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Erstsemsterskript:
Allgemeine Studieninformationen


Speziell für Studenten werden im Internet umfangreiche Informationen von der Universität und dem Fachbereich angeboten. Auf einige dieser Informationsmöglichkeiten, sowie Anlaufstationen und Druckschriften soll hier hingewiesen werden.

 

I. Bewerbung, Informationsbroschüren und Ausbildungsverlauf

1. Druckschriften, Beratung und Hilfe

Für den Schulabgänger, der ein Hochschulstudium anstrebt, sind zunächst die Informationen wichtig, die von den Universitäten - insbesondere hinsichtlich des Einschreibeverfahrens - verteilt werden. Für Studienplatzbewerber, die ihr Studium an einer Universität in NRW beginnen wollen, gelten allerdings weiterhin die Informationen und Einschreibemodalitäten der Dortmunder Zentrale für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS). Die ZVS gibt aber sicherlich auch Bewerbern Auskunft, die in einem der fünfzehn anderen Bundesländer studieren wollen.

Studienplatzbewerber für NRW
beachten zum Einschreibeverfahren bitte die

Seiten der ZVS
Ansonsten wende Dich bitte direkt an die Uni Deiner Wahl.

Beachten Sie bitte auch, dass viele Informationsangebote diese seit 2002 neue Regelung noch nicht beachten. Vertrauen Sie immer nur den aktuellsten Informationen der ZVS und/oder des Immatrikulationsbüros der von Ihnen gewünschten Universität! Besuchen Sie die in Betracht kommenden Universitäten am Besten vor Ort.

Eine allgemeine Studienberatung wird in Marburg von der Zentralen Arbeitsstelle für Studienorientierung und Studienberatung (ZAS) angeboten, während das Dekanat des FB 01 (Fachbereich Rechtswissenschaften) den Studenten eine spezifische Studienfachberatung anbietet. Dort erhält der interessierte Student auch informative Druckschriften, wie etwa den Studienführer für Jurastudenten, das kommentierte Vorlesungsverzeichnis, einen unverbindlichen Studienverlaufsplan oder sonstige Studieninformationen.

Speziell für Studienanfänger werden vom Fachbereich jedes Semester Einführungsveranstaltungen angeboten. Weitere Informationen und Ankündigungen werden im Savignyhaus in den Schaukästen, an den Pinnwänden, den Informationsregalen auf allen Stockwerken und Fluren ausgelegt und online auf dem ständig aktualisierten schwarzen Brett notiert. Die aktuellen Hausarbeitentermine und das Telefonverzeichnis des FB 01 können ebenfalls im Internet abgerufen werden.

Während das kommentierte Vorlesungsverzeichnis jedes Semester erscheint, wird das im Buchhandel erhältliche Personal- und Vorlesungsverzeichnis nur im Wintersemester verkauft. Es enthält genaue Informationen über alle Fachbereiche, wichtige universitäre Einrichtungen, Telefonnummern, ein Verzeichnis der Universitätsangestellten und andere Informationen.

Nochmals sei darauf hingewiesen, dass Sie bei der ZAS, der zentralen Arbeitsstelle für Studienorientierung und Studienberatung, eine gute, individuelle Beratung von geschultem Personal bekommen. Die Beratung umfasst alle Stadien des Studiums, und Sie können sich mit allen Fragen und Problemen vertraulich an die ZAS wenden. Dies umfasst zunächst ganz allgemeine Fragen, die zu Beginn oder während des Studiums auftreten. Sie können sich aber auch mit größeren, auch persönlichen Problemen an die ZAS wenden oder die psychotherapeutische Beratung und Behandlung in Anspruch nehmen. Legen Sie dabei die Betonung bitte auf die Worte "Beratung und Behandlung", denn im Studium kann es sehr schnell zu Fragen und/oder Problemen kommen, bei denen die Studienberatung der Fachbereiche und die allgemeine Studienberatung nicht mehr helfen wollen und können. Dann sind Sie bei der ZAS richtig: bei Prüfungsängsten, Kontaktschwierigkeiten, Leistungsdruck, Organisationsproblemen, Problemen mit dem Partner, mit Freunden, Dozenten oder den Eltern, bei Entscheidungsnöten, regelmäßiger An- und Verspannung u.s.w.

2. Ausbildungsverlauf

Gerade als Jurastudent kann man sich gleich zu Beginn des Studiums mit dem Prüfungsrecht, dem Juristenausbildungsgesetz (JAG), der Juristenausbildungsordnung (JAO) und der Hochschulgesetzgebung auseinanderzusetzen.

Der, bei der Studienfachberatung erhältliche, Studienführer macht weitere Angaben zur Prüfungsordnung und den Prüfungsvoraussetzungen. Der Studienverlaufsplan schließlich hilft bei der zielstrebigen Semesterplanung.

JAG und JAO sind Landesgesetze. Wer sich schon zu Beginn des Studiums die hessischen Landesgesetze kaufen will (früher oder später wird man sich diese ohnehin zulegen), der sei hiermit auf die folgenden Werke verwiesen:

Zezschwitz, Friedrich von
[sprich: Zesch-Witz]
Landesrecht Hessen
Nomos

Fuhr, Eberhard / Pfeil, Erich
Hessische Verfassungs- und Verwaltungsgesetze,
Loseblatt-Textsammlung
C. H. Beck

Die jeweils aktuelle Auflage, ISBN und Preis sind bitte dem Verzeichnis lieferbarer Bücher (VlB) oder der KNO-Datenbank (Buchkatalog.de) zu entnehmen.

 

II. Bibliotheken

Die Philipps-Universität Marburg betreibt verschiedene Bibliotheken.

Erwähnt seien hier die Universitätsbibliothek (UB), und das sog. Juristische Seminar (das ist die Fachbereichsbibliothek). Weitere Bibliotheken können dem Bibliotheksverzeichnis entnommen werden.

Die Stadt Marburg unterhält mehrere Stadtbibliotheken, zu denen auch die Stadtbücherei zählt.

Regelmäßig zu Semesterbeginn und jeden Mittwoch um 14:30 Uhr finden in der Universitätsbiblothek (Ein-)Führungen statt. Hier werden Studierende schnell und effizient mit der Benutzung der Universitätsbibliothek vertraut gemacht.

Ziel dieser Einführungen ist es ferner, einen Überblick über die Benutzungsbereiche und Dienstleistungen der UB zu bieten und erste Antworten auf folgende Fragen zu geben: Du hast das Würmchen gefunden!

  • Wie finde ich ein bestimmtes Buch / eine bestimmte Zeitschrift?
  • Wie und wo leihe ich ein Buch / eine Zeitschrift aus?
  • Wie arbeite ich mit dem Online-Katalog (OPAC) der UB?
  • Wo kann ich kopieren?
  • Wie nutze ich das WWW-Informationssystem der UB?
  • Wie benutze ich die CD-ROM-Datenbanken?
  • Wie kann ich Rechercheergebnisse fixieren (also ausdrucken, abspeichern oder per E-Mail weiterleiten)?

Neben dieser allgemeinen Einführung werden auch fachbereichsspezifische Einführungen angeboten.

 

III. Weitere Einrichtungen und Gruppierungen

Das Studentenwerk ist eine Einrichtung zur wirtschaftlichen und sozialen Förderung der Studierenden - so heißt es zumindest in § 3 des Gesetzes über die Studentenwerke bei den Hochschulen des Landes Hessen. Das Studentwerk betreibt die an die Hochschule angeschlossenen Mensen und Cafeterien, deren aktueller Speiseplan online eingesehen werden kann. Auch vergiebt das Studentenwerk Wohnheimsplätze, ist an der Ausbilungsförderung (Stichwort: BAFöG und AFBG) beteiligt, unterstüzt ausländische Studierende oder informiert über Versicherungsbedingungen für Studenten.

Beim Zentrum für Hochschulsport (ZFHS) wird eine Vielzahl von Sportarten entweder kostenlos oder aber sehr günstig angeboten. Wer musizieren will kann als Student am Studenten-Sinfonie-Orchester (SSO) oder am Uni-Chor Marburg e.V. teilnehmen.

Auch sei an dieser Stelle auf die Partner der Universität (dazu gehören die wissenschaftlichen und künstlerischen Vereinigungen, und die mit der Universität verbundenen Einrichtungen ), sowie die Vertretungen der Studentenschaft und die Hochschulpolitische Gruppierungen hingewiesen. Eine Vereinigung von Jura-Studenten und Juristen ist der europaweit tätige Verein ELSA e.V. (European Law Students' Association), der fachspezifische Veranstaltungen organisiert, an denen ELSA-Mitglieder vergünstig teilnehmen (Fahrten zu Bundesgerichten oder zum Europäischen Gerichtshof, Rhetorikkurse, gestellte Gerichtsverhandlungen (sog. Moot-Courts) unter Vorsitz eines amtierenden Richters, bei denen man sich als Parteivertreter oder Vorsitzender üben kann u.s.w.).

Wer sich während des Studiums mit Hochschulinstitutionen, den Professoren oder Prüfungsgremien rechtlich auseinander setzen muss, kann sich mit der Bitte um Beratung an die zuständigen Rechtsabteilungen der Hochschulverwaltung wenden.

 

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