Beratung umfasst alle Stadien des
Studiums, und Sie können sich mit allen Fragen und Problemen vertraulich an
die
ZAS
wenden. Dies umfasst zunächst ganz allgemeine Fragen, die zu Beginn oder während des
Studiums auftreten. Sie können sich aber auch mit größeren, auch
persönlichen Problemen an die ZAS wenden oder die psychotherapeutische
Beratung und Behandlung
in Anspruch nehmen. Legen Sie dabei die Betonung bitte auf die Worte "Beratung und Behandlung",
denn im Studium kann es sehr schnell zu Fragen und/oder Problemen kommen, bei denen
die Studienberatung der Fachbereiche und die allgemeine Studienberatung nicht mehr
helfen wollen und können. Dann sind Sie bei der
ZAS
richtig:
bei Prüfungsängsten, Kontaktschwierigkeiten,
Leistungsdruck, Organisationsproblemen, Problemen mit dem Partner, mit Freunden,
Dozenten oder den Eltern, bei Entscheidungsnöten, regelmäßiger
An- und Verspannung u.s.w.
2. Ausbildungsverlauf
Gerade als Jurastudent kann man sich gleich zu Beginn des Studiums
mit dem Prüfungsrecht, dem
Juristenausbildungsgesetz (JAG),
der
Juristenausbildungsordnung (JAO)
und der
Hochschulgesetzgebung
auseinanderzusetzen.
Der, bei der
Studienfachberatung
erhältliche, Studienführer macht weitere Angaben zur Prüfungsordnung
und den Prüfungsvoraussetzungen. Der
Studienverlaufsplan
schließlich hilft bei der zielstrebigen Semesterplanung.
JAG und JAO sind Landesgesetze. Wer sich schon zu Beginn des Studiums die
hessischen Landesgesetze kaufen will (früher oder später wird man sich diese
ohnehin zulegen), der sei hiermit auf die folgenden Werke verwiesen:
Zezschwitz, Friedrich von
[sprich: Zesch-Witz]
Landesrecht Hessen
Nomos
Fuhr, Eberhard / Pfeil, Erich
Hessische Verfassungs- und Verwaltungsgesetze,
Loseblatt-Textsammlung
C. H. Beck
Die jeweils aktuelle Auflage, ISBN und Preis sind bitte
dem
Verzeichnis lieferbarer Bücher (VlB)
oder der
KNO-Datenbank
(Buchkatalog.de)
zu entnehmen.
II. Bibliotheken
Die Philipps-Universität Marburg betreibt verschiedene
Bibliotheken.
Erwähnt seien hier die
Universitätsbibliothek (UB),
und das
sog. Juristische Seminar
(das ist die Fachbereichsbibliothek). Weitere Bibliotheken können dem
Bibliotheksverzeichnis
entnommen werden.
Die
Stadt Marburg
unterhält mehrere
Stadtbibliotheken,
zu denen auch die
Stadtbücherei
zählt.
Regelmäßig zu Semesterbeginn
und jeden Mittwoch um 14:30 Uhr
finden in der Universitätsbiblothek
(Ein-)Führungen
statt. Hier werden Studierende schnell und effizient mit der
Benutzung der Universitätsbibliothek
vertraut gemacht.
Ziel dieser Einführungen ist es ferner, einen Überblick über
die Benutzungsbereiche und Dienstleistungen der UB zu bieten und erste
Antworten auf folgende Fragen zu geben:
-
Wie finde ich
ein bestimmtes Buch / eine bestimmte Zeitschrift?
-
Wie und wo leihe ich ein Buch / eine Zeitschrift aus?
-
Wie arbeite ich mit dem
Online-Katalog (OPAC)
der UB?
-
Wo kann ich kopieren?
-
Wie nutze ich das WWW-Informationssystem der UB?
-
Wie benutze ich die CD-ROM-Datenbanken?
-
Wie kann ich Rechercheergebnisse fixieren (also ausdrucken,
abspeichern oder per E-Mail weiterleiten)?
Neben dieser allgemeinen Einführung werden auch
fachbereichsspezifische Einführungen
angeboten.
III. Weitere Einrichtungen und Gruppierungen
Das
Studentenwerk
ist eine Einrichtung zur wirtschaftlichen und sozialen
Förderung der Studierenden - so heißt es zumindest in § 3 des
Gesetzes über die Studentenwerke
bei den
Hochschulen
des Landes Hessen.
Das Studentwerk betreibt die an die Hochschule angeschlossenen
Mensen und Cafeterien,
deren
aktueller Speiseplan
online eingesehen werden kann.
Auch vergiebt das Studentenwerk
Wohnheimsplätze,
ist an der
Ausbilungsförderung
(Stichwort: BAFöG und AFBG) beteiligt, unterstüzt
ausländische Studierende
oder informiert über
Versicherungsbedingungen für Studenten.
Beim Zentrum für Hochschulsport (ZFHS) wird eine Vielzahl von
Sportarten
entweder kostenlos oder aber sehr günstig angeboten. Wer musizieren will
kann als Student am
Studenten-Sinfonie-Orchester (SSO)
oder am
Uni-Chor Marburg e.V.
teilnehmen.
Auch sei an dieser Stelle auf die
Partner der Universität
(dazu gehören
die wissenschaftlichen und künstlerischen Vereinigungen,
und
die mit der Universität verbundenen Einrichtungen
),
sowie
die Vertretungen der Studentenschaft
und
die Hochschulpolitische Gruppierungen
hingewiesen.
Eine Vereinigung von Jura-Studenten und Juristen ist der europaweit tätige Verein
ELSA e.V. (European Law Students' Association),
der fachspezifische Veranstaltungen organisiert, an denen ELSA-Mitglieder
vergünstig teilnehmen (Fahrten zu Bundesgerichten oder zum
Europäischen Gerichtshof, Rhetorikkurse, gestellte Gerichtsverhandlungen
(sog. Moot-Courts) unter Vorsitz eines amtierenden Richters, bei denen man sich als
Parteivertreter oder Vorsitzender üben kann u.s.w.).
Wer sich während des Studiums mit Hochschulinstitutionen, den Professoren oder
Prüfungsgremien rechtlich auseinander setzen muss, kann sich mit der Bitte
um Beratung an die zuständigen Rechtsabteilungen der
Hochschulverwaltung
wenden.
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